Man stelle sich vor, die Maschine ist über einem Land, in dem die Scharia gilt. Muss nun ein deutscher Vollzugsbeamter dem heimgekehrten Missetäter die Hand abhacken? Oder man streitet sich, wo genau die Tat passiert ist... Oder der Trick-Diebstahl zieht sich über mehrere Landesgrenzen hinweg... Und zu welcher Sekunde waren wir eigentlich über Luxenburg...?
Das wäre ja reichlich unpraktisch.
David hat Recht. Es geht nach dem „Flaggenprinzip“. Zeitliche Grenze ist das Schließen oder Öffnen der Türen.
Demnächst schaue ich aber nicht mehr ins Forum, wenn ich gerade aus einer Kneipe komme.
