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Österreich: Neue Rechtsprechung zu Urheberrechtsabgabe auf Festplatten kündigt sich a
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Na nett, es geht wieder los. :utoh: |
Mit Logik darf man an diese Sache nicht gehen. Denn eigentlich wird ja beim Kauf schon bezahlt. Nur bei nicht erlaubter Kopie aus dem Netz oder anderen kostenlosen Quellen fällt man um die Abgaben um. Ist somit dann eigentlich jeder verdächtig, verbotenes zu tun, der eine Festplatte kauft.
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Nicht nur eine Festplatte, jedes Speichermedium; wenn´s man es extrapoliert sogar ein Blatt Papier. :look:
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ein blatt klopapier mit einem definitiv von mir erstellen, unverwechselbaren eindruck
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Ein neuer Vorschlag:
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Jeder soll zahlen, ale werden über einen Kamm geschoren. :utoh: |
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Ich hock mich bald in einen Bunker. Ist ja wie zur Zeit der Römer. Die Armee braucht Geld, erhöhen wir die Steuern. |
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Ganz ehrlich: ich würde diese Lehrgutabgabe sofort zahlen, wenn dadurch sicher gestellt wird, dass jeder Download auch legalisiert wird. |
Deswegen darfst trotzdem fleißig für jedes Lied im Download zahlen. Ist ja kein Flat-Tarif. Hier wird nur die entgangene Gebühr mehrfach einkassiert, die durch eine erlaubte Privatkopie verloren geht (denn diese darf man auch weitergeben).
Und welcher Haushalt hat keinen Fernseher? Sind sicher eine Minderheit. Wieviele nicht angemeldet sind, steht auf einem anderen Blatt und ist Sache der Gebühreneintreiber, damits ihr Geld bekommen. |
Womit wir jetzt wieder einen hätten der durch die Hintertür das deutsche Modell der Fernsehsteuer einführen will- Wrabetz und co werden jubeln.:ms:
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Positive Reaktionen auf Kulturbeitrag
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Na bitte, es gibt auch Befürworter. |
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