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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 15.11.2004, 10:19   #1
hewlett
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Registriert seit: 08.11.2000
Alter: 42
Beiträge: 1.524


Standard Rechnung ausstellen, aber wie?

Hi Leute,

ich (als Privatperson) habe für eine Firma eine Homepage erstellt, nun da das Projekt fertiggestellt ist muss ich der Firma natürlich eine Rechung ausstellen. Nur wie mach ich das, was muss da alles oben stehen. Darf ich das überhaupt als Privatperson? Bitte um Hilfe!
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H.E.W.L.E.T.T.: Hydraulic Electronic Worker Limited to Exploration and Terran Troubleshooting
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Alt 15.11.2004, 10:59   #2
J@ck
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Registriert seit: 25.03.2001
Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 13.987

Mein Computer

Standard Re: Rechnung ausstellen, aber wie?

Zitat:
Original geschrieben von hewlett
Hi Leute,

ich (als Privatperson) habe für eine Firma eine Homepage erstellt, nun da das Projekt fertiggestellt ist muss ich der Firma natürlich eine Rechung ausstellen. Nur wie mach ich das, was muss da alles oben stehen. Darf ich das überhaupt als Privatperson? Bitte um Hilfe!
Soweit ich weiss: Nein.

Bzw. bedenke auch dass du Steuern zahlen musst, sollte er auf die Idee kommen diese Rechnung beim Steuerausgleich anzugeben (was ich stark annehme), kannst größere Probleme kriegen.
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
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Alt 15.11.2004, 11:07   #3
hewlett
Inventar
 
Registriert seit: 08.11.2000
Alter: 42
Beiträge: 1.524


Standard

wenn ich mir das ansehe, glaub ich eher doch:
http://www.forum.steuerberater.at/fo...&i=1314&t=1314

aber wie muss diese nun aussehen. Muss ich da Mehrwertssteuer dazurechnen oder wie?
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H.E.W.L.E.T.T.: Hydraulic Electronic Worker Limited to Exploration and Terran Troubleshooting
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Alt 15.11.2004, 12:05   #4
TeeKiller
Inventar
 
Registriert seit: 17.05.2000
Ort: 2721 Bad Fischau
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Beiträge: 1.597

Mein Computer

TeeKiller eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Tja, aber in deinem Fall liegt nicht der Verkauf von irgendeinem gebrauchten Teil an, sonder Du verkaufst eine Dienstleistung und die ist imo eindeutig gewerblich

Somit bist a) umsatzsteuerpflichtig und b) Gewerbetreibender, der sein Gewerbe tunlichst angemeldet haben sollte (was ja im Bereich der IT Dienstleistung noch recht einfach vonstatten geht).

Ist rein mein Wissensstand - keine Garantie drauf
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mfg, TeeKiller
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Alt 15.11.2004, 12:10   #5
J@ck
Administrator
 
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Registriert seit: 25.03.2001
Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 13.987

Mein Computer

Standard

Ich kann da nicht viel sagen, aber sollten wir in diesem Fall nicht zwischen "Hardware" und "Leistung" unterscheiden?
Wie gesagt, vom Gefühl her hätt ich gesagt dass dies nicht geht aber ich verweis da einfach auf meine Signatur

Edit: Okok, warst schneller
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
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Alt 15.11.2004, 12:22   #6
jak
Inventar
 
Registriert seit: 13.06.2001
Beiträge: 1.830


Standard

AFAIK muß es um gewerblich zu sein eine regelmäßige Tätigkeit sein.

Homepage Erstellung riecht für mich nach einem Werkvertrag, vielleicht kann man einen "Werkvertrag ohne Gewerbeschein" draus machen (bei der WKÖ erkundigen - bitte Ergebniss posten).

AUF KEINEN FALL MWST ANGEBEN!
Irgendeine Formulierung der Art "dieser Betrag enthält keine MwSt.". Bis zu einer bestimmten Untergrenze muß man keine Umsatzsteuer abführen, wenn man auf der Rechnung MwSt. verrechnet muß man aber Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (die MwSt. ist eine indirekte Steuer, das was du im Geschäft als MwSt siehst nimmt der Verkäufer ein und führt es als Umsatzsteuer an das Finanzamt ab).

