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J@ck 05.12.2007 22:38

Schenkungssteuer
 
Frage: Was müsste man in etwa entrichten wenn man eine Wohnung schenken möchte?
Welche Gebühren fallen da inkl. Grundbucheintrag an?

schichtleiter 05.12.2007 22:42

Fragt sich obs nicht gscheider wär die Wohnung zu einem symbolischen Preis zu vermieten?

J@ck 05.12.2007 23:39

Ne, ich muss aus dem Grundbuch unserer winzigen Wohnung raus und möchte es meinem Sohnemann schenken...

FearoftheDark 06.12.2007 00:05

weiß net ob des geht.. aber machts an kaufvertrag um an symbolischen euro.. geht des net?

weil schenkungssteuer is doch schon gscheit gepfeffert... also lieber irgendwie mit vertrag und billig "schein-verkaufen"..

mfg

TONI_B 06.12.2007 05:51

http://www.help.gv.at/Content.Node/79/Seite.792050.html

Es zählt aber nicht der "wahre" Wert, sondern der dreifache Einheitswert!

Also je nachdem wie hoch der Einheitswert der Wohnung ist, solltest du mit ein paar Tausend € auskommen ;)

holzi 06.12.2007 09:16

Gabs da nicht mal Pläne, die Schenkungssteuer abzuschaffen (wie die Erbschaftssteuer)?

Tamarah 06.12.2007 09:56

Ob (ver)kaufen oder schenken - zum Notar musst du sowieso und der sollte dir auch sagen können, was es im jeweiligen Fall kostet.

Schappenberg 06.12.2007 10:02

Kaufen ist von der steuerlichen Seite billiger, ich hab meinen Baugrund auch gekauft, nicht geschenkt bekommen :D

rev.antun 06.12.2007 10:17

"kaufen" - grundbuch eintrag + "erwerbssteuer" für die finanz kostet eh schon genug. und dafür das man es gekauft hat und kind schenken will ...

na na j@ck machts einen kaufvertrag rechtsberatung kontaktieren, der weis auch wie man die finanz zum schweigen bringt ;)

Oli 06.12.2007 11:19

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Gabs da nicht mal Pläne, die Schenkungssteuer abzuschaffen (wie die Erbschaftssteuer)?
Sowohl die Erbschafts- als auch Schenkungssteuer wurden als verfassungswidrig aufgehoben und laufen (ich glaube) im August 08 aus.

Bis dahin sind beide auf jeden Fall noch gültig.

Für die Erbschaftssteuer wird es - wie es aussieht - keinen Ersatz geben, da es hiefür keine politische Einigung geben wird. Bei der Schenkungssteuer sieht es anders aus, da ein Wegfall größere Steuerausfälle als zunächst angenommen nach sich ziehen könnte (es könnten z. B. von Unternehmen anstatt Gehälter das Geld verschenkt werden, etc.).

lg Oliver


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