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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 12.07.2002, 15:14   #1
cal
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Frage drehen sie jetzt ganz durch?

hab mal wieder was extrem-offtopic:

wiederrechtliches abschleppen in wien, was kann das kosten?


kommt gestern der ****** zu mir um ein bisschen zu gambeln, erzählt was von einem brief vom magistrat.
habens ihm doch glatt das auto vor der eigenen garagen-einfahrt abgeschleppt, als er auf urlaub war.

so jetzt kommts: in dem netten brief vom ma waren auch ein paar erlagscheine -> 1x 440.- teuros, 1x 160.- und 1x 140.-, wie gesagt teuros ned ats !
das beste ist, bei dem mit 160.- steht auch was von ersatzarreststrafe!!!
Das kann doch nicht sein, oder?

hat da ein ma-beamter einen hitzestau im kopf oder ist das ernst gemeint -> für nichteinmal-falschparken in den arrest?

nur was ist da jetzt sinnvoll?
einspruch machen oder gleich zum eu-gericht?


Mehr als 10000.- ats für einmal abschleppen bitte !

Kann man die jetzt belangen wegen amtsmißbrauch oder versuchten betrugs oder so?


btw: hätte ich die erlagscheine nicht selbst gesehen, ich würde es nicht glauben und kann es daher gut verstehen, wenn es euch genauso geht...





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Alt 12.07.2002, 15:25   #2
Zwergerl
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gleich belangen? für die frechheit normal schon.... aber naja - die grünen kappelständer kassieren auch bei 50km/h in den ferien vor einer schule wo ein 30er an schultagen ist

ich tät mal ins zuständige ma-büro gehen und denen das hinlegen.....
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Alt 12.07.2002, 15:31   #3
pc.net
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Mein Computer

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am besten mal beim volksanwalt nachfragen ... der blaue wird den roten im magistrat gleich mal den marsch blasen

im ernst: ich weiß jetzt nicht wie die rechtslage in wien ist, aber normalerweise muss das abschleppen ja der vor dessen einfahrt geparkt wird veranlassen. aber in wien fahrn ja die abschlepp-wagen spazieren und schleppen sogar schon auf verdacht ab ... wien ist halt anders ... er soll mal den weg zum volksanwalt auf sich nehmen und dort kann ihm vielleicht geholfen werden ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 12.07.2002, 15:38   #4
cal
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
am besten mal beim volksanwalt nachfragen ... der blaue wird den roten im magistrat gleich mal den marsch blasen

im ernst: ich weiß jetzt nicht wie die rechtslage in wien ist, aber normalerweise muss das abschleppen ja der vor dessen einfahrt geparkt wird veranlassen. aber in wien fahrn ja die abschlepp-wagen spazieren und schleppen sogar schon auf verdacht ab ... wien ist halt anders ... er soll mal den weg zum volksanwalt auf sich nehmen und dort kann ihm vielleicht geholfen werden ...

mein verdacht war ja, das ein missliebiger nachbar, zufällig ma-beamter und in der ganzen umgebung hochangesehen (reiner sarkasmus) angerufen hat und die garage als die seine ausgegeben hat.
nur wie beweisen?
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Alt 12.07.2002, 16:10   #5
Zwergerl
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das wirst kaum beweisen können..... steht auf der strafe genau drauf WO das auto stand (hausnummer)? weil wenn ja, dann kann zumindest bewiesen werden, dass das auto vor der eigenen garage stand......
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Alt 12.07.2002, 16:33   #6
Excalibur33
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@cal:
Ich würd deinem Freund anraten, sofort einen Einspruch auf die Strafe zu schreiben, eingeschrieben!, und gleich als Beweisden Meldezettel dazukopieren. Eventuell Foto von Einfahrt!. Wichtig vor allem: Frist nicht versäumen, falls Urlaubszeit länger als 14Tage, Beweise erbringen. Hotelreservierung oder Flugtickets. Ist es schon länger her, Neuaufnahme aus obigen Grund beantragen. Ist ein Verwaltungsverfahren, bei dem die Glaubwürdigkeit des Einspruchwerbers genauso bemessen werden muss, als die des Meldungslegers(auch wenns Ma -Beamter ist)Wird in 2. Instanz meistens eingestellt. Falls nicht, kommen höchsten 10% der Strafe als Bearbeitungsgebühr dazu! Ausserdem könnte er in 2. Instanz gegen die Höhe Berufung einlegen.
Kenn mich im VStG sehr gut aus.
mfg Excal
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Alt 12.07.2002, 16:40   #7
cal
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Zitat:
Original geschrieben von Zwergerl
das wirst kaum beweisen können..... steht auf der strafe genau drauf WO das auto stand (hausnummer)? weil wenn ja, dann kann zumindest bewiesen werden, dass das auto vor der eigenen garage stand......

guter ansatz
aber solltens das ned überprüfen, bevor ungerechtfertigt abgeschleppt wird?
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Alt 12.07.2002, 16:41   #8
cal
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Zitat:
Original geschrieben von Excalibur33
@cal:
Ich würd deinem Freund anraten, sofort einen Einspruch auf die Strafe zu schreiben, eingeschrieben!, und gleich als Beweisden Meldezettel dazukopieren. Eventuell Foto von Einfahrt!. Wichtig vor allem: Frist nicht versäumen, falls Urlaubszeit länger als 14Tage, Beweise erbringen. Hotelreservierung oder Flugtickets. Ist es schon länger her, Neuaufnahme aus obigen Grund beantragen. Ist ein Verwaltungsverfahren, bei dem die Glaubwürdigkeit des Einspruchwerbers genauso bemessen werden muss, als die des Meldungslegers(auch wenns Ma -Beamter ist)Wird in 2. Instanz meistens eingestellt. Falls nicht, kommen höchsten 10% der Strafe als Bearbeitungsgebühr dazu! Ausserdem könnte er in 2. Instanz gegen die Höhe Berufung einlegen.
Kenn mich im VStG sehr gut aus.
mfg Excal

2. instanz = anwaltspflicht ? oder?

der gute mann hat keine rs-vers..
cal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2002, 16:45   #9
Excalibur33
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Zitat:
2. instanz = anwaltspflicht ? oder?
Nix da, ist ein Verwaltungsverfahren, mit 2 Instanzen.
1. Polizei oder Parksheriff(Direktion)
2. Wr. Landesreg.
Beides kann er schriftlich machen! OHNE Anwalt!!
Welcher Bez.?
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Alt 12.07.2002, 16:48   #10
cal
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Zitat:
Original geschrieben von Excalibur33

Nix da, ist ein Verwaltungsverfahren, mit 2 Instanzen.
1. Polizei oder Parksheriff(Direktion)
2. Wr. Landesreg.
Beides kann er schriftlich machen! OHNE Anwalt!!
Welcher Bez.?

ahjo, danke...

bezirk is wurscht, spione sind immer da
aber was sagts zu der angedrohten arreststrafe -> ist das korrekt, er hat ja keine verkehrsübertretung begangen, wie denn auch...
cal ist offline   Mit Zitat antworten
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