![]() |
Rechtsfrage
Hallo!
Ich habe mal eine etwas abstrakte Frage, die mir letztens so in den Sinn kam. Nehmen wir an ein Passagier klaut einem anderen Passagier während des Fluges etwas, bspw. Geld, oder die Brieftasche. Nach welchem Recht wird er verurteilt? Nach dem Gesetz des Heimatsitz der Fluglinie? Nach dem des Abfluglandes oder Ziels? Kann das jemand beantworten? Danke Sebi |
Ein heiklse Thema:
Höchstwahrscheinlinch nach dem Gesetz des Landes in welchen die strafbare Handlung begangen wurde, sprich in dem Land, das gerade überflogen wird. Wir hatten erst letztens eine Diskussion über das Ausladen von unruly Passengers auf einem Zwischen( Ausweich) Flugplatz. Nicht ganz ohne und selbsterklärend denn nicht jede Tat wird in jedem Land gleich gehandhabt. Leo |
Zitat:
...da machen zumindest die Engländer den "vereinfachten" Weg: Sobald der Pax wieder auf einem Flughafen in England auftaucht, wird er verhaftet. |
Zitat:
Das habe ich auch erst kürzlich irgendwo gehört. Allerdings fällt mir gerade ein, was ist zb. über dem Atlantik? also internationales Gewässer ... :confused: |
Jep! Die frage mit dem internationalen Gewässer stelle ich mir auch. Und was ist wenn die Tatzeit nicht exakt ermittelt werden kann, nur die Tat ansich?
Sebi |
...ich vermute, es gilt das Recht des Startflughafens
bzw. könnte es auch von internationalen Verträgen abhängen |
Dann schnell weg und alle tun so, als hätten sie nichts gesehen. :cool:
Ganz ehrlich, ich weiss es nicht. Das Thema ist tatsächlich recht komplex und welches law wann und wie weit angewandt wird ist nicht immer ganz klar. Da wird wohl eher ein Jurist im Transportwesen gefragt sein, der sich mit dem Abkommen von Den Haag auskennt oder ähnliches...:rolleyes: sorry, Leo |
Howdie!
Analog zur Seefahrt wäre es der Sitz der Airline, denn da ist das Recht das "Flaggenrecht", also dem Sitz der Reederei - wäre zumindest eine brauchbare Regelung außerhalb der 12-Meilen-Zone. Mirko |
Wo bleibt Marc??
Gruß Rolf |
§ 4 StGB: Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts für Taten, die (...) in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, (...) das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Es läuft genauso wie bei Schiffen. Das schließt aber nicht aus, dass auch der Staat, auf dessen Boden die Tat begangen, wurde gegen einen vorgeht. Gruß, David |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:54 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag