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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 23.02.2006, 16:11   #1
kansas
Master
 
Registriert seit: 04.06.2001
Beiträge: 784


Standard rückverrechnung von kurskosten

hallo forianer,

eine frage:

wenn man bei uns eine externe fortbildung besucht, muss man unterschreiben, dass man die kosten zurückzahlt, wenn man das unternehmen innerhalb von 3 jahren auf eigenen wunsch verläßt.

da würde mich interessieren:

.) gibt es da nicht eine staffelung - gerade bei IT kursen ist ein kurs von vor 3 jahren ja nicht mehr wirklich aktuell...

.) ist das überhaupt rechtlich gedeckt?

.) muss das unternehmen nicht sogar für die möglichkeit sorgen, dass sich arbeitnehmer fortbilden können?

vielleicht kann da ja jemand was darüber schreiben?

lg
andi
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Alt 23.02.2006, 16:16   #2
Oli
<< Gayliebt >>
 
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Registriert seit: 27.06.2000
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Alter: 60
Beiträge: 5.267

Mein Computer

Standard

IMHO ist das voll OK und durchaus üblich.

Ein Muss des Unternehmens, für Weiterbildung der MA zu sorgen, gibt es nicht - gute Unternehmen werden aber aus eigenem Interesse die Möglichkeit schaffen.

Eine kompetente Auskunft wird Dir in jedem Fall kostenlos die AK geben können.

Jedenfalls rate ich Dir, die Fortbildung wenns geht zu nutzten, bringt auch Dir was - und wenn man die Kosten einer Schulung oft ansieht, ist es ja auch von Vorteil.

Ciao Oliver
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Alt 23.02.2006, 16:24   #3
kansas
Master
 
Registriert seit: 04.06.2001
Beiträge: 784


Standard

grundsätzlich verstehe ich die haltung der unternehmen auch - nur finde ich persönlich 3 jahre etwas zu lange - vor allem da es keine staffelung gibt. gerade die IT branche ist einer solchen kurzlebigkeit unterworfen, dass drei jahre alte kurse nur noch teilweise an wert haben.
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Alt 23.02.2006, 16:30   #4
Neo
Inventar
 
Registriert seit: 12.12.1999
Beiträge: 3.662


Standard

Von Unternehmen die dich sowas unterschreiben lassen würde ich mich schnellstens trennen.

Wenn du in einem ordentlichen Betrieb bist schätzt dich dein Arbeitgeber, bildet dich kostenlos weiter und gibt dir nachher auch noch genug Gründe, damit du dem Unternehmen treu bleibst.
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Alt 23.02.2006, 16:32   #5
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


Standard

seh ich auch so.
unternehmen die sowas notwendig haben find ich sehr sehr zweifelhaft.
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\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
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Alt 23.02.2006, 16:34   #6
Guru
 
Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570


Standard

IMHO würde Guru sich nicht von so einem Unternehmen trennen - diese Regelung wurde geschaffen, weil es viele Leute gegeben hat, die sich ausbilden ließen und dann zu einem anderen Unternehmen wechselten.

Die Spruchpraxis der Arbeitsgerichte (im speziellen in Wien) ist diese:

0. - 1. Jahr 100% sind rückzuzahlen
1. - 2. Jahr 66% sind ....".....
2. - 3. Jahr 33 - 0 % (abhängig von Inhalten)

Diese Rückzahlungsraten unterliegen dem richterlichen Mäßigungsrecht (und werden zumeist auch gemäßigt).

Guru
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Alt 23.02.2006, 16:38   #7
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


Standard

@guru
dann billigst du also auch konkurrenzklauseln und dergleichen?!

defakto ist nämlich die rückzahlung von ausbildungskosten auch nichts anderes als eine konkurrenzklausel.

soll ein MA die ausbildung verweigern? - dann wird er womöglich gekündigt weil er sich nicht einsetzt. macht er mit und wechselt dann das unternehmen darf er auch zahlen. gehts noch?!

immerhin bringt so eine weiterbildung hauptsächlich dem unternehmen was (sonst würdens den spass ja ned bezahlen) und dafür sollen die unternehmen auch das "risiko" tragen dass mal wer den job wechselt
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Alt 23.02.2006, 16:52   #8
kansas
Master
 
Registriert seit: 04.06.2001
Beiträge: 784


Standard

also gibt es sehr wohl eine staffelung? ist diese auch gesetzlich festgeschrieben oder ist das eine ermessensfrage?

nur zur klarstellung: ich hab nicht vor ausbildung zu konsumieren und dann geplanterweise das unternehmen zu verlassen. nur drei jahre sind einfach eine lange zeit - und ich will mir da nichts verbauen.

und da der schrieb bei uns eben sehr allgemein (sprich wie wenn 100% zurückzuzahlen wären) gehalten ist, will ich da nicht einfach was unterschreiben was mir vielleicht später probleme bereitet.

3 jahre sind lang - bei der aktuellen lebenserwartung etwas mehr als ein 20igstel leben (philosophisch betrachtet )
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Alt 23.02.2006, 19:40   #9
pc.net
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Mein Computer

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@zed
rückzahlungsvereinbarungen und konkurrenzklauseln sind legitim ... natürlich immer nur in einem vertretbaren rahmen ...

bedenke: es gibt nicht wenige leute, die eine teure ausbildung von ihrer firma bezahlt bekamen und dann zur konkurrenz gewechselt haben ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 24.02.2006, 00:00   #10
Guru
 
Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570


Standard

Zitat:
Original geschrieben von zed
@guru
dann billigst du also auch konkurrenzklauseln und dergleichen?!

defakto ist nämlich die rückzahlung von ausbildungskosten auch nichts anderes als eine konkurrenzklausel.

soll ein MA die ausbildung verweigern? - dann wird er womöglich gekündigt weil er sich nicht einsetzt. macht er mit und wechselt dann das unternehmen darf er auch zahlen. gehts noch?!

immerhin bringt so eine weiterbildung hauptsächlich dem unternehmen was (sonst würdens den spass ja ned bezahlen) und dafür sollen die unternehmen auch das "risiko" tragen dass mal wer den job wechselt
Die Weiterbildung bringt auch dem Mitarbeiter etwas. Und in einer Partnerschaft haben beide Rechte und Pflichten - dazu zählen Ausbildungskosten und Konkurrenzklauseln. Der Unternehmer zahlt und der Mitarbeiter hat was davon, natürlich auch der Unternehmer - der will ja den Mitarbeiter behalten, den er weiterbilden ließ.
Legitim sind diese Dinge also sehr wohl, in einem vernünftigen Ausmaß - Konkurrenzklauseln bis zu 6 Monate, mehr bringt ein Unternehmer eh nicht beim Arbeitsgericht durch. Und die gestaffelten Rückzahlungsverpflichtungen hat Guru ja schon erwähnt.

Guru
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