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Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen

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Alt 19.12.2002, 13:28   #1
krümel
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Standard hp und garantie

wies hier veilleicht jemand wie lange hp auf seine scanner garantie giebt ab 2002

meiner ist anscheiend eingegangen
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Alt 19.12.2002, 15:16   #2
SharkX
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najo, zwei jahre gewährleistung müssen sie ja geben. und im ersten jahr hasts noch einfacher nen neuen zu bekommen...
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Alt 19.12.2002, 15:40   #3
martin
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HP gibt dir sicher keine Gewährleistung, sondern Garantie. Die Gewährleistung gibt dir der Händler. HP Garantie ist 1 Jahr.
____________________________________
Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die andere summt die Melodie von Tetris...
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Alt 19.12.2002, 18:47   #4
jay_R
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Zitat:
Original geschrieben von martin
HP gibt dir sicher keine Gewährleistung, sondern Garantie. Die Gewährleistung gibt dir der Händler. HP Garantie ist 1 Jahr.
Is im Endeffekt aber ziemlich egal von wem du die Gewährleistung bekommst, 2 Jahre is es sowieso
____________________________________
MfG - jay_R
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Alt 20.12.2002, 17:27   #5
jensxxl
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Zitat:
Die Gewährleistung gibt dir der Händler.
Nein, die gibt dir der Gesetzgeber.

In Deutschland (EU ?) gilt seit 1.1.2002 eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (BGB1). Innerhalb der ersten sechs Monate muß sogar der Verkäufer nachweisen, dass eine Verschuldung nicht bei ihm liegt.
Der Begriff "Garantie" ist eigentlich falsch gewählt, denn es müßte "Zusatzgarantie" heißen. Diese gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Wenn HP also ein Jahr Garantie gewährt, dann bedeutet das, dass du zwei Jahre Gewährleistung und anschließend ein Jahr Garatie hast. Unterm Strich sind es also drei Jahre, in denen du dein Gerät umtauschen bzw. reparieren lassen kannst.

Das alles gilt jedoch nicht für Verschleißgeräte, bzw. für Gegenstände deren natürliche Abnutzung unter diesen zwei Jahren liegt (z.B. Scheibenwischer für's Auto).
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Alt 20.12.2002, 17:53   #6
martin
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Zitat:
Original geschrieben von jensxxl

Nein, die gibt dir der Gesetzgeber.

In Deutschland (EU ?) gilt seit 1.1.2002 eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (BGB1). Innerhalb der ersten sechs Monate muß sogar der Verkäufer nachweisen, dass eine Verschuldung nicht bei ihm liegt.
Der Begriff "Garantie" ist eigentlich falsch gewählt, denn es müßte "Zusatzgarantie" heißen. Diese gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Wenn HP also ein Jahr Garantie gewährt, dann bedeutet das, dass du zwei Jahre Gewährleistung und anschließend ein Jahr Garatie hast. Unterm Strich sind es also drei Jahre, in denen du dein Gerät umtauschen bzw. reparieren lassen kannst.

Das alles gilt jedoch nicht für Verschleißgeräte, bzw. für Gegenstände deren natürliche Abnutzung unter diesen zwei Jahren liegt (z.B. Scheibenwischer für's Auto).
So ist es wohl auch nicht ganz.

Die Gewährleistung LEISTET der Handel. Der Gesetzgeber schreibt im diese vor.
Eine Garantie ist keine Zusatzgarantie, sondern die Herstellergarantie. Und die gilt üblicherweise ab Kaufdatum. Also nix 2+1 Jahre.
Eine Garantie des Herstellers ist eine eine freiwillige Leisung, mehr oder weniger ein vertraglich festgehaltenes Versprechen. (siehe Garantieerklärung und Bedingungen des Herstellers die dem Gerät beiliegt) Gewährleistung interessiert einen Hersteller herzlich wenig.

Übrigens sind wie hier in ÖSTERREICH

Siehe auch:
http://www.oeqa.at/infotag/kolba-das...tungsrecht.doc
____________________________________
Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die andere summt die Melodie von Tetris...
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Alt 20.12.2002, 18:34   #7
jensxxl
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Zitat:
Übrigens sind wie hier in ÖSTERREICH
Und da gelten wohl keine EU- Richtlinien ?
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Alt 23.12.2002, 11:06   #8
krümel
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man ich wollte ja nur wissen .....

die von der firma sagen 1jahr hp garantie

mus ich es da direkt an hp schicken??

und was ist wenn ich über dieses jahr gekommen bin mit garantie oder austausch oder was auch immer??
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Alt 23.12.2002, 11:44   #9
jensxxl
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Zitat:
mus ich es da direkt an hp schicken??
Nein, zu deinem Händler. Mit dem hast du einen Vertrag geschlossen, nicht mit HP. Und wenn etwas nicht ok ist, dann ist dein Vertragspartner dafür zuständig. Und das ist nunmal der Händler. Der muß sich dann mit HP auseinandersetzen, da hast du nichts mit zu tun.

Zitat:
und was ist wenn ich über dieses jahr gekommen bin mit garantie oder austausch oder was auch immer??
Wie gesagt, in der EU gilt ein gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Kaufdatum.
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Alt 23.12.2002, 12:05   #10
krümel
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aha..

aber warum habe sie mir gesagt 1jahr

was ist der unter schied??
krümel ist offline   Mit Zitat antworten
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