Falls es auf dich noch zutrifft: Wegen Famileinbeihilfe/Studienbeihilfe usw. aufpassen, auch da gibt's Obergrenzen.

Weitere Infos:
http://www.htu.at/referate/sozial/

Jak
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Alt 15.11.2004, 12:48   #7
callas
Inventar
 
Registriert seit: 19.01.2000
Ort: Leoben
Alter: 57
Beiträge: 3.128

Mein Computer

Standard

bis zu € 757,irgendwas ( ex 10.000 ATS ) darfst pro Jahr Rechnung austellen, ohne Gewerbeschein. Nennen tust dies am besten Honorarnote.
Als Einkommen zählt es aber schon, daher musst bei den restlichen Stuer/beihilfengrenzen aufpassen.

Wichtig ist der Hinweis:

Diese Honorarnote enthält keine Mwst und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug!


Wissenstand 2002, von meinem Steuerberater, seit dem hab ich das nicht mehr gebraucht.
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Alt 15.11.2004, 13:03   #8
LouCypher
der da unten wohnt
 
Benutzerbild von LouCypher
 
Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502


Standard

würd auch sagen dass eine honorarnote das richtige wär.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 15.11.2004, 13:14   #9
_m3
Inventar
 
Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 7.335


Standard

http://www.bmf.gv.at/steuern/faq/loh...uerpflicht.htm

Zitat:
Wer als Arbeitnehmer mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit lohnsteuerpflichtig ist, kann andere Einkünfte bis zu 730 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei dazuverdienen.
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_f...173832&DstID=0
Zitat:
Kleinunternehmer sind Unternehmer, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und die
Umsatzgrenze von € 22.000,-- jährlich nicht überschreiten.

Kleinunternehmer haben umsatzsteuerlich ein Wahlrecht
• sie verrechnen ihren Kunden entweder keine Umsatzsteuer, dürfen dann auch keine
Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und können sich die Vorsteuern nicht
abziehen
oder
• sie verrechnen Umsatzsteuer, führen diese an das Finanzamt ab und haben gleichzeitig den
Vorsteuerabzug.
...
Vorschriften zur Rechnungsausstellung
Achtung:
Kleinunternehmer, die sich für die Umsatzsteuerfreiheit entscheiden, dürfen auf ihren
Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tun sie dies, obwohl sie keine
Optionserklärung abgeben, schulden sie die Umsatzsteuer jedenfalls aufgrund der
Rechnungslegung und haben keinen Vorsteuerabzug.
Kleinunternehmer müssen im Gegensatz zu anderen Unternehmern auf ihren
Rechnungen die UID-Nr. nicht anführen. Es ist jedoch ein Hinweis auf die Steuerfreiheit
zu geben. Denkbar wäre der Zusatz: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der
Kleinunternehmerregelung“.
Auch beachten:
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_f...173038&DstID=0
____________________________________
Weiterhin zu finden auf http://martin.leyrer.priv.at , http://twitter.com/leyrer , http://www.debattierclub.net/ , http://www.tratschen.at/ und via Instant Messaging auf Jabber: m3 <ät> cargal.org .
_m3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2004, 14:28   #10
renew
Inventar
 
Registriert seit: 22.10.2000
Alter: 41
Beiträge: 5.552


Standard

Das was der _m3 gepostet hat triffts ganz genau.

Und man muss auch keinen Gewerbeschein besitzen, da man ohne dem als "neuer Selbständiger" gilt.

Genau das bin ich ab heuer nämlich auch.

Ich schreib immer eine Honorarnote worauf folgendes steht:

Honorarnote + laufende Nr (also die Rechnungen müssen durchnummeriert sein)
Natürlich meinen Namen und Anschrift
Meine Kontonummer
Name/Firma für wen die Leistung erstellt wurde
Aufstellung der erbrachten Leistung(en)
Gesamtsumme

Dadurch ich sicher nicht über 22000€ Umsatz kommme (schade ) weiß ich natürlich auch keien MWst aus.
renew ist offline   Mit Zitat antworten
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