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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 | |
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Senior Member
![]() Registriert seit: 08.05.2001
Beiträge: 195
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Zitat:
Hier ein Auszug aus dem Einkommenssteuergesetz: Unterhaltsabsetzbetrag: Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt monatlich 350 S für das erste Kind, 525 S für das zweite Kind und jeweils 700 S für das dritte und jedes weitere alimentierte Kind. Anspruch : Alimentierende. Alimentierender ist, wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind – für das weder ihm noch seinem mit ihm im selben Haushalt lebenden (Ehe-) Partner Familienbeihilfe gewährt wird – nachweislich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) leistet. Im Unterschied zu den Kinderabsetzbeträgen wirkt sich der Unterhaltsabsetzbetrag erst im Nachhinein bei der (Arbeitnehmer-) Veranlagung (Formular L 1) aus. Was ist beim Unterhaltsabsetzbetrag zu beachten? Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht nur dann zu, wenn der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung in vollem Umfang entsprochen wurde. Wurden Alimente nur teilweise bezahlt, wird der Unterhaltsabsetzbetrag entsprechend gekürzt. Für volljährige Kinder, für die dem getrennt lebenden Elternteil keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu. Für im Ausland lebende Kinder steht der Unterhaltsabsetzbetrag unter den gleichen Bedingungen zu. Bardstale |
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#12 | |
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Senior Member
![]() Registriert seit: 08.05.2001
Beiträge: 195
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Zitat:
http://www.bmf.gv.at/steuern/steuerb...ung/_start.htm Bardstale |
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#13 | |
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Elite
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Zitat:
nur wann das genau is weiß das FA am besten...... |
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#14 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248
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Zitat:
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A.C.A.B. |
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#15 | |
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gesperrt
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Zitat:
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#16 |
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gesperrt
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noch was,wer hat es schon geschafft sich anzumelden?
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#17 | |
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Senior Member
![]() Registriert seit: 08.05.2001
Beiträge: 195
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Zitat:
Ja, heute am Vormittag hab ich es geschafft Bardstale |
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#18 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 21.03.2000
Alter: 60
Beiträge: 4.329
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Anmeldeformular ist online rausgegangen - jetzt muß ich auf den Brief (RSa) vom Finanzamt warten!
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#19 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 13.12.2002
Alter: 43
Beiträge: 2.564
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Blöde Frage:
Kann man eigentlich einen Lohnsteuerausgleich von 2001 und davor nachholen ? Wäre wichtig, da mein Freund Alex als Lehrling nicht wirklich reich ist. Ps: Hab meine Lohnsteuerausgleiche schon gemacht. mfG ![]()
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„Wenn wir die Handschrift des Schöpfers irgendwo sehen könnten, dann wohl bei den grundlegenden Naturgesetzen ... \" Steven Weinberg Nobelpreisträger 1979 für Physik „Der liebe Gott würfelt nicht\". Albert Einstein Nobelpreisträger für Physik 1921 „Die Evolution selbst wird akzeptiert, nicht weil man etwas Derartiges beobachtet hätte oder weil man sie durch eine logische zusammenhängende Beweiskette als richtig beweisen könnte, sondern weil die einzige Alternative dazu, der Schöpfungsakt Gottes, einfach unglaublich ist.\" Univ. Prof. D.M.S. Watson \"Eine Zivilisation soll danach beurteilt werden, wie sie ihre Minderheiten behandelt.\" Mahatma Gandhi |
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#20 |
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Elite
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ja kann man - bis zu 5 jahre retour. als heuer kannst ihn machen für 1998, 1999, 2000, 2001 und 2002. ob die alten aber jetzt auch online funktionieren entzieht sich meiner kenntnis. meine kollegin sagt nein, aber vielleicht weiß es jemand besser?!
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