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Alt 01.06.2005, 11:30   #1
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


Standard Rechtsstreit um das Entsperren

Hier findet sich ein Artikel von uns zu dem Thema:

http://www.wcm.at/story.php?id=8172
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Alt 01.06.2005, 13:17   #2
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


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Hochinteressanter Bericht - kann man nur hoffen, dass T-Mobile mit ihren Ansichten keine Entsprechung vor den Richtern findet!
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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Alt 01.06.2005, 19:27   #3
HONGXING
Senior Member
 
Registriert seit: 26.01.2005
Beiträge: 140


Standard

Es steht dabei, dass das Entsperren per Mastercode kein Eingriff in die Firmware ist ))

Das bedeutet, dass ich keinen Disclaimer mehr brauche.

Hahaha, hoffentlich verliert T-Mobile.
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Alt 01.06.2005, 22:07   #4
@!.-:;,-_#+
gesperrt
 
Registriert seit: 19.03.2005
Beiträge: 321


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was soll das ganze?

wieso sieht T-mobile einen eingriff als rechtswidrig?
ist ja mein gerät.
wäre ja genauso,wenn ein autohersteller meint,das ich keine änderung am wagen vornehmen darf,weil urheberrechtlich geschützt!!

schwachsinn!

t-mobile soll verschwinden!!
@!.-:;,-_#+ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2005, 14:57   #5
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


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Die Mobilfunkbetreiber haben sicher ganz gut verdient daran, gesperrte Handies zu entsperren. Und um diesen Kuchen bangen sie jetzt eben....

Ich denke, es wird hier ein Vergleich rauskommen: YESSS! entschärft den Passus auf der Homepage und im Gegenzug werden die Kosten gerichtlich deutlich gesenkt, was das Entsperren betrifft.
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Alt 02.06.2005, 15:34   #6
HONGXING
Senior Member
 
Registriert seit: 26.01.2005
Beiträge: 140


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Ja, man darf prinzipell am Auto auch modifizieren, was man will, solange man es dann wieder typisieren kann und damit fahren darf.

Aber, abgesehen vom Fahren, darf ich ein Auto, das mir gehoert und in der Garage steht chip-tunen, tieferlegen und damit machen was ich will.

Es ist klar, dass man die Garantie verliert beim Entsperren, wenn es nachgewiesen werden kann - aber das ist eben mein Handy, und wenn mir die Garantie egal ist sollte mich auch nichts daran hindern es zu entsperren.

Anders sieht die Sache mit Flashen/Branding aus:
Die benutzten Flashfiles koennte man als "Raubkopien" einstufen, da sie von internen Service-Sites der Hersteller kommen.

Was sicher verboten waehre, ist eine CD zu besitzen mit Flashfiles fuer alle Nokia-Modelle. Was jedoch weniger problematisch ist, wenn ich z.b. ein Nokia 8910i besitze und nur dafuer das Flashfile habe - dann kann ich sagen "Ich habe mit dem Handy gleichzeitig eine Lizenz an der Firmware gekauft"
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Alt 02.06.2005, 16:17   #7
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


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So ganz einfach ist es nicht, wie Du das schreibst, HONGXING.

Zitat:
Wollten die Mobilfunkbetreiber dem Kunden aber zumindest das Entsperren seines Gerätes verbieten, wäre dafür eine Klausel im Vertrag erforderlich. Doch den wohl noch meisten Mobilfunkverträgen fehlt in Österreich eine eben solche Regelung. So schreibt T-Mobile erst seit dem 10.7.2004 in seinen AGB: „Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die SIM-Lock-Funktion aufzuheben bzw. aufheben zu lassen, sofern dies nicht gemäß den gegenständlichen AGB erfolgt.“ (§ 7 Absatz 9).
Nachdem es offensichtlich Verträge gibt, gemäß dessen das selbstätige Entsperren untersagt ist, kann theoretisch der Kunde nicht machen, wie er will.

Einzig: T-Mobile müsste den Kunden wegen Vertragsbruch anzeigen, aber nicht YESSS!, welcher ja nur die Möglichkeiten des Entsperrens aufzeigt. Die strittige Frage ist aber, ob YESSS! mit der "Anleitung" des Entsperrens zum Vertragsbruch - was neue T-Mobile Verträge betrifft - aufruft. Und da hoffe ich, dass die Richter es nicht so sehen....
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Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2005, 16:24   #8
Marc
Inventar
 
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Beiträge: 3.197


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Zitat:
Original geschrieben von Satan_666
Nachdem es offensichtlich Verträge gibt, gemäß dessen das selbstätige Entsperren untersagt ist, kann theoretisch der Kunde nicht machen, wie er will.
Wobei sich ja auch der Streit darum dreht, ob eine solche Klausel überhaupt wirksam ist.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2005, 18:37   #9
hoshibrother
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ich glaube eher, dass es um den kuchen "entsperren" geht. damit haben sich die netzbetreiber ein lukratives geschäft aufgebaut. die übersehen halt dabei, dass es schon viele kleine händler gibt, die das billiger machen.
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wissen ist macht - nichts wissen macht auch nichts
hoshibrother ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2005, 16:54   #10
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


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Im Streit gibt es ein erstes, wichtiges Teilergebnis. Mir liegt der Beschluss des HG Wiens vor, hier habe ich einige Hintergründe erklärt:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/61269

Der nun vorliegende Beschluss ist wohl als 110 %iger Sieg von Yesss! zu werten, denn das Gericht folgte in keinem Punkt der Argumentation von T-Mobile.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
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