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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 14.04.2011, 09:51   #1
dannym
Senior Member
 
Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 108


Frage Urheberrechtsabgabe - Rückzahlung Höhe ?

Ich wil jetzt doch mal anfangen für unsere ganzen DVDs und USB Sticks die Urheberrechtsabgabe zurück zu fordern.
Mich interessieren dazu jetzt echte Erfahrungen von anderen Leuten und Nicht das Zeug auf der austromechana Website!

1.) Wie viel Geld bekommt man da jetzt konkret für z.B. eine 25er Packung DVD Rohlinge zurück?
Da gibt es Vertragstarif und Autonomer-Tarif. Was kommt dann jetzt zur Anwendung? Ich hab hauptsächlich bei Ditech und Saturn eingekauft.

2.) Wie lange muss man auf die Bearbeitung und Überweisung warten? Tage, Wochen, Monate?
Und kriegt man auch irgendein Gutschriften-Schriftstück für die Buchhaltung zugeschickt?

3.) Stimmt es das man bis zu 3 Jahre in die Vergangenheit zurück fordern kann?

4.) Muss man unbedingt das Firmenkonto angeben oder kann ich irgendwas angeben? LOL
Und macht es denen was aus, wenn ich bei verschieden Anträgen die gleiche KontoNr. angebe?
dannym ist offline  
Alt 14.04.2011, 13:56   #2
rev.antun
Inventar
 
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geht das überhaupt für privatpersonen ?
rev.antun ist offline  
Alt 14.04.2011, 14:08   #3
dannym
Senior Member
 
Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 108


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Wer redet denn von privat? Ich nicht.
dannym ist offline  
Alt 14.04.2011, 14:13   #4
rev.antun
Inventar
 
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Alter: 61
Beiträge: 5.198

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auch nicht vom gegenteil - und danke sehr freundlich ...


---------- EOT ----------
rev.antun ist offline  
Alt 14.04.2011, 19:42   #5
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Ort: Wien- wo sonst?
Alter: 66
Beiträge: 10.166

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@ TO
Als Firma hast eh einen Rechtsanwalt oder kundigen Steuerberater-oder?
Die werden dann dafür bezahlt-sollten das wissen!

@rev.a.
Angeblich ja!
Baron ist offline  
Alt 21.04.2011, 19:21   #6
dannym
Senior Member
 
Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 108


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Ja genau es hat ja jeder 10 Anwälte daheim die ihr Leben lang nix anderes getan haben als Urheberrechtsabgaben zurück fordern.
Hier im Forum gab es ja schon öfters mal Diskussionen über die Urheberrechtsabgabe als sollte es auch Leute geben die sie schon zurück bekommen haben.
dannym ist offline  
Alt 22.04.2011, 09:15   #7
J@ck
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Benutzerbild von J@ck
 
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Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 13.987

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Die allermeisten hier im Forum sudern nur gern, tun aber nix

Ich täte einfach mal das Formular ausfüllen und abschicken - mal schauen, was passiert:
http://www.office-discount.at/officediscountat/ura.html

Max. drei Jahre nach dem Kauf der Rohlinge kannst Geld zurückbekommen:

20 Cent für 700MB Rohling
36 Cent für DVD Rohling
____________________________________
Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
J@ck ist offline  
Alt 22.04.2011, 11:42   #8
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

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Zitat:
Zitat von J@ck Beitrag anzeigen
Die allermeisten hier im Forum sudern nur gern, tun aber nix
DAS - würde ich ebenfalls als sudern interpretieren
rev.antun ist offline  
Alt 22.04.2011, 11:46   #9
J@ck
Administrator
 
Benutzerbild von J@ck
 
Registriert seit: 25.03.2001
Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 13.987

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Viele hier im Forum interpretieren auch falsch...
____________________________________
Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
J@ck ist offline  
Alt 30.04.2011, 16:07   #10
dannym
Senior Member
 
Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 108


Frage

Und was haltet ihr von der Idee bei verschiedenen Firmen immer das gleiche Konto, das keiner der Firmen gehört, für die Rückzahlung anzugeben?

Am Mechana Formular muss man für die Überweisung ja nur Kontonummer, BLZ und Bankname angeben.
Wenn die Mechana dann bei ihrer Überweisung zu diesen Daten noch automatische den Firmenname als Überweisungs-Empfänger dazu schreibt, obwohl der Name des Kontoinhaber anders lautet, ist das doch egal und das Geld kommt trotzdem an?
Und den Namen des wirklichen, anders lautenden Kontoinhabers, kann die Mechana doch vor der Überweisung auch gar nicht heraus finden, sodass ihnen zumindest dieser Teilaspekt nicht auffallen würde?

Werden die da von der Mechana stutzig und verweigern die Rückzahlung oder schwärzen einen beim Finanzamt an oder wasauchimmer?
Und soll ich die Anträge vielleicht besser jeweils ein paar Wochen auseinander gestreckt absenden?

Geändert von dannym (30.04.2011 um 16:13 Uhr).
dannym ist offline  
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