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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#21 |
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Master
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Natürlich gibt es den Begriff "ungebührlich", aber "ortsunüblich" ist übergeordnet, da es praktisch die Bewertungsbasis darstellt.
Bei der Beurteilung der Störungsintensität ist auf die Empfindlichkeit eines Durchschnittsmenschen abzustellen. Der klagende Nachbar hat die Überschreitung des ortsüblichen Geräuschpegels und die dadurch entstehende Unbrauchbarkeit seines Grundstückes zu beweisen. Die Frage der Ortsüblichkeit stellt im Gegensatz zur Auffassung des Berufungsgerichtes im wesentlichen eine Tatfrage dar. Weiteres hier: http://www.tulln.at/gemeinden/user/3...ratgeber05.pdf und zur Auswahl: http://www.google.at/search?hl=de&cr...3%A4rm&spell=1
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Gesundheit und Unfallfreiheit! Rudy |
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