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gaelic 12.11.2002 20:36

chello idioten
 
:mad2:

ich habe heute (12.11.2002) eine rechnung von chello erhalten.

abgemeldet habe ich chello im september, und vertragsenden war damit mit 31.10.2002.

die rechnung: zahlscheinentgelt 1€
konventionalstrafe 289,96€
kaution gerät -70€

= 220,96€

was bitte soll der topfen von chello?

OnkelNero 12.11.2002 20:49

Hast eine MIn. vertrags Tauer gehabt und dann von wann bis wann

gaelic 12.11.2002 20:56

ich hab oktober/november 2001 angemeldet/bekommen.

aber da gabs keine 3 monate gratis aktion (da steht ja gross dabei "bei 12 monaten mindestvertragsdauer")

außerdem habe ich persönlich [zynisch] bei einer ganz netten dame [/zynisch] gekündigt (in der verrechnungsstelle gudrunstrasse).
da gab es auch keinen extra hinweis auf irgendetwas.

OnkelNero 13.11.2002 06:41

dann ist das nicht in ortnung, geh mal zum konsumentenschutz und nim alles mit was du bekommen hast und das von der anmeldung an schon. CHello ist der größe betrüger. Die machen vertragsbrüche in nur einen monat sind es bei zwei leuten schon über 15.

holzi 13.11.2002 07:00

... ich würde mal bei chello anrufen, vielleicht klärt sich das ja auf. Ansonsten bleibt immer noch der Konsumentenschutz.

gleeful 13.11.2002 08:02

@ gaelic
hast du dir deinen vertrag ganz genau durchgelesen? leider stehen die 12 monate mindestdauer neuerdings bei komm.dienstleistern oft auch drin, wennst keine besondere "rabatt-aktion" nutzt.

Nasdaq 13.11.2002 10:34

seit wann können privatpersonen "konventionalstrafen" bekommen? sehr komische formulierung :D

vor allem können die dir keine konventionalstrafe einfach so aufbrummen, da gehören mahnung und weitere hinweise dazu. Das nächste mal wenn dein internet ausfällt schreib ihnen halt

43 Euro chello gebühr
-10.000 konventionalstrafe für verdienstentgang
---------
9.957 Rückzahlung :D


i glaub ned das das so funkt wie die sich das vorstellen

Michi B 13.11.2002 12:49

die 12 monate mindestvertragsdauer gibts eh schon länger bei chello...

jurist bin ich keiner, aber wir haben auf der uni vor kurzem dieses themengebiet gehabt...
konventionalstrafen kann es auch für privatpersonen geben, es muß aber unbedingt im vertrag stehen, also pack deinen damals unterschrieben vertrag aus und lies mal nach, ob das wirklich drinnen steht, also "konventionalstrafe in höhe von 289 €"

trotzdem würd ich vorschlagen mal mit chello in verbindung zu setzen und mal mit denen zu plaudern (kulanz oder so)

sonst würd ich auch zum konsumentschutz raten, es stellt sich dann halt die frage, ob sie dich bei vertragsabschluß nciht hätten ausdrücklich darauf hinweisen müssen, weil eine konventionalstrafe bei vorzeitiger vertragsauflösung eher "außergewöhnlich" ist...

sollten sie trotzdem auf ihre konventionalstrafe pochen, gibts auch noch den richter, der die wesentlich mindern kann, falls es keinen wirklichen/geringeren schaden für chello gibt (nehme mal an, daß durch deine kündigung chello nicht einen verlust von 289,- erleidet)

(alles ohne gewähr ;))

Oli 13.11.2002 13:40

@gaelic: Ruf bei Chello an bzgl. Klärung, wenns nicht hilft, Konsumentenschutz oder AK.

Übrigens, habe heute von UTA eine Rechnung von 2001 erhalten (25 EUR + 15 EUR Verzugszinsen + Mahnspesen), obwohl ich seit 01/2002 nicht mehr deren Kunde bin. Ein kurzer Anruf bei denen, und der Sauhaufen hat sich geklärt - die haben sich einfach geirrt ...

Ciao Oliver

gaelic 13.11.2002 18:06

danke für die antworten. werd mal bei denen anrufen. falls das mit den 12 monaten mindestvertragsdauer wirklich so ist, dann zahle ich meinetwegen die 2 monate die ich noch "abzusurfen" hatte. dann deckt sich das mit der modemkaution, und dann ists nicht so schlimm.

aber das witzige an der rechnung ist, es steht eben kein grund oder ähnliches. nur der zahlschein.


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