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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 05.12.2007, 22:38   #1
J@ck
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Registriert seit: 25.03.2001
Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 13.987

Mein Computer

Standard Schenkungssteuer

Frage: Was müsste man in etwa entrichten wenn man eine Wohnung schenken möchte?
Welche Gebühren fallen da inkl. Grundbucheintrag an?
____________________________________
Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
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Alt 05.12.2007, 22:42   #2
schichtleiter
Gast
 
Beiträge: n/a


Standard

Fragt sich obs nicht gscheider wär die Wohnung zu einem symbolischen Preis zu vermieten?
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Alt 05.12.2007, 23:39   #3
J@ck
Administrator
 
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Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 13.987

Mein Computer

Standard

Ne, ich muss aus dem Grundbuch unserer winzigen Wohnung raus und möchte es meinem Sohnemann schenken...
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
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Alt 06.12.2007, 00:05   #4
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
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Alter: 40
Beiträge: 773


Standard

weiß net ob des geht.. aber machts an kaufvertrag um an symbolischen euro.. geht des net?

weil schenkungssteuer is doch schon gscheit gepfeffert... also lieber irgendwie mit vertrag und billig "schein-verkaufen"..

mfg
____________________________________
Ein leerer Bauch
ein wilder Blick
das Herz verhärtet
den Kopf im Strick
ein Tag wie jeder andere
ohne Liebe ohne Glück
ein Schritt nach vorne
zwei zurück


Die Angst vor Schlimmerem
treibt dich voran
denn alles was du sahst
von Anfang an - waren
kleine Tragödien
von Liebe und Tod
von Armut und Elend
von Sehnsucht und Not
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Alt 06.12.2007, 05:51   #5
TONI_B
Inventar
 
Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 64
Beiträge: 1.508


Standard

http://www.help.gv.at/Content.Node/79/Seite.792050.html

Es zählt aber nicht der "wahre" Wert, sondern der dreifache Einheitswert!

Also je nachdem wie hoch der Einheitswert der Wohnung ist, solltest du mit ein paar Tausend € auskommen
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Alt 06.12.2007, 09:16   #6
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
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Beiträge: 5.581

Mein Computer

Standard

Gabs da nicht mal Pläne, die Schenkungssteuer abzuschaffen (wie die Erbschaftssteuer)?
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 06.12.2007, 09:56   #7
Tamarah
Lady of the Rings
 
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Beiträge: 857

Mein Computer

Standard

Ob (ver)kaufen oder schenken - zum Notar musst du sowieso und der sollte dir auch sagen können, was es im jeweiligen Fall kostet.
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Wenn es nicht wichtig ist zu siegen, warum zählen wir dann die Punkte?
Tamarah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2007, 10:02   #8
Schappenberg
Tux Fan
 
Benutzerbild von Schappenberg
 
Registriert seit: 02.03.2004
Beiträge: 860

Mein Computer

Standard

Kaufen ist von der steuerlichen Seite billiger, ich hab meinen Baugrund auch gekauft, nicht geschenkt bekommen
____________________________________
Nur tote Fische schwimmen flussabwärts
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Alt 06.12.2007, 10:17   #9
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

Standard

"kaufen" - grundbuch eintrag + "erwerbssteuer" für die finanz kostet eh schon genug. und dafür das man es gekauft hat und kind schenken will ...

na na j@ck machts einen kaufvertrag rechtsberatung kontaktieren, der weis auch wie man die finanz zum schweigen bringt
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2007, 11:19   #10
Oli
<< Gayliebt >>
 
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Beiträge: 5.267

Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von holzi
Gabs da nicht mal Pläne, die Schenkungssteuer abzuschaffen (wie die Erbschaftssteuer)?
Sowohl die Erbschafts- als auch Schenkungssteuer wurden als verfassungswidrig aufgehoben und laufen (ich glaube) im August 08 aus.

Bis dahin sind beide auf jeden Fall noch gültig.

Für die Erbschaftssteuer wird es - wie es aussieht - keinen Ersatz geben, da es hiefür keine politische Einigung geben wird. Bei der Schenkungssteuer sieht es anders aus, da ein Wegfall größere Steuerausfälle als zunächst angenommen nach sich ziehen könnte (es könnten z. B. von Unternehmen anstatt Gehälter das Geld verschenkt werden, etc.).

lg Oliver
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lg Oliver

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