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Ersatzwagen, wer zahlt?`
Hallo.
Hatte heute einen kleinen Autounfall. Ich war der rechtskommende und der andere hatte eine "vorrang geben" tafel. also klare schuldfrage, steht auch so im unfallbericht. mein schaden ist aber so blöd das ich die fahrertüre nicht mehr aufbekomme. werde jetzt morgen in der früh in die werkstatt stellen und das ganze reparieren lassen. nachdem ich aber ein auto brauche (beruflich und privat) werde ich mir wohl einen ersatzwagen nehmen (müssen) stellt sich nur die frage wer das ganze bezahlt? der schuldige oder ich? habt ihr da erfahrung, wie ich das am besten anstell? lg |
wenn du eine Haftpflichtversicherung MIT Leihwagen abgeschlossen hast bekommst einen je nach deinen Versicherungsbedingungen. Check deine Polizze auf das hin, die meisten haben das aber nicht gewählt.
Ansonsten kommt´s drauf an wie gut du mit der Werkstatt verhandelst das die einen Gratisleihwagen rausrücken. Hier gibt´s solche und solche. |
Was hat seine eigene Haftpflicht mit dem Schaden zu tun? Die bekommt in dem Fall (idealerweise) gar nix mit ;)
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du den Wagen beruflich brauchst und die Werkstatt einen frei haben (so hab ich das immer verlangt!) dann bekommst Du ihn auch. Die Werkstatt freut sich sowieso darüber, dass die einen Versicherungsschaden reparieren dürfen, die wird dann nämlich ordentlich geschröpft. Du sollst keinen Nachteil durch die Unachtsamkeit eines Anderen haben -> ein Rechtsschutz wäre in dem Fall nicht übel. Frag mal beim ÖAMTC/ARBÖ nach, die können Dir in der Sache garantiert einen guten Rat geben :-) |
Ersatzwagen wird durch die EIGENE HP-V gedeckt...wenn die HP-V entsprechend abgeschlossen wurde
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