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Urheberrechtsabgabe - Rückzahlung Höhe ?
Ich wil jetzt doch mal anfangen für unsere ganzen DVDs und USB Sticks die Urheberrechtsabgabe zurück zu fordern.
Mich interessieren dazu jetzt echte Erfahrungen von anderen Leuten und Nicht das Zeug auf der austromechana Website! 1.) Wie viel Geld bekommt man da jetzt konkret für z.B. eine 25er Packung DVD Rohlinge zurück? Da gibt es Vertragstarif und Autonomer-Tarif. Was kommt dann jetzt zur Anwendung? Ich hab hauptsächlich bei Ditech und Saturn eingekauft. 2.) Wie lange muss man auf die Bearbeitung und Überweisung warten? Tage, Wochen, Monate? Und kriegt man auch irgendein Gutschriften-Schriftstück für die Buchhaltung zugeschickt? 3.) Stimmt es das man bis zu 3 Jahre in die Vergangenheit zurück fordern kann? 4.) Muss man unbedingt das Firmenkonto angeben oder kann ich irgendwas angeben? LOL Und macht es denen was aus, wenn ich bei verschieden Anträgen die gleiche KontoNr. angebe? |
geht das überhaupt für privatpersonen ?
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Wer redet denn von privat? Ich nicht.
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auch nicht vom gegenteil - und danke sehr freundlich ...
---------- EOT ---------- |
@ TO
Als Firma hast eh einen Rechtsanwalt oder kundigen Steuerberater-oder?:rolleyes: Die werden dann dafür bezahlt-sollten das wissen!:p @rev.a. Angeblich ja! |
Ja genau es hat ja jeder 10 Anwälte daheim die ihr Leben lang nix anderes getan haben als Urheberrechtsabgaben zurück fordern.
Hier im Forum gab es ja schon öfters mal Diskussionen über die Urheberrechtsabgabe als sollte es auch Leute geben die sie schon zurück bekommen haben. |
Die allermeisten hier im Forum sudern nur gern, tun aber nix :ms:
Ich täte einfach mal das Formular ausfüllen und abschicken - mal schauen, was passiert: http://www.office-discount.at/officediscountat/ura.html Max. drei Jahre nach dem Kauf der Rohlinge kannst Geld zurückbekommen: 20 Cent für 700MB Rohling 36 Cent für DVD Rohling |
Zitat:
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Viele hier im Forum interpretieren auch falsch... :p
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Und was haltet ihr von der Idee bei verschiedenen Firmen immer das gleiche Konto, das keiner der Firmen gehört, für die Rückzahlung anzugeben?
Am Mechana Formular muss man für die Überweisung ja nur Kontonummer, BLZ und Bankname angeben. Wenn die Mechana dann bei ihrer Überweisung zu diesen Daten noch automatische den Firmenname als Überweisungs-Empfänger dazu schreibt, obwohl der Name des Kontoinhaber anders lautet, ist das doch egal und das Geld kommt trotzdem an? Und den Namen des wirklichen, anders lautenden Kontoinhabers, kann die Mechana doch vor der Überweisung auch gar nicht heraus finden, sodass ihnen zumindest dieser Teilaspekt nicht auffallen würde? Werden die da von der Mechana stutzig und verweigern die Rückzahlung oder schwärzen einen beim Finanzamt an oder wasauchimmer? Und soll ich die Anträge vielleicht besser jeweils ein paar Wochen auseinander gestreckt absenden? |
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