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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 15.12.2005, 17:10   #1
Guru
 
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Standard EU-Datenspeicherpflicht genehmigt!

EU-Datenspeicherpflicht ist durch

Deutliche Mehrheit im EU-Parlament stimmt für die verpflichtende Speicherung von Internet- und Telefondaten.

(Straßburg, 14.12.2005) Das EU-Parlament hat sich nun mit deutlicher Mehrheit für eine verpflichtende Speicherung von Internet- und Telefondaten (Data Retention) ausgesprochen. Sämtliche Verbindungs- und Standortdaten, die beim Telefonieren, bei E-Mails, beim Surfen im Internet oder Filesharing anfallen, müssen nun zwischen sechs und 24 Monaten gespeichert werden.

Minimal-Kompromiss
378 Parlamentarier stimmten für die Richtlinie, 197 dagegen und 30 enthielten sich ihrer Stimme. Die Einigung konnte nach Kompromissen erreicht werden, die einige Ausnahmen erlauben. So müssen z.B. erfolglose Anrufe nicht gespeichert werden. Die Richtlinie soll für "schwere Verbrechen" gelten, wobei die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden können, was sie darunter verstehen.

Inhalte werden nicht aufgezeichnet
Im Namen der Terrorismusbekämpfung sollen so Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden können. Damit kann konstruiert werden, wer mit wem wie lange kommuniziert hat oder wer sich wie lange im Internet aufgehalten hat. Die Inhalte von E-Mails, Chats oder Telefongesprächen sollen aber nicht aufgezeichnet werden.

Einwände von Datenschützern
Vor der Einigung gab es zahlreiche Einwände von Daten- und Verbraucherschützern gegen die Datenspeicherungspflicht. Unschuldige könnten dadurch in Rasterfahndungen verwickelt werden. Telekommunikationsunternehmen und Provider ärgern sich hingegen über die zu erwartende Kostenlawine. Über einen Kostenersatz für Telekom- und Internetfirmen durch den Staat steht nichts in der Richtlinie. Länder, die solche Entschädigungen gewähren (wie etwa Österreich), können dies aber weiterhin tun.

Verfassungsrechtliche Bedenken
Aller Voraussicht nach werden wohl die Gericht klären, inwieweit die Richtlinie Bestand haben wird und verfassungsrechtlich verankert werden kann. Der irische Justizminister Michael McDowell hat bereits eine Klage vor dem Europäischen Gerichthof angekündigt.

Quelle: Telekomreport
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Alt 15.12.2005, 17:19   #2
zed
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Standard

da war wohl jemand schneller

http://www.wcm.at/forum/showthread.p...hreadid=181970
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Best regards, ZeD

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Alt 15.12.2005, 17:41   #3
maxb
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Mein Computer

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Mir ging's in meinem thread eher darum, was jetzt beim ISP aufgezeichnet werden soll/muss und was nicht. Klar ist es nur für "Internet-e-mail", "Internet-Telephonie" und dynamische IP-Adressen beim Internetzugang.

Nach dem hier sehe ich allerdings keine Speicherpflicht von Internet Verbindungsdaten (Ziel/Quell IP-Adressen). Also z.B. bei Webbrowsing, Messaging, p2p... usw.

Kannd das jemand bestätigen
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Alt 15.12.2005, 17:47   #4
holzi
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Mein Computer

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da werden sich die juriste wahrscheinlich noch eine zeitlang streiten, wie das auszulegen ist

btw. wär schön wenns im wcm dann wieder einen artikel darüber geben würde, ich glaube marc is da der experte für sowas
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 15.12.2005, 18:01   #5
maxb
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Wird auch davon abhängen, wie es unsere Pappenheimer umsetzen werden.

Die Lisl will ja sogar 24 Monate lang "Vorräte" speichern
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Alt 15.12.2005, 18:03   #6
pong
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Mein Computer

pong eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Die Lisl will ja sogar 24 Monate "vorräte" speichern
die Lisl kann ned mal ein EMail ohne Sekräterin schreiben.... soll lieber ihr Mundwerk halten und widerkauen bis ihr die Zähne ausfalln

pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug

Nicht klicken!


Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten


Verplattet
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Alt 15.12.2005, 18:13   #7
holzi
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Mein Computer

Standard

Zitat:
Original geschrieben von pong
die Lisl kann ned mal ein EMail ohne Sekräterin schreiben.... soll lieber ihr Mundwerk halten und widerkauen bis ihr die Zähne ausfalln

pong
was die hat noch Zähne?
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 15.12.2005, 20:03   #8
Wembley
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Registriert seit: 17.04.2001
Beiträge: 135


Standard

Unabhängig von der EU-Datenspeicherpflicht gab es im Juli schon ein richtungsweisendes Urteil:

http://www.computerwelt.at/detailArt...sp?a=95298&n=5
(bitte auch Seite 2 beachten)

Dieses hat dem Vernehmen nach das "Speicherverhalten" der Provider teilweise schon stark verändert.

Gruß
Wembley
Wembley ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2005, 21:51   #9
Christoph
Mod, bin gerne da
 
Benutzerbild von Christoph
 
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Beiträge: 13.646


Standard

Subsummierende:

zum Kotzen
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 16.12.2005, 00:46   #10
Guru
 
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Standard

Zitat:
Original geschrieben von Wembley
Unabhängig von der EU-Datenspeicherpflicht gab es im Juli schon ein richtungsweisendes Urteil:

http://www.computerwelt.at/detailArt...sp?a=95298&n=5
(bitte auch Seite 2 beachten)

Dieses hat dem Vernehmen nach das "Speicherverhalten" der Provider teilweise schon stark verändert.

Gruß
Wembley
Hat es nicht. Verbindungsdaten als Abrechnungsdaten werden 6 Monate gespeichert - und keinen Tag länger. Dann werden Sie dem TKG nach anonymisiert - und solange kein anderes Gesetz in Rechtskraft kommt, werden die meisten Provider auch nichts ändern.
Will eine Behörde innerhalb dieser 6 Monate eine Auskunft haben dann kriegt sie diese - mit Gerichtsbeschluss und gegen Bezahlung der auflaufenden Kosten.
Erst wenn in Österreich neue Gesetze gelten, werden die Provider dem nachkommen, gesetzeskonform.

Guru
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