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Alt 18.01.2014, 12:25   #1
Christoph
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Standard Österreich: Neue Rechtsprechung zu Urheberrechtsabgabe auf Festplatten kündigt sich a

Zitat:
Die Verwertungsgesellschaften fordern bis zu 43,74 Euro "Leerkassettenvergütung" pro Festplatte. 2005 und 2009 hatte der OGH ähnliche Verlangen abgewiesen. Beim dritten Anlauf könnten die Verwertungsgesellschaften Erfolg haben: Diesmal hat der OGH zwar keine Entscheidung in der Sache getroffen, sondern den Fall zurück an die erste Instanz verwiesen (4 Ob 138/13t). Die Begründung deutet aber darauf hin, dass der OGH seinen Standpunkt geändert hat.

Das laufende dritte Verfahren wurde im Oktober 2010 von HP anstrengt, um Rechtssicherheit zu schaffen. Nach dem Handelsgericht Wien entschied auch das Oberlandesgericht Wien erneut gegen die Verwertungsgesellschaften. Es berief sich dabei auf die OGH-Entscheidung aus 2005. Das ist in aller Regel auch im Sinne des OGH.

Diesmal läuft der Hase aber anders: "Seit der (OGH-Entscheidung aus 2005) haben sich die technischen Gegebenheiten und die Nutzergewohnheiten verändert, weshalb eine neuerliche Prüfung des Sachverhalts notwendig ist", heißt es in einer Mitteilung auf der Website des Gerichtshofs. (Der Volltext der Entscheidung liegt noch nicht vor) Solche Erhebungen sind nicht Aufgabe des OGH, weshalb der Fall zurück an die erste Instanz geht.

Aber der OGH stellt auch gleich Leitlinien auf. Er verweist auf die inzwischen ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wonach Urhebern ein "gerechter Ausgleich" für Privatkopien unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zu gewähren ist (EuGH C-F21/11 Amazon.com International Sales gegen austro mechana). Nur bei geringfügigem Nachteil für den Rechtsinhaber könne die Zahlungsverpflichtung entfallen.

Dass Festplatten neben der Speicherung von Kopien auch viele andere Funktionen erfüllen sei kein Grund, die Leerkassettenvergütung zur Gänze auszuschließen. Diese Multifunktionalität sei bei der Höhe des Tarifs zu berücksichtigen. Damit verlässt der OGH seine seit 2005 bekannte Linie. Bisher war genau diese Multifunktionalität der Grund gewesen, warum in Österreich für Festplatten keine Leerkassettenvergütung zu bezahlen war.

Laut Verwertungsgesellschaften werden auf knapp der Hälfte der Festplatten österreichischer Haushalte geschützte Audio- oder Videoinhalte gespeichert. Sollte das zutreffen, sähe der OGH Nutzung in relevantem Ausmaß und damit eine Zahlungspflicht. Ob die beschriebene Nutzung wirklich gegeben ist, muss nun das Handelsgericht Wien feststellen. Gleichzeitig soll es prüfen, ob das österreichische Vergütungssystem der Rechtsprechung des EuGH entspricht und einen "gerechten Ausgleich" schafft. (Daniel AJ Sokolov) / (jo)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2088518.html

Na nett, es geht wieder los.
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Christoph

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Alt 18.01.2014, 13:43   #2
Lowrider20
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Standard

Mit Logik darf man an diese Sache nicht gehen. Denn eigentlich wird ja beim Kauf schon bezahlt. Nur bei nicht erlaubter Kopie aus dem Netz oder anderen kostenlosen Quellen fällt man um die Abgaben um. Ist somit dann eigentlich jeder verdächtig, verbotenes zu tun, der eine Festplatte kauft.
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Alt 18.01.2014, 20:17   #3
Christoph
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Nicht nur eine Festplatte, jedes Speichermedium; wenn´s man es extrapoliert sogar ein Blatt Papier.
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Alt 18.01.2014, 23:11   #4
Autrob
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ein blatt klopapier mit einem definitiv von mir erstellen, unverwechselbaren eindruck
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Alt 23.01.2014, 12:26   #5
Christoph
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Ein neuer Vorschlag:

Zitat:
50 Cent pro Monat statt "Festplattenabgabe"

Die von Industrie und Handel getragene "Plattform für ein modernes Urheberrecht" schlägt einen Kulturbeitrag als Alternative zu einer Abgabe auf Speichermedien vor.

Urheberrecht,
Festplattenabgabe

Um den seit Jahren andauernden Streit über die "Festplattenabgabe" zu beenden, hat sich die unter anderem von den Geräteherstellern Hewlett Packard (HP) und Samsung und dem Händler DiTech gegründete "Plattform für ein modernes Urheberrecht" etwas Neues einfallen lassen. Sie schlägt einen Kulturbeitrag von 50 Cent pro Monat durch jeden Haushalt vor.

Damit sollen an Geräte und Speichermedien gebundene Urheberrechtsabgaben wie die "Leerkassettenvergütung", die Reprografievergütung und die strittige "Festplattenabgabe" ersetzt und Kreative für private Kopien ihrer Werke entschädigt werden, sagten Gregor Gessner, Mitglied der Geschäftsführung von HP Österreich, und Samsung-Managerin Martina Friedl am Mittwoch bei einem Pressegespräch in Wien.
20 bis 22 Millionen Euro pro Jahr

Die GIS könnte den Beitrag als Teil einer neuen Haushaltsabgabe, mit der unter anderem auch Radio- und Fernsehgebühren abgedeckt sind, einheben, sagte Gessner. Jährlich erwartet sich die Initiative durch den Kulturbeitrag Einnahmen von 20 bis 22 Milionen Euro.

