Das ist praktisch unmoeglich.
Immerhin wurde die Arbeit auf freiwilliger Basis geleistet und es gibt keine Vereinbarung (schriftl/muendl) ueber eine Abgeltung -welcher Art auch immer - fuer erbrachte Leistung.
Leider hat der Verein recht:
Dir Arbeit wurde FUER den Verein erbracht. Um die Rechte behalten zu koennen, haette dies explizit vereinbart werden muessen (und nicht umgekehrt)
Und fuer sowas sollte das immer schriftlich gemacht werden!
Denn muendlich, naja, das ist im Zweifel dann immer die grosse Beweisfrage.
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