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Rechtsstreit um das Entsperren
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Hochinteressanter Bericht - kann man nur hoffen, dass T-Mobile mit ihren Ansichten keine Entsprechung vor den Richtern findet!
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Es steht dabei, dass das Entsperren per Mastercode kein Eingriff in die Firmware ist :-)))
Das bedeutet, dass ich keinen Disclaimer mehr brauche. Hahaha, hoffentlich verliert T-Mobile. |
was soll das ganze?
wieso sieht T-mobile einen eingriff als rechtswidrig? ist ja mein gerät. wäre ja genauso,wenn ein autohersteller meint,das ich keine änderung am wagen vornehmen darf,weil urheberrechtlich geschützt!! schwachsinn! t-mobile soll verschwinden!! |
Die Mobilfunkbetreiber haben sicher ganz gut verdient daran, gesperrte Handies zu entsperren. Und um diesen Kuchen bangen sie jetzt eben....
Ich denke, es wird hier ein Vergleich rauskommen: YESSS! entschärft den Passus auf der Homepage und im Gegenzug werden die Kosten gerichtlich deutlich gesenkt, was das Entsperren betrifft. |
Ja, man darf prinzipell am Auto auch modifizieren, was man will, solange man es dann wieder typisieren kann und damit fahren darf.
Aber, abgesehen vom Fahren, darf ich ein Auto, das mir gehoert und in der Garage steht chip-tunen, tieferlegen und damit machen was ich will. Es ist klar, dass man die Garantie verliert beim Entsperren, wenn es nachgewiesen werden kann - aber das ist eben mein Handy, und wenn mir die Garantie egal ist sollte mich auch nichts daran hindern es zu entsperren. Anders sieht die Sache mit Flashen/Branding aus: Die benutzten Flashfiles koennte man als "Raubkopien" einstufen, da sie von internen Service-Sites der Hersteller kommen. Was sicher verboten waehre, ist eine CD zu besitzen mit Flashfiles fuer alle Nokia-Modelle. Was jedoch weniger problematisch ist, wenn ich z.b. ein Nokia 8910i besitze und nur dafuer das Flashfile habe - dann kann ich sagen "Ich habe mit dem Handy gleichzeitig eine Lizenz an der Firmware gekauft" |
So ganz einfach ist es nicht, wie Du das schreibst, HONGXING.
Zitat:
Einzig: T-Mobile müsste den Kunden wegen Vertragsbruch anzeigen, aber nicht YESSS!, welcher ja nur die Möglichkeiten des Entsperrens aufzeigt. Die strittige Frage ist aber, ob YESSS! mit der "Anleitung" des Entsperrens zum Vertragsbruch - was neue T-Mobile Verträge betrifft - aufruft. Und da hoffe ich, dass die Richter es nicht so sehen.... |
Zitat:
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ich glaube eher, dass es um den kuchen "entsperren" geht. damit haben sich die netzbetreiber ein lukratives geschäft aufgebaut. die übersehen halt dabei, dass es schon viele kleine händler gibt, die das billiger machen.
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Im Streit gibt es ein erstes, wichtiges Teilergebnis. Mir liegt der Beschluss des HG Wiens vor, hier habe ich einige Hintergründe erklärt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/61269 Der nun vorliegende Beschluss ist wohl als 110 %iger Sieg von Yesss! zu werten, denn das Gericht folgte in keinem Punkt der Argumentation von T-Mobile. |
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