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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 |
Veteran
![]() Registriert seit: 04.05.2006
Alter: 52
Beiträge: 222
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![]() ja, denke ich auch (zumindest wenn man dem artikel auf der ärztekammer-seite glauben schenken darf
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*per aspera ad astra* ![]() ...den weg zu studieren heißt sich selbst zu studieren, sich selbst zu studieren heißt sich selbst vergessen, sich selbst zu vergessen bedeutet eins zu werden mit allen existenzen... ![]() *omnia vincit amor* |
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#12 |
Aussteiger
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![]() Vergütung für Wahlarzt-Rezepte erfolgt von den Krankenkassen nach folgendem Prinzip:
Die Kosten für das Medikament werden nach dem Krankenkassen-Tarif abzüglich einer allfälligen Rezeptgebühr ersetzt. Allerdings gibts bei den Apotheken zwischen dem Krankenkassen-Tarif und dem Preis beim Privat-Verkauf einen enormen Unterschied (genauso wie Wahlärzte höhere Preise in Rechnung stellen, als Kassenärzte von den Krankenkassen tarifmäßig vergütet bekommen). Besser ist es somit, ein Wahlarzt-Rezept bei der Krankenkasse auf ein Kassenrezept umschreiben zu lassen. Dann wird tatsächlich nur die Rezeptgebühr fällig.
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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