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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Newbie
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Alter: 40
Beiträge: 5
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Hallo.
Hatte heute einen kleinen Autounfall. Ich war der rechtskommende und der andere hatte eine "vorrang geben" tafel. also klare schuldfrage, steht auch so im unfallbericht. mein schaden ist aber so blöd das ich die fahrertüre nicht mehr aufbekomme. werde jetzt morgen in der früh in die werkstatt stellen und das ganze reparieren lassen. nachdem ich aber ein auto brauche (beruflich und privat) werde ich mir wohl einen ersatzwagen nehmen (müssen) stellt sich nur die frage wer das ganze bezahlt? der schuldige oder ich? habt ihr da erfahrung, wie ich das am besten anstell? lg
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"First they put away the dealers,keep our kids safe and off the street. Then they put away the prostitutes, keep married men cloistered at home. Then they shooed away the bums, then they beat and bashed the queers, turned away asylum-seekers, fed us suspicions and fears. We didn't raise our voice, we didn't make a fuss. It's funny ´cause there was no one left to notice when they came for us." |
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#2 |
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Inventar
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Beiträge: 4.023
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wenn du eine Haftpflichtversicherung MIT Leihwagen abgeschlossen hast bekommst einen je nach deinen Versicherungsbedingungen. Check deine Polizze auf das hin, die meisten haben das aber nicht gewählt.
Ansonsten kommt´s drauf an wie gut du mit der Werkstatt verhandelst das die einen Gratisleihwagen rausrücken. Hier gibt´s solche und solche. |
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#3 |
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Administrator
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Was hat seine eigene Haftpflicht mit dem Schaden zu tun? Die bekommt in dem Fall (idealerweise) gar nix mit
![]() Wenn Du nachweisen kannst, dass Du den Wagen beruflich brauchst und die Werkstatt einen frei haben (so hab ich das immer verlangt!) dann bekommst Du ihn auch. Die Werkstatt freut sich sowieso darüber, dass die einen Versicherungsschaden reparieren dürfen, die wird dann nämlich ordentlich geschröpft. Du sollst keinen Nachteil durch die Unachtsamkeit eines Anderen haben -> ein Rechtsschutz wäre in dem Fall nicht übel. Frag mal beim ÖAMTC/ARBÖ nach, die können Dir in der Sache garantiert einen guten Rat geben ![]()
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. |
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#4 |
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Master
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Ersatzwagen wird durch die EIGENE HP-V gedeckt...wenn die HP-V entsprechend abgeschlossen wurde
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______________________ mfg ManfredCCC Es bedarf immer einer gewissen Offenheit gegenüber der Umwelt. Nur dann lernt man auch den besonderen Wert der Antworten jener Leute kennen deren Urteil von keinerlei Sachverstand getrübt ist.
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#5 | |
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*****troll
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Ort: wien
Alter: 66
Beiträge: 1.701
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Zitat:
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.................................. dieser hilfreiche beitrag kostet nichts, außer ein paar bier .................................. Tante Jolesch: „Was ein Mann schöner is wie ein Aff, is ein Luxus!“. |
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#6 | |
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Stammgast
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Zitat:
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M.f.G. Karl |
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