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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#31 | |
Elite
![]() Registriert seit: 20.08.2001
Alter: 48
Beiträge: 1.388
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#32 | |
Großmeister
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![]() Zitat:
ich hoffe du hast diese mündliche auskunft für alle fälle auf tonband aufgenommen ![]() ![]() |
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#33 | |
Elite
![]() Registriert seit: 07.09.2000
Beiträge: 1.036
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____________________________________
Bye Bastet |
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#34 |
frecher
![]() Registriert seit: 09.10.2002
Beiträge: 2.698
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![]() Also da bin ich ja froh das ich ADSL habe. Als ich meinen Anschluss bekommen habe bin ich 3 Monate später umgezogen, hab mich abgemeldet und mir wurde gesagt es kommt jemand vom Bautrupp und holt das Modem, das war vor einem Jahr, jetzt liegts noch immer in meinem Kasten.
Hatte auch eine 12 Monatsbindung, aber dort wo ich hingezogen bin gabs noch kein ADSL darum haben sie den Vertrag einfach gekündigt. Lucky |
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#35 |
Elite
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![]() nix gegen nokia. da bekommst ein 6150 (laut gerätecode ca 4 1/2 jahre alt). und wennstdas hin machst musst 4500 Ösis bezahlen
![]() Der im Service-Center hat aber zugegeben das das unter "wucher" fällt und diese agb bestimmung ungültig ist ![]() |
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#36 |
Retro Computing Fan
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![]() Das mit der einer Woche Rückgabefrist ist eine Frechheit wie sie nur von Chello zu erwarten ist.
Ein Freund von mir arbeitet im Handel und wohnt alleine. Letztes Jahr kündigte er Chello und nahm stattdessen ADSL, weil das ja viel besser ist. Das Problem: Er sollte das Modem bis 7 Dezember in ein UPC Shop bringen. Handelsangestellte bekommen aber in der Vorweihnachtszeit (ab letzter Novemberwoche) keinen freien Tag, und auch nach Weihnachten wenn der Zeitausgleich beginnt, konnte er keinen freien Tag bekommen. Schließlich hatte er dann doch anfang Febuar die Gelegenheit das Modem zurückzubringen. Die Strafe kam trotzdem, und trotz der mündlichen Zusicherung eines Chello-Mitarbeiters (Oder Mittäters) kam dann noch die Mahnung. Die Chello Mittäter wußten gar nichts von einer Zusage (Hatten ihn auch nicht nach Namen gefragt, und Telefon-ID... Telefonnummer der Kunden haben sie dort auch nicht). Vielleicht machen die die Zusagen ja auch nur um die Mahngebühr dazurechnen zu können. Bei Chello ist auf jeden fall äusserste Vorsicht geboten, und zwar auf ähnlicher Stufe wie wenn Du bei eBay einen Plasmafernseher gegen Vorauskassa bezahlen müßtest, der Verkäufer aber nur schlechte Kritiken bekommen hat, und in Rumänien daheim ist.
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Meine guten PCs: ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony. |
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#37 |
Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
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![]() also ich bezweifle ob die klausel mit der konventionalstrafe gültig ist.
denn für den verbraucher nachteilige oder ungewöhnliche klauseln in AGB´s sind nur dann gültig, wenn extra darauf hingewiesen wird. Glaub aber nicht, dass das der fall ist.(Hinweis) und 3000,- ATS sind schon eher ungewöhnlich, aber auf jeden fall nachteilig für den verbraucher. nur falls die mündliche zusage vergessen wird. lg woodz |
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