.....
Quelle und ganzer Artikel: http://futurezone.at/netzpolitik/50-...abe/47.545.427

Jeder soll zahlen, ale werden über einen Kamm geschoren.
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Alt 23.01.2014, 15:35   #6
Lowrider20
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Zitat:
Der Kunstförderungsbeitrag
von EUR 0,48 pro Monat wird an den Bund abgeführt.
Bitte da haben sie ihren Kulturbeitrag. Wird seit Ewigkeiten eh schon von der GIS einbehoben.

Ich hock mich bald in einen Bunker. Ist ja wie zur Zeit der Römer. Die Armee braucht Geld, erhöhen wir die Steuern.
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Alt 23.01.2014, 16:17   #7
Satan_666
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Zitat:
Zitat von Lowrider20 Beitrag anzeigen
Bitte da haben sie ihren Kulturbeitrag. Wird seit Ewigkeiten eh schon von der GIS einbehoben.
Mit dem Unterschied: wer keinen Fernseher hat, braucht auch diesen Kulturbeitrag nicht zahlen. Hier wollen aber wirklich alle Haushalte zahlen, egal ob man einen Computer hat oder nicht.

Ganz ehrlich: ich würde diese Lehrgutabgabe sofort zahlen, wenn dadurch sicher gestellt wird, dass jeder Download auch legalisiert wird.
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Alt 23.01.2014, 16:57   #8
Lowrider20
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Deswegen darfst trotzdem fleißig für jedes Lied im Download zahlen. Ist ja kein Flat-Tarif. Hier wird nur die entgangene Gebühr mehrfach einkassiert, die durch eine erlaubte Privatkopie verloren geht (denn diese darf man auch weitergeben).

Und welcher Haushalt hat keinen Fernseher? Sind sicher eine Minderheit. Wieviele nicht angemeldet sind, steht auf einem anderen Blatt und ist Sache der Gebühreneintreiber, damits ihr Geld bekommen.
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Alt 23.01.2014, 18:32   #9
Baron
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Daumen runter

Womit wir jetzt wieder einen hätten der durch die Hintertür das deutsche Modell der Fernsehsteuer einführen will- Wrabetz und co werden jubeln.
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Alt 23.01.2014, 20:00   #10
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Positive Reaktionen auf Kulturbeitrag

Zitat:
VIBE und der Industrieverband FEEI begrüßen den Vorschlag eines Kulturbeitrages statt einer Festplattenabgabe. Die AK fordert eine Diskussion über Urheberrechtsabgaben.

Der Vorschlag der "Plattform für ein modernes Urheberrecht" auf einen Kulturbeitrag, der von der GIS eingehoben und Urheberrechtsabgaben wie die Leerkassettenvergütung ersetzen soll, wird in den ersten Reaktionen positiv bewertet und sogar begrüßt. Joachim Losehand, Koordinator Urheberrecht und Konsumentenschutz beim "Verein für Internet-Benutzer" (VIBE.at), sieht den Vorschlag als "guten Schritt in die richtige Richtung." Der Verein stellte mit dem "Netzschilling" im Herbst selbst ein neues Modell zur Künstlervergütung im Internetzeitalter vor. Die Bundesregierung müsse sich nun in die Diskussion einbringen und das "hoffnungslos veraltete" System überarbeiten.
Unterstützung von Elektronikbranche

Auch der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) zeigt sich erfreut über den Vorschlag der Initiative, die unter anderem von Samsung, HP und dem Elektronikhändler DiTech gegründet wurde. "Dieser Ansatz bringt Vorteile für alle Betroffenen: Durch die Vermeidung von explodierenden Kosten können Arbeitsplätze gesichert werden, Konsumenten profitieren von niedrigeren Produktpreisen, Künstler von höheren Vergütungen", meint Manfred Müllner, stellvertretender Geschäftsführer des FEEI. Auch der FEEI ist der Meinung, dass mit diesem Vorschlag zumindest eine Diskussion über neue Abgabenmodelle losgetreten werden sollte.

AK: Urheberrechtsabgaben überarbeiten
Die AK äußert sich nicht direkt über den Vorschlag, fordert aber in einer Aussendung ebenfalls eine breite Diskussion zum Thema Urheberrecht und Abgaben und liefert dazu auch einige Vorschläge. So benötige es statt eigener Abgaben auf jede Form von Datenträger neue Arten der Vergütung. Zudem solle, wie auch von der "Plattform für modernes Urheberrecht" gefordert, eine unabhängige Behörde die Tarife kontrollieren und festlegen. Wohin das Geld wandert, solle zudem deutlich transparenter gezeigt werden. Zudem solle das UrheberInnen-Vertragsrecht überarbeitet werden, da derzeit ein "wirtschaftliches Ungleichgewicht" zwischen Urhebern und Verwertungsgesellschaften, Verlage sowie Filmproduktionsfirmen bestehe.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/pos...rag/47.688.427

Na bitte, es gibt auch Befürworter.
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