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Alt 08.09.2006, 00:33   #51
The_Lord_of_Midnight
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Beiträge: 19.154

Mein Computer

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meinst du nicht, daß du dich damit selbst zum spam-magneten gemacht hast
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2006, 09:25   #52
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


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Zitat:
Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
meinst du nicht, daß du dich damit selbst zum spam-magneten gemacht hast
Moin, hab mal nachgezählt, vorgestern wurden rund 40 SPAM-Mails automatisch aussortiert. Wenn es morgen 50 sind, kann ich damit auch leben.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2006, 11:24   #53
Karl99
Veteran
 
Registriert seit: 05.06.2003
Beiträge: 444


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Bin auch bei Inode - also interessieren würde mich, ob anderswo auch soviele Spam-Mails durchgehen wie dort. (Bitte nicht unbedingt als Vorwurf sehen, sondern rein interessenshalber!)
Karl99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2006, 13:29   #54
Sloter
Inventar
 
Registriert seit: 05.01.2000
Beiträge: 3.812


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Zitat:
Original geschrieben von Marc
Ich würde spontan mutmaßen, du missverstehst hier die Bedeutung des "Betroffenseins":

E-Mail als taugliches TatOBJEKT (DAS wird veröffentlich)?
Oder E-Mail und Foren als mögliche Modalität der Tatbegehung (DORT wird veröffentlich)?

E-Mails unterliegen dem Briefgeheimnis und somit ist die Veröffentlichung auch ansatzweise ohne Zustimmung vom Absender nicht erlaubt, imho.......

Sloter
Sloter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2006, 15:16   #55
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


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Zitat:
Original geschrieben von Sloter
E-Mails unterliegen dem Briefgeheimnis und somit ist die Veröffentlichung auch ansatzweise ohne Zustimmung vom Absender nicht erlaubt, imho.......
Ich glaube, jetzt wird es wirklich etwas juristisch: Wenn du das Briefgeheimnis als Grundrecht aus Art. 10 StGG meinst: Das ist ein (Schutz-) und Abwehranspruch gegen den Staat. Im Verhältnis Bürger zu Bürger passt das gar nicht.

Darüber hinaus unterfallen in Österreich (und auch in Deutschland) E-Mails umstrittener Weise eher nicht dem Schutz des Briefgeheimnisses. Richtig ist, das E-Mails noch dem Telekommunikations("Fernmelde-")geheimnis unterliegen. Das endet aber mit Ablauf der Kommunikation. Hier also ab dem Zeitpunkt, ab dem der Poster die E-Mail erhalten hatte.

Ansonsten würde es ja auch das Fernmeldegeheimnis verletzen, bloß vom Inhalt eines Gespräches auch nur zu erzählen.

Ich denke, was hier geschehen ist, ist unhöflich, aber nicht ungesetzlich.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
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