Zitat:
Original geschrieben von Guru
Wenn der Verein a) weder eine Schenkungsurkunde, oder b) Rechnung, oder c) Zeugen für die Behauptung hat, dass Du Dein geistiges Eigentum an den Verein verschenkt oder verkauft hast, bleibt das Urheberrecht bei Dir - der Verein kann nach Gurus Wissen nur ein Nutzungsrecht haben...
Deutlich wäre das, wenn zB auf der Einstiegsseite ein Copyrightvermerk von Dir ist, dann ist sowieso alles klar. Aber selbst ohne diesen Vermerk muss der Verein erst nachweisen, ein Nutzungsrecht zu haben.
LG
Guru
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bist du dir da sicher!? (ich mein, das war zwar auch mein 1. Gedanke, aber naja...

)
Denn ich hab es folgendermaßen erklärt bekommen:
Es ist quasi ein mündlicher Werkvertrag zwischen Verein und uns zustande gekommen.
Wir haben gesagt wir erstellen die Seite und machen die Wartung. Es wurde kein Wort darüber verloren was im Falle eines Rücktrittes passiert.
Und dadurch steht die Seite im Eigentum des Vereins. (da sie dem Verein geschenkt wurde, auch wenns keine Schenkungsurkunde gibt)
Und diese Aussage stammt von einem Juristen. (ist zwar kein Rechtsanwalt aber kennt sich trotzdem gut aus)