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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 11.10.2007, 18:12   #1
walhalla
Veteran
 
Registriert seit: 23.02.2001
Beiträge: 219


Standard Rezept vom Wahlarzt?

Hallo,

wenn man einen Wahlarzt aufsucht, bekommt man ja von der Krankenkasse ca. 80% der Honorarnote rückerstattet. Aber wie sieht das bei Rezepten von Wahlärzten aus?
Muss man das Medikament in der Apotheke bezahlen (und dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen)
oder bekommt man das Medikament wie bei einem Kassenrezept (also nur die Rezeptgebühr)?

Ich hab mit google nur widersprüchliche Angaben gefunden. Hat da jemand Erfahrung damit?

Danke,
walhalla
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Alt 11.10.2007, 21:48   #2
TONI_B
Inventar
 
Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508


Standard Re: Rezept vom Wahlarzt?

Zitat:
Original geschrieben von walhalla
Hallo,

wenn man einen Wahlarzt aufsucht, bekommt man ja von der Krankenkasse ca. 80% der Honorarnote rückerstattet.
Das stimmt so sicher nicht!
1. Hängt davon ab, bei welcher KK du versichert bist...
2. Bekommst du nur den jeweiligen Kassensatz und der kann wesentlich niedriger sein (zB. bekomme ich einmal 19€ wenn ich 65€ bezahle und bei einem anderen Arzt 50€ retour, je nachdem, welche Leistungen er verrechnet. Außerdem bin ich bei der BVA und habe grundsätzlich 20% Selbstbehalt)


Zitat:
Aber wie sieht das bei Rezepten von Wahlärzten aus?
Muss man das Medikament in der Apotheke bezahlen (und dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen)
oder bekommt man das Medikament wie bei einem Kassenrezept (also nur die Rezeptgebühr)?
Am besten ist es, wenn du zu einem Arzt gehst, der deine KK hat und das Rezept umschreiben läßt. Oder du fragst wie viel das Medikament kostet und zahlst es selber, wenn es nicht viel mehr als die Rezeptgebühr kostet. Ist zwar selten, kommt aber doch vor.
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 07:42   #3
holzi
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Mein Computer

Standard

Also vor einiger Zeit hat ein Wahlarzt meinem Bruder erklärt, das Wahlarztrezepte in der Apotheke wie normale Kassenrezepte akzeptiert werden. Daraus schließe ich eigentlich, daß nur die Rezeptgebühr fällig ist. Im Fall meines Bruders war das Medikament aber chefarztpflichtig, also mußte er sowieso zur Krankenkasse damit, kanns dir also nicht 100% sagen.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
holzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 08:38   #4
Satan_666
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Beiträge: 4.010


Standard

Zitat:
Original geschrieben von holzi
Also vor einiger Zeit hat ein Wahlarzt meinem Bruder erklärt, das Wahlarztrezepte in der Apotheke wie normale Kassenrezepte akzeptiert werden. Daraus schließe ich eigentlich, daß nur die Rezeptgebühr fällig ist. Im Fall meines Bruders war das Medikament aber chefarztpflichtig, also mußte er sowieso zur Krankenkasse damit, kanns dir also nicht 100% sagen.
Das stimmt so nicht ... Privatrezepte müssen, wie TONI_B angeführt hat, umgeschrieben werden. Bei einigen Krankenkassen (z.B. der Wiener Gebietskrankenkasse) geht das auch über die Apotheke; andere Krankenkassen erlauben es der Apotheke mitunter nicht, dass sie das Rezept selber umschreiben. Wenn ich meine Privatrezepte einlöse, dann muss ich in der Apotheke unterschreiben, dass ich bei der WGKK bin - und gut ist. Und ich werde jedes Mal extra gefragt: Wiener Kasse?

Hier gibt es also keine einheitliche Regelung - ist eben vom Versicherungsträger abhängig.
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 08:58   #5
holzi
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Aber im Endeffekt zahlst du nur die Rezeptgebühr (ohne es von einem anderen Arzt umschreiben lassen zu müssen)? - bei der wgkk
Würde einem zumindest einen extra-Weg ersparen.
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Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 12.10.2007, 09:12   #6
pong
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Alter: 41
Beiträge: 9.063

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Zitat:
bekommt man ja von der Krankenkasse ca. 80% der Honorarnote rückerstattet.
Falsch, du bekommst das von der KK zurückerstattet, was diese dem Arzt für diese Behandlung verrechnen würde.

Zitat:
Aber wie sieht das bei Rezepten von Wahlärzten aus?
Fragst am besten - sofern es nicht die WGKK ist - direkt dort nach

pong
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Alt 13.10.2007, 09:32   #7
kikakater
Inventar
 
Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631


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Rezeptgebühr + Zuzahlung für Nichtgenerika bei Nicht-Rezeptgebührbefreiten
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Alt 13.10.2007, 15:48   #8
TONI_B
Inventar
 
Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
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Beiträge: 1.508


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Zitat:
Original geschrieben von kikakater
Rezeptgebühr + Zuzahlung für Nichtgenerika bei Nicht-Rezeptgebührbefreiten
= Antwort auf welche Frage?
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2007, 15:59   #9
samc
Veteran
 
Registriert seit: 04.05.2006
Alter: 52
Beiträge: 222


Standard

kommt darauf an, bei welcher kk du versichert bist...

hier ein interessanter link zum thema wahlarzt in wien:
http://www.aekwien.or.at/197.html

und wahlarzt in nö:
http://cms.arztnoe.at/cms/beitrag/1000838/105576/
____________________________________
*per aspera ad astra*

...den weg zu studieren heißt sich selbst zu studieren, sich selbst zu studieren heißt sich selbst vergessen, sich selbst zu vergessen bedeutet eins zu werden mit allen existenzen...

*omnia vincit amor*
samc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2007, 16:21   #10
walhalla
Veteran
 
Registriert seit: 23.02.2001
Beiträge: 219


Standard

Hallo,

Danke für die Antworten. Ich bin bei der WGKK, also sollte das Umschreiben keine Probleme machen.
walhalla ist offline   Mit Zitat antworten
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