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Alt 08.06.2005, 12:31   #11
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


Standard

Zitat:
Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
und wie is es dann gesetzl. geregelt in meiner situation?
haette ich mit 1.4. wieder einen vollen urlaubsanteil erhalten muessen oder nicht?

lg
das sollte eigentlich im kv geregelt sein.
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 08.06.2005, 13:02   #12
kansas
Master
 
Registriert seit: 04.06.2001
Beiträge: 784


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hallo!

also so wie ich das verstehe hat dein chef nichts falsch gemacht:

du hast ab 1.4 einen neuen vertrag und gehst im september zum bundesheer. also hast du anspruch auf den aliquoten urlaub von 1.4 bis 1.9 = 5 Monate.

bei aliquot 2,08 urlaubstage pro monat sind das gerundet 11 tage die dir zustehen.

kann es sein, dass du erwartet hast, dass am 1.4 deinem urlaubskonto 25 tage gutgeschrieben werden, die du dann aufbrauchen kannst? du kannst nämlich rein rechtlich immer nur das verbrauchen was dir zusteht. sprich wenn du ein unternehmen frühzeit verläßt hast du ja auch nicht den vollen urlaubsanspruch für ein ganzes jahr - sondern es wird dann eben der aliquote teil festgestellt.

lg
andi
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kansas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2005, 13:23   #13
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


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Zitat:
Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
und wie is es dann gesetzl. geregelt in meiner situation?
haette ich mit 1.4. wieder einen vollen urlaubsanteil erhalten muessen oder nicht?

lg
Das war einmal so - ist noch gar nicht so lange her, dass der Anspruch am Beginn des Urlaubsjahres voll zugestanden ist. Du kannst natürlich den kompletten Urlaub verbrauchen - im Gegenzug kann dann der Arbeitgeber den zu viel konsumierten Urlaub vom letzten Gehalt abziehen.
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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Alt 08.06.2005, 14:59   #14
miezekatze
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Ort: Tulln
Alter: 41
Beiträge: 654


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ich hätt mir das schriftlich gebn lassn .. überhaupt bei meinem chef.. der hat an schadn
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What a beautiful day
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Alt 08.06.2005, 16:01   #15
kansas
Master
 
Registriert seit: 04.06.2001
Beiträge: 784


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Zitat:
Original geschrieben von klane
ich hätt mir das schriftlich gebn lassn .. überhaupt bei meinem chef.. der hat an schadn
@klane hoffentlich liest der hier nicht mit
____________________________________

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Alt 09.06.2005, 17:44   #16
cenus
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Benutzerbild von cenus
 
Registriert seit: 07.06.2000
Beiträge: 1.428

Mein Computer

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Also ich habe die Gesetzeslage nicht genau vor Augen, aber soweit ich mich erinnern kann paßt es.

Ich gebe aber zu bedenken, wenn du jetzt auf dem Urlaub herumreitest, dass dein Chef vielleicht das Interesse am deinem weiteren Verbleib im Unternehmen nach dem Präsenzdienst verliert. Soweit ich mich erinnern kann, gibt es nur eine Behaltefrist von einem Monat, wenn du vom Bundesheer zurückkommst. Und in Zeiten wie diesen gibt es mehr Arbeitsuchende als Stellenangebote, aber das wird dir sicher nicht entgangen sein.
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lg, cenus

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Schaetze das wars, oder habe ich was uebersehen?
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