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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
Veteran
![]() Registriert seit: 23.02.2001
Beiträge: 219
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![]() Hallo,
wenn man einen Wahlarzt aufsucht, bekommt man ja von der Krankenkasse ca. 80% der Honorarnote rückerstattet. Aber wie sieht das bei Rezepten von Wahlärzten aus? Muss man das Medikament in der Apotheke bezahlen (und dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen) oder bekommt man das Medikament wie bei einem Kassenrezept (also nur die Rezeptgebühr)? Ich hab mit google nur widersprüchliche Angaben gefunden. Hat da jemand Erfahrung damit? Danke, walhalla |
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#2 | ||
Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508
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![]() Zitat:
1. Hängt davon ab, bei welcher KK du versichert bist... 2. Bekommst du nur den jeweiligen Kassensatz und der kann wesentlich niedriger sein (zB. bekomme ich einmal 19€ wenn ich 65€ bezahle und bei einem anderen Arzt 50€ retour, je nachdem, welche Leistungen er verrechnet. Außerdem bin ich bei der BVA und habe grundsätzlich 20% Selbstbehalt) Zitat:
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#3 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() Also vor einiger Zeit hat ein Wahlarzt meinem Bruder erklärt, das Wahlarztrezepte in der Apotheke wie normale Kassenrezepte akzeptiert werden. Daraus schließe ich eigentlich, daß nur die Rezeptgebühr fällig ist. Im Fall meines Bruders war das Medikament aber chefarztpflichtig, also mußte er sowieso zur Krankenkasse damit, kanns dir also nicht 100% sagen.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#4 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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![]() Zitat:
Hier gibt es also keine einheitliche Regelung - ist eben vom Versicherungsträger abhängig.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#5 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() Aber im Endeffekt zahlst du nur die Rezeptgebühr (ohne es von einem anderen Arzt umschreiben lassen zu müssen)? - bei der wgkk
Würde einem zumindest einen extra-Weg ersparen.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#6 | ||
Inventar
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![]() Zitat:
Zitat:
pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#7 |
Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631
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![]() Rezeptgebühr + Zuzahlung für Nichtgenerika bei Nicht-Rezeptgebührbefreiten
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#8 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508
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![]() Zitat:
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#9 |
Veteran
![]() Registriert seit: 04.05.2006
Alter: 52
Beiträge: 222
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![]() kommt darauf an, bei welcher kk du versichert bist...
hier ein interessanter link zum thema wahlarzt in wien: http://www.aekwien.or.at/197.html und wahlarzt in nö: http://cms.arztnoe.at/cms/beitrag/1000838/105576/
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*per aspera ad astra* ![]() ...den weg zu studieren heißt sich selbst zu studieren, sich selbst zu studieren heißt sich selbst vergessen, sich selbst zu vergessen bedeutet eins zu werden mit allen existenzen... ![]() *omnia vincit amor* |
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#10 |
Veteran
![]() Registriert seit: 23.02.2001
Beiträge: 219
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![]() Hallo,
Danke für die Antworten. Ich bin bei der WGKK, also sollte das Umschreiben keine Probleme machen. |
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