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EU-Datenspeicherpflicht genehmigt!
EU-Datenspeicherpflicht ist durch
Deutliche Mehrheit im EU-Parlament stimmt für die verpflichtende Speicherung von Internet- und Telefondaten. (Straßburg, 14.12.2005) Das EU-Parlament hat sich nun mit deutlicher Mehrheit für eine verpflichtende Speicherung von Internet- und Telefondaten (Data Retention) ausgesprochen. Sämtliche Verbindungs- und Standortdaten, die beim Telefonieren, bei E-Mails, beim Surfen im Internet oder Filesharing anfallen, müssen nun zwischen sechs und 24 Monaten gespeichert werden. Minimal-Kompromiss 378 Parlamentarier stimmten für die Richtlinie, 197 dagegen und 30 enthielten sich ihrer Stimme. Die Einigung konnte nach Kompromissen erreicht werden, die einige Ausnahmen erlauben. So müssen z.B. erfolglose Anrufe nicht gespeichert werden. Die Richtlinie soll für "schwere Verbrechen" gelten, wobei die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden können, was sie darunter verstehen. Inhalte werden nicht aufgezeichnet Im Namen der Terrorismusbekämpfung sollen so Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden können. Damit kann konstruiert werden, wer mit wem wie lange kommuniziert hat oder wer sich wie lange im Internet aufgehalten hat. Die Inhalte von E-Mails, Chats oder Telefongesprächen sollen aber nicht aufgezeichnet werden. Einwände von Datenschützern Vor der Einigung gab es zahlreiche Einwände von Daten- und Verbraucherschützern gegen die Datenspeicherungspflicht. Unschuldige könnten dadurch in Rasterfahndungen verwickelt werden. Telekommunikationsunternehmen und Provider ärgern sich hingegen über die zu erwartende Kostenlawine. Über einen Kostenersatz für Telekom- und Internetfirmen durch den Staat steht nichts in der Richtlinie. Länder, die solche Entschädigungen gewähren (wie etwa Österreich), können dies aber weiterhin tun. Verfassungsrechtliche Bedenken Aller Voraussicht nach werden wohl die Gericht klären, inwieweit die Richtlinie Bestand haben wird und verfassungsrechtlich verankert werden kann. Der irische Justizminister Michael McDowell hat bereits eine Klage vor dem Europäischen Gerichthof angekündigt. Quelle: Telekomreport |
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Mir ging's in meinem thread eher darum, was jetzt beim ISP aufgezeichnet werden soll/muss und was nicht. Klar ist es nur für "Internet-e-mail", "Internet-Telephonie" und dynamische IP-Adressen beim Internetzugang.
Nach dem hier sehe ich allerdings keine Speicherpflicht von Internet Verbindungsdaten (Ziel/Quell IP-Adressen). Also z.B. bei Webbrowsing, Messaging, p2p... usw. Kannd das jemand bestätigen :confused: |
da werden sich die juriste wahrscheinlich noch eine zeitlang streiten, wie das auszulegen ist ;)
btw. wär schön wenns im wcm dann wieder einen artikel darüber geben würde, ich glaube marc is da der experte für sowas :) |
Wird auch davon abhängen, wie es unsere Pappenheimer umsetzen werden. :D
Die Lisl will ja sogar 24 Monate lang "Vorräte" speichern :mad: |
Zitat:
pong |
Zitat:
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Unabhängig von der EU-Datenspeicherpflicht gab es im Juli schon ein richtungsweisendes Urteil:
http://www.computerwelt.at/detailArt...sp?a=95298&n=5 (bitte auch Seite 2 beachten) Dieses hat dem Vernehmen nach das "Speicherverhalten" der Provider teilweise schon stark verändert. Gruß Wembley |
Subsummierende:
http://img4.smiliedb.de/sdb79736.gif zum Kotzen http://img1.smiliedb.de/sdb26661.gif |
Zitat:
Will eine Behörde innerhalb dieser 6 Monate eine Auskunft haben dann kriegt sie diese - mit Gerichtsbeschluss und gegen Bezahlung der auflaufenden Kosten. Erst wenn in Österreich neue Gesetze gelten, werden die Provider dem nachkommen, gesetzeskonform. Guru |
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