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Alt 11.07.2008, 21:38   #11
pong
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pong eine Nachricht über ICQ schicken
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btw. wennst im Shop kündigst, fordere eine unterschriebene Kopie mit Stempel des Formulars, sonst schaust durch die Finger

pong
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Alt 12.07.2008, 09:29   #12
Hawi
Inventar
 
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Die Kündigung der Einzugsermächtigung hat bei mir (Erste) gekostet und war nicht wirklich notwendig, weil nach einem kleinen Missverständnis bei Chello ohnehin alles funktioniert hat. Ich würde es also nicht auf unbestätigten Verdacht machen.
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Alt 12.07.2008, 10:14   #13
müllersq
Elite
 
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Beiträge: 1.439

Mein Computer

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Mein Kündigungen der Einzugsermächtigungen für die Telekom und Tele2 haben bei der Ersten auch was gekostet.
Es ist aber bei einer Endabrechnung immer noch besser, die Endabrechnung zu prüfen, bevor man zahlt, als sich dann bemühen zu müssen, Geld, das fälschlich eingezogen wurde, zurückzubekommen.
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Alt 14.07.2008, 15:22   #14
pc.net
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Mein Computer

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eine einzugsermächtigung widerruft man immer beim vertragspartner nicht bei der bank ...

und wenn diese einzugsermächtigung ordnungsgemäß widerrufen wurde (nachweisbar durch einschreiben oder bestätigung des vertragspartners) dann etwaige weitere einzüge bei der bank kommentarlos zurückbuchen - dann zahlt der vertragspartner die rückbuchungsspesen ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 14.07.2008, 16:34   #15
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Wäre mir neu -weil schließlich geh ich ja mit den Zettel zu meiner Bank und sage :"die dürfen!" Es handelt sich um MEIN Konto und darüber verfüge ICH!

Ich habe z.B. letztens bei meiner Bank deponiert das A1 nicht mehr darf-kein Problem-seitdem Sendens mir eben Erlagscheine und die Zettel für die Bank das sie wieder dürfen (was sie sich sparen könnten )
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Alt 14.07.2008, 16:51   #16
pc.net
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Mein Computer

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wem hast du die einzugsermächtigung seinerzeit gegeben? dem vertragspartner oder der bank?

idR dem vertragspartner. die bank überprüft das ja nichtmal solange keine beschwerden vorliegen

und wenn der vertragspartner trotz widerrufs einzieht ist das sein pech und er hat die rückbuchungskosten gefälligst zu zahlen
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Alt 14.07.2008, 17:14   #17
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Zitat:
Zitat von pc.net Beitrag anzeigen
wem hast du die einzugsermächtigung seinerzeit gegeben? dem vertragspartner oder der bank?
Bei mir ists die Bank!
Könnt ja jeder kommen und von meinem Konto abbuchen!
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Alt 14.07.2008, 19:33   #18
FendiMan
Hochauflösend
 
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Beiträge: 9.641


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Grundsätzlich kann jeder vom Konto abbuchen.
Es gibt immer wieder Fälle, wo das passiert, zB bei Namensgleichheit.
Darum kann man ja eine Abbuchung auch wieder innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen.
Und der Bank ist das wurscht, von wem das Geld abgebucht wird, wenn es dir nicht auffällt, ist das Geld weg.
Eine Einzugsermächtigung kannst du nur über den Vertragspartner ändern oder stornieren.
Was du vielleicht meinst, ist ein Dauerauftrag.
____________________________________
Gruß
FendiMan

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Alt 14.07.2008, 19:57   #19
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
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Alter: 39
Beiträge: 773


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bei einem vertrag zwischen dir und deinem vertragspartner wird die bank nicht drauf bestehen, mit ihr noch einen abzuschließen betreffend der einzugserlaubnis.. das ist unwichtig.. da wird abgebucht..

du kannst allerdings nachträglich und ausdrücklich der bank verweigern, dass vom konto abgebucht wird.. in dem fall hast du eine vertragsverletzung mim partner und musst dir das direkt ausmachen.. da mischt sich die bank nicht ein
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Ein leerer Bauch
ein wilder Blick
das Herz verhärtet
den Kopf im Strick
ein Tag wie jeder andere
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ein Schritt nach vorne
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Die Angst vor Schlimmerem
treibt dich voran
denn alles was du sahst
von Anfang an - waren
kleine Tragödien
von Liebe und Tod
von Armut und Elend
von Sehnsucht und Not
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Alt 14.07.2008, 19:58   #20
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
Benutzerbild von FearoftheDark
 
Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 39
Beiträge: 773


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Zitat:
Zitat von pong Beitrag anzeigen
btw. wennst im Shop kündigst, fordere eine unterschriebene Kopie mit Stempel des Formulars, sonst schaust durch die Finger

pong

muss nicht unbedingt im shop sein.. in jedem media markt geht es genauso.. dort kannst dir dann noch die faxbestätigung geben lassen.. das reicht völlig..

natürlich ists keine 100%ig sichere sache wie mit nem eingeschriebenen brief.. reicht in dem fall aber absolut aus..
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