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#11 |
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Mit dem Download alleine umgehst du keinen Kopierschutz, weil die AVI Datei ja nicht mehr kopiergeschützt ist.
Außerdem sind nur Methoden zur Umgehung des Kopierschutzes (Cracks, Ripper) strafbar - der Download alleine zählt nicht dazu. Weiters ist der Download urheberrechtlich geschützten Materials nicht strafbar - sofern man das Original besitzt. dh die Privatkopie ist erlaubt. Der Upload hingegen ist strafbar.
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