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Alt 10.09.2008, 20:10   #11
chosen
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Beiträge: 171


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wenn ihr euch schon outet, könnt ihr auch die ak einschalten.

imho, anwälten sind abmahnungen in ö lt. ogh verboten.
(was bis zum kammerausschluss führen sollte, wida imho)
rechtskundige forumsuser mögen mich gerne evrbessern.

Geändert von chosen (10.09.2008 um 20:14 Uhr).
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Alt 10.09.2008, 20:23   #12
tba
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Beiträge: 741

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Zitat:
Zitat von Karl Beitrag anzeigen
Wer genau bitte, soll den der Geldempfänger sein? Und wer soll den das Geld dann bekommen? Da gibt es ja keine geschädigte Person.
Ich kenn nur die Briefe die unsre Provider erhalten über böse benutzer, und die kommens meistens von den großen Filmproduzenten ala paramount, sony etc.... also sowas gibts wirklich
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4 8 15 16 23 42
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Alt 10.09.2008, 20:28   #13
Karl
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Zitat:
Zitat von amazingmaze Beitrag anzeigen
Das ist die Rechtsanwälte-Partnerschaft: http://www.lf-law.at/
Dort soll auch das Geld hin fließen.
Geschädigte Person ist angeblich Jean Martin Hoenen (SG Video Produktion)

Konsumentenschutz könnte eine gute Idee sein.
Die Site sieht ziemlich echt aus. Ja und frage, wie ich dir ja schon geraten habe, bei Arbeiterkammer bzw. Konsumentenschutz.
____________________________________
M.f.G. Karl
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Alt 10.09.2008, 20:33   #14
Karl
Stammgast
 
Registriert seit: 13.09.1999
Ort: 2601 Mar.Theresia Sdlg.
Beiträge: 11.093

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Zitat:
Zitat von tba Beitrag anzeigen
Ich kenn nur die Briefe die unsre Provider erhalten über böse benutzer, und die kommens meistens von den großen Filmproduzenten ala paramount, sony etc.... also sowas gibts wirklich
Und die Provider geben die IP weiter? Darf den das überhaupt sein? Das darf doch in Österreich nur über Gerichtsbeschluss erfolgen, soweit meine Kenntnis.
____________________________________
M.f.G. Karl
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Alt 10.09.2008, 20:49   #15
maxb
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Registriert seit: 06.08.2001
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Zitat:
Zitat von Karl Beitrag anzeigen
Und die Provider geben die IP weiter? Darf den das überhaupt sein? Das darf doch in Österreich nur über Gerichtsbeschluss erfolgen, soweit meine Kenntnis.
ich frag mich auch gerade was da der größere "Skandal" ist. Dass man einen porno herunterlädt und gleichzeitig shared oder dass die TA anscheined bereitwilligst IP Anfragen eines deutschen RA Büros mit Stammdaten beantwortet die diese dann zur Durchsetzung eines vermeintlichen Anspruches an ein österreichisches RA Büro weiterleitet.

Möge die Auskunft der TA auch eine rechtliche Grauzone sein, aber wenn sich das herumspricht, werden sie dadurch den einen oder anderen Kunden verlieren.
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
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Alt 11.09.2008, 04:06   #16
Perseus
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Registriert seit: 28.09.2000
Beiträge: 696


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Also mich macht das auch unsicher, dass die Telekom Austria ohne es zu müssen, sondern auf freiwilliger Basis, wie ja in den Links zu lesen ist, die Personen-Daten zu IP-Adressen rausrückt, wie gesagt, ohne zu müssen, und rechtlich wohl auf glattem Eis.

Jedenfalls habe ich einen Aon Anschluss, also von der Telekom, und muss jetzt wohl bei jedem MP3 Download 2 mal überlegen.

Einem geschädigten User soll die Telekom ja gegenübe geäußert haben, dass sie sicher nicht die Personen-Daten zu seiner IP-Adresse weiter gegeben haben, die leugnen das also knall-hart, eh klar, wenn das rauskommt schadet das dem Ruf in nicht geringem Umfang, nur ist leugen ja lächerlich, denn woher sollten die "Abmahner" denn sonst die Daten haben, wenn nicht vom Provider selbst, in keiner Tauschbörse wird zur IP-Adresse die Daten zum entsprechenden Anschluss mit angegeben .

