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hewlett 15.11.2004 10:19

Rechnung ausstellen, aber wie?
 
Hi Leute,

ich (als Privatperson) habe für eine Firma eine Homepage erstellt, nun da das Projekt fertiggestellt ist muss ich der Firma natürlich eine Rechung ausstellen. Nur wie mach ich das, was muss da alles oben stehen. Darf ich das überhaupt als Privatperson? Bitte um Hilfe!

J@ck 15.11.2004 10:59

Re: Rechnung ausstellen, aber wie?
 
Zitat:

Original geschrieben von hewlett
Hi Leute,

ich (als Privatperson) habe für eine Firma eine Homepage erstellt, nun da das Projekt fertiggestellt ist muss ich der Firma natürlich eine Rechung ausstellen. Nur wie mach ich das, was muss da alles oben stehen. Darf ich das überhaupt als Privatperson? Bitte um Hilfe!

Soweit ich weiss: Nein.

Bzw. bedenke auch dass du Steuern zahlen musst, sollte er auf die Idee kommen diese Rechnung beim Steuerausgleich anzugeben (was ich stark annehme), kannst größere Probleme kriegen.

hewlett 15.11.2004 11:07

wenn ich mir das ansehe, glaub ich eher doch:
http://www.forum.steuerberater.at/fo...&i=1314&t=1314

aber wie muss diese nun aussehen. Muss ich da Mehrwertssteuer dazurechnen oder wie?

TeeKiller 15.11.2004 12:05

Tja, aber in deinem Fall liegt nicht der Verkauf von irgendeinem gebrauchten Teil an, sonder Du verkaufst eine Dienstleistung und die ist imo eindeutig gewerblich

Somit bist a) umsatzsteuerpflichtig und b) Gewerbetreibender, der sein Gewerbe tunlichst angemeldet haben sollte (was ja im Bereich der IT Dienstleistung noch recht einfach vonstatten geht).

Ist rein mein Wissensstand - keine Garantie drauf ;)

J@ck 15.11.2004 12:10

Ich kann da nicht viel sagen, aber sollten wir in diesem Fall nicht zwischen "Hardware" und "Leistung" unterscheiden?
Wie gesagt, vom Gefühl her hätt ich gesagt dass dies nicht geht aber ich verweis da einfach auf meine Signatur :D

Edit: Okok, warst schneller :rolleyes:

jak 15.11.2004 12:22

AFAIK muß es um gewerblich zu sein eine regelmäßige Tätigkeit sein.

Homepage Erstellung riecht für mich nach einem Werkvertrag, vielleicht kann man einen "Werkvertrag ohne Gewerbeschein" draus machen (bei der WKÖ erkundigen - bitte Ergebniss posten).

AUF KEINEN FALL MWST ANGEBEN!
Irgendeine Formulierung der Art "dieser Betrag enthält keine MwSt.". Bis zu einer bestimmten Untergrenze muß man keine Umsatzsteuer abführen, wenn man auf der Rechnung MwSt. verrechnet muß man aber Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (die MwSt. ist eine indirekte Steuer, das was du im Geschäft als MwSt siehst nimmt der Verkäufer ein und führt es als Umsatzsteuer an das Finanzamt ab).

Falls es auf dich noch zutrifft: Wegen Famileinbeihilfe/Studienbeihilfe usw. aufpassen, auch da gibt's Obergrenzen.

Weitere Infos:
http://www.htu.at/referate/sozial/

Jak

callas 15.11.2004 12:48

bis zu € 757,irgendwas ( ex 10.000 ATS ) darfst pro Jahr Rechnung austellen, ohne Gewerbeschein. Nennen tust dies am besten Honorarnote.
Als Einkommen zählt es aber schon, daher musst bei den restlichen Stuer/beihilfengrenzen aufpassen.

Wichtig ist der Hinweis:

Diese Honorarnote enthält keine Mwst und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug!


Wissenstand 2002, von meinem Steuerberater, seit dem hab ich das nicht mehr gebraucht.

LouCypher 15.11.2004 13:03

würd auch sagen dass eine honorarnote das richtige wär.

_m3 15.11.2004 13:14

http://www.bmf.gv.at/steuern/faq/loh...uerpflicht.htm

Zitat:

Wer als Arbeitnehmer mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit lohnsteuerpflichtig ist, kann andere Einkünfte bis zu 730 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei dazuverdienen.
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_f...173832&DstID=0
Zitat:

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und die
Umsatzgrenze von € 22.000,-- jährlich nicht überschreiten.

Kleinunternehmer haben umsatzsteuerlich ein Wahlrecht
• sie verrechnen ihren Kunden entweder keine Umsatzsteuer, dürfen dann auch keine
Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und können sich die Vorsteuern nicht
abziehen
oder
• sie verrechnen Umsatzsteuer, führen diese an das Finanzamt ab und haben gleichzeitig den
Vorsteuerabzug.
...
Vorschriften zur Rechnungsausstellung
Achtung:
Kleinunternehmer, die sich für die Umsatzsteuerfreiheit entscheiden, dürfen auf ihren
Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tun sie dies, obwohl sie keine
Optionserklärung abgeben, schulden sie die Umsatzsteuer jedenfalls aufgrund der
Rechnungslegung und haben keinen Vorsteuerabzug.
Kleinunternehmer müssen im Gegensatz zu anderen Unternehmern auf ihren
Rechnungen die UID-Nr. nicht anführen. Es ist jedoch ein Hinweis auf die Steuerfreiheit
zu geben. Denkbar wäre der Zusatz: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der
Kleinunternehmerregelung“.
Auch beachten:
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_f...173038&DstID=0

renew 15.11.2004 14:28

Das was der _m3 gepostet hat triffts ganz genau.

Und man muss auch keinen Gewerbeschein besitzen, da man ohne dem als "neuer Selbständiger" gilt.

Genau das bin ich ab heuer nämlich auch.

Ich schreib immer eine Honorarnote worauf folgendes steht:

Honorarnote + laufende Nr (also die Rechnungen müssen durchnummeriert sein)
Natürlich meinen Namen und Anschrift
Meine Kontonummer
Name/Firma für wen die Leistung erstellt wurde
Aufstellung der erbrachten Leistung(en)
Gesamtsumme

Dadurch ich sicher nicht über 22000€ Umsatz kommme (schade ;)) weiß ich natürlich auch keien MWst aus.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:03 Uhr.

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