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Simulationen Alles zum Thema Simulation |
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#11 |
Veteran
![]() Registriert seit: 11.01.2004
Beiträge: 381
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![]() Hallo Klaus-Peter,
warum jede Karte mehrfach erscheint, weiß ich nicht. Hatte keine Probleme beim Downloaden. Du sagtest, die besagte Datei sei ein Trojaner gewesen. Hast Du das mit einem Virenscanner erfahren? Wie ist der Name des Trojaners? Wie der Name der Datei? Ich habe nichts gefunden, meine Scanner wie gesagt auch nicht. Wäre beunruhigend für mich, wenn meine Safety Guard nur aus Loosern bestünde... Für die, die eine spezielle Karte haben wollen, hier eine Übersicht der Low Altitude Karten im Bild. buffi (EDDH)
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Grüße Hans-Rüdiger (EDDH) Die Welt, obgleich sie wunderlich, ist gut genug für dich und mich. Wilhelm Busch |
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#12 | |
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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![]() Zitat:
ich frage jetzt nochmal nach, weil ich ja vor kurzem einen Artikel darüber geschrieben habe, und deine Antwort nicht voll verstehe. Was ist für dich „Freeware“? Kostenlos? Oder frei von Rechten? Einerseits sagst du, dass Freeware für dich nicht PD ist, also scheinbar gerade nicht frei von Rechten deiner Meinung nach ist. Andererseits schreibst du, dass Freeware „hingegen“ - also in Abgrenzung zu anderen urheberrechtlich geschützten Karten – nach Absprache ins Netz gestellt werden kann. Das ist in meinen Augen widersprüchlich. Entweder ist ein Werk frei von Rechten – dann kannst du es ohne Einholung einer Genehmigung verwenden. Oder ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, dann musst du eine Erlaubnis einholen. Freeware ist für dich einerseits nicht frei von Rechten, andererseits „hingegen“ auch nicht so geschützt wie anderen, kostenpflichtige Karten? So ein bisschen schwanger, quasi ![]() Versteht mich nicht falsch, ich möchte ja bloß helfen: Anzudenken wäre ja vielleicht noch – wenn es ein „Tutorial“ sein soll und sich an einen begrenzten Personenkreis richtet – dass auch urheberrechtlich geschützte Werke nach den Ausnahmeregelungen für Lehre, Wissenschaft... verwendet werden könnten. Das geht aber nicht, wenn du den Text ins Internet stellen willst. |
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#13 |
Master
![]() Registriert seit: 24.11.2003
Beiträge: 555
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![]() Doppelpost...
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Grüße, Uwe Asus A7N8X2.0 deluxe, Athlon 3000+, 1,5 GB Corsair XMS PC400 DDR Arbeitsspeicher, Asus GeForce N7600GS 256 MB, 120 GB Maxtor S-ATA Festplatte 7200, 300 GB Maxtor IDE Festplatte 7200, externe 300 GB LaCie \"Big Disk Extreme\" FireWire/USB2.0 Festplatte 7200, 2x LG DVD RAM, Audigy2 Soundkarte, BenQ FP93GX 19´ TFT, Vivanco SR2000 Kopfhörer Asus A7N8X-E deluxe, Athlon 2500+, 1 GB Corsair PC400 DDR Value Select Arbeitsspeicher