Da frage mich ob die Telekom "ganz deppert" ist, oder was sie dazu treibt dies zu tun. Einen Nutzen müssen sie ja davon haben, sonst würden sie es ja nicht tun, und ich frage mich weiters wieso da nur die Telekom mitspielt, und nicht andere wie Chello, Inode etc.

Die Frage ist also, wo ist der Nutzen für die Telekom, gar ein gewisser Anteil an der eingetriebenen Kohle, ist mir sehr suspekt die Sache in Verbindung mit der Telekom.

Aber, da wir ja gerade jetzt, in einem häufig frequentierten online Medium. diskutieren, wird das auch die Telekom mitbekommen, deshalb, je mehr Aufregung über die Sache, desto besser, außerdem geht sowas ja fast jeden I-Net Benutzer etwas an.


Bin gespannt wie sich das entwickelt...


Grüße,


Roman.
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Alt 11.09.2008, 07:57   #17
holzi
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Zitat:
weiters wieso da nur die Telekom mitspielt, und nicht andere wie Chello, Inode etc.
woher weisst du, dass die abmahnungen nur ta anschlüsse betreffen?
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 11.09.2008, 08:23   #18
tomtom1
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Beiträge: 8


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Hey, ich kann dir leider überhaupt nicht helfen, kenn mich bei Recht und so nicht aus.

Ich drück euch nur die Daumen das ihr das schafft, kannsja nicht sein, dass die ihren Schrott nicht anbringen und dann aber genug Geld haben um Leute zu verklagen..
tomtom1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2008, 09:07   #19
LDIR
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Auszug aus dem StGB:
Erpressung
§ 144. (1) Wer jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist, wenn er mit dem Vorsatz gehandelt hat, durch das Verhalten des Genötigten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet.


Schwere Erpressung
§ 145. (1) ... ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen ...
(2.) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Erpressung
  1. gewerbsmäßig begeht oder
  2. gegen dieselbe Person längere Zeit hindurch fortsetzt.
Quelle: http://www.internet4jurists.at/geset...htm#%C2%A7_140.
IMHO Ein Fall von schwerer Erpressung da sich die Anwaltskanzlei durch stark übertriebene Ansprüche unrechtsmäßig bereichert, und gegen gute Sitten verstößt. Außerdem gibt es beim LG für Strafsachen Richterinnen bei denen §144 (2) gar nicht gilt. Es gab da sogar ein Urteil wonach bereits die Drohung Daten NICHT zu löschen als gefährliche Drohung zur "Erpressung" demjenigen 48 Monate Auszeit beschert hat (Gefährlich für Programmierer von Antiviren Software: Demoversion die die Viren nicht löscht=Schwere Erpressung!!! ). Versuchen kann man es jedenfalls bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
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Meine guten PCs:
ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony.
LDIR ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2008, 09:09   #20
iG0r
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Beiträge: 915


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Ob das rechtlich eine Rolle spiel, kann ich nicht beurteilen, aber bei diesen P2P Netzwerken wird in aller Regel vom Benutzer schneller geladen, als hochgeladen. Daher würde ich es auch rechtlich prüfen, was denn da gilt, gilt schon das Angebot ansicht, egal ob jemand das ganze komplett geladen hat, oder muss man wirklich lange genug online gewesen sein, mit dieser Datei, und muss diese auch min. von einem anderen komplett geladen worden sein. Da das sowieso schwer nachweisbar ist, könnte man ggf. auch argumentieren, dass man die Datei vielleicht garnicht einmal insegsamt komplett hochladen hat (Ratio).

Meines Wissens nach gibt es nicht nur diese Software zum IP Loggen, sondern auch auf der anderen Seite Software, mit der man eine falsche / andere IP in diesen P2P Netzen aufscheinen lassen kann. Somit kann jeder mit diesen Möglichkeiten öffentlich einsehbare IP-Ranges von Providern benutzen, um glaubwürdige Fälschungen von IP zu erzeugen.

Wie gesagt, keinen Schimmer, ob das irgendeine rechtliche Relevanz hat.
iG0r ist offline   Mit Zitat antworten
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