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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 27.01.2003, 14:12   #21
frazzz
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Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


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ich finde das ja richtig elegant!


somit hat auch das fa datenbanken mit verifizierten usern zu verkaufen, ned schlecht

ahjo, ip-namen bezug gibt´s natürlich auch


wieder ein schritt zum gläsernen mensch
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Alt 27.01.2003, 14:21   #22
franznovak
Inventar
 
Registriert seit: 13.12.2002
Alter: 43
Beiträge: 2.564


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@frazzz
Stimmt ( ), aber dann füll doch das Offline Formular aus....

@Zwergerl
Besten Dank

Noch eine kleine Frage: sind eigentlich Eisen-, U-, und sonstige Öffiskarten abschreibbar ?

Ps: Empfehle allen Lehrlingen, Ferialpraktikanten und sonstigen geringfügig Beschäftigten einen Lohnsteuerausgleich zu machen.
____________________________________
„Wenn wir die Handschrift des Schöpfers irgendwo sehen könnten, dann wohl bei den grundlegenden Naturgesetzen ... \" Steven Weinberg Nobelpreisträger 1979 für Physik
„Der liebe Gott würfelt nicht\". Albert Einstein Nobelpreisträger für Physik 1921
„Die Evolution selbst wird akzeptiert, nicht weil man etwas Derartiges beobachtet hätte oder weil man sie durch eine logische zusammenhängende Beweiskette als richtig beweisen könnte, sondern weil die einzige Alternative dazu, der Schöpfungsakt Gottes, einfach unglaublich ist.\" Univ. Prof. D.M.S. Watson
\"Eine Zivilisation soll danach beurteilt werden, wie sie ihre Minderheiten behandelt.\" Mahatma Gandhi

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Alt 27.01.2003, 14:23   #23
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


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Zitat:
Original geschrieben von franznovak
@frazzz
Stimmt ( ), aber dann füll doch das Offline Formular aus....


mach ich, wird mir immer amtswegig vorgeschrieben

grasser hofft halt immer auf noch ein paar tausender mehr.

ätsch, bisher hab ich immer gewonnen
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Alt 27.01.2003, 14:24   #24
Zwergerl
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Ort: Graz
Alter: 47
Beiträge: 1.204


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Zitat:
Original geschrieben von franznovak

Noch eine kleine Frage: sind eigentlich Eisen-, U-, und sonstige Öffiskarten abschreibbar ?
bin mir jetzt nicht ganz sicher - aber es schadet ja nicht, alles mit rein zu nehmen - rausstreichen kann es das FA immer noch oder?
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Alt 27.01.2003, 14:31   #25
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


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Zitat:
Original geschrieben von Zwergerl


bin mir jetzt nicht ganz sicher - aber es schadet ja nicht, alles mit rein zu nehmen - rausstreichen kann es das FA immer noch oder?

fällt das unter werbungskosten?
das ist eine der kleinsten spalten im formular
btw: sind parkscheine (parkometerabgabe) bzw. die daraus resultierenden strafen absetzbar?
hat da wer erfahrung?

kann berufsbedingt keine öffis nutzen wg. unregelmässiger arbeitszeiten
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Alt 27.01.2003, 16:35   #26
FendiMan
Hochauflösend
 
Benutzerbild von FendiMan
 
Registriert seit: 03.04.2001
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Alter: 63
Beiträge: 9.641


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Zitat:
Original geschrieben von frazzz
btw: sind parkscheine (parkometerabgabe) bzw. die daraus resultierenden strafen absetzbar?
hat da wer erfahrung?

kann berufsbedingt keine öffis nutzen wg. unregelmässiger arbeitszeiten
Nein, geht nur über Kilometergeld, ab einer gewissen Summe kannst Du den tatsächlichen Aufwand absetzen, aber keine Strafen.
____________________________________
Gruß
FendiMan

Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt!
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Alt 27.01.2003, 19:41   #27
Cindy
Senatorin
 
Registriert seit: 27.12.1999
Beiträge: 1.028


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Zitat:
Original geschrieben von franznovak
[B
Noch eine kleine Frage: sind eigentlich Eisen-, U-, und sonstige Öffiskarten abschreibbar ?
[/b]
kommt drauf an was du für einen beruf hast und wieviel du mit dem verdienst (also als z.b. schlosser gehts wahrscheinlich nicht). es muss weiters verhältnismäßig sein, du kannst nicht 300 euros für verkehrsmittel absetzen, wenn du 500 euro durch den beruf einnimmst. da wird dir sicher eine private nutzung angerechnet.

das ist aber generell und nicht nur bei den verkehrsmittel so, wenn du z.b. im jahr 700 euro für webdesign/computerservice verdienst und du um 700 euro computerzubehör kaufst, wird es dir keiner abnehmen. am besten man schlüsselt das bei der erklärung gleich auf, also z.b. Handy-Gebühren zammrechnen und 25% der kosten als berufliches absetzen. kommt eben wie gesagt auf die höhe und einkommen/ausgabenverhältnis an. und funktioniert auch nur bei freiberuflern/selbstständigen/gewerbetreibenden. also als 0815 büroangestellter kannst net einfach mal 25% vom handy absetzen.

@frazzz: unter werbungskosten fallen fahrkarten nicht, werbungskosten sind sehr beschränkt, das würde beinhalten berufskleidung etc. aber wie gesagt sehr eingeschränkt. mit der werbungskostenpauschale fähst sicher besser. für bestimmte berufsgruppen gibt es auch fixbeträge für werbungskosten, die über die werbungskostenpauschale hinausgehen, z.b. schriftsteller, da sind es glaub ich 2% vom verdienst.

am besten fährst immer wenn du
1) nicht übertreibst bei den beträgen (den ausgaben)
2) auch privatnutzung gleich einrechnest (50% von z.B. Handy klingt plausibler als 100% Handy, weil du mit dem auch privat telefonieren kannst)

lg
cin
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Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft
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Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung
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If you can\'t dazzle \'em with brilliance, baffle \'em with bullshit.
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Alt 27.01.2003, 20:04   #28
Bardstale
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Registriert seit: 08.05.2001
Beiträge: 195


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Sind recht flott beim Finanzamt - am 21.1. hab ich mich online angemeldet und heute (27.1) ist schon der Zugangscode da.

Bardstale
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Alt 27.01.2003, 21:50   #29
maxb
Großmeister
 
Benutzerbild von maxb
 
Registriert seit: 06.08.2001
Ort: Wien
Beiträge: 5.077

Mein Computer

Standard Re: Re: Re: Jahresausgleich übers Internet

Zitat:
Original geschrieben von Bardstale


Sie machen Stichproben. Die Rechnungen/Belege muss man erst aufgrund ihrer Aufforderung vorlegen.

Bardstale
dabei besteht auch kein unterscheid zum offline antrag
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
maxb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2003, 22:22   #30
Bardstale
Senior Member
 
Registriert seit: 08.05.2001
Beiträge: 195


Standard Re: Re: Re: Re: Jahresausgleich übers Internet

Zitat:
Original geschrieben von maxb


dabei besteht auch kein unterscheid zum offline antrag
Bezüglich der Beilagen hast schon recht, dass kein Unterschied zum online oder offline Antrag besteht, der Unterschied besteht zur bisherigen Einreichung des Antrages. Bis zum Jahr 2001 stand es auf dem Formular, ob, bzw. welche Beilagen du sofort beilegen musstest.

Kannst nachprüfen, wenn du dir das offline Formular für 2001 ansiehst



Bardstale
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