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Software Rat & Tat bei Softwareproblemen |
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#21 |
Elite
![]() Registriert seit: 15.09.2000
Beiträge: 1.268
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![]() in deiner bestimmung geht es nur um hausdurchsuchungen, nicht um rechtmäßigkeiten.
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#22 |
Großmeister
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#23 |
Großmeister
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![]() nein, hier geht es darum ob der besitz eine gerichtlich strafbare handlung und somit illegal ist.
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#24 | |
Elite
![]() Registriert seit: 15.09.2000
Beiträge: 1.268
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![]() Zitat:
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#25 | ||
Großmeister
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![]() Zitat:
Suchtmittelgesetz Zitat:
der besitz kleiner mengen ist möglicherweise gar nicht illegal ![]() ...oder für den Eigenbedarf ![]() |
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#26 | |
Elite
![]() Registriert seit: 15.09.2000
Beiträge: 1.268
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![]() Zitat:
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#27 |
Großmeister
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![]() egal, war eh der falsche paragraf.
§ 27. (1) Wer den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgift erwirbt, besitzt, ... ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. ok, wenn du meinst, eine strafbestimmung sei nicht notwendig um trotzdem illegal zu sein, dann gebe ich dir recht ![]() Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen ohne entsprechendem Schein auch nicht besessen werden, aber strafe gibt es dafür IMHO keine. sie werden dir nur abgenommen. aber immerhin ist es ausdrücklich per gesetz geregelt, dass der besitz nicht legal ist. von der windows kopie find ich aber nix, was den besitz angeht ->legal |
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#28 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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![]() wie kann der besitz von software strafbar sein wenn man software nicht besitzen kann ausser man schreibt sie selber, man erwirbt ja nur das recht sie zu benutzen?
Allerdings ist es schon illegal raubkopien runterzuladen bzw. selbige anzufertigen somit würde der besitz eine strafbare handlung voraussetzen. Unterm strich würd ich sagen, dass wenns zu einer hausdurchsuchung kommt gehts dir in jedem fall dreckig.
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Greetings LouCypher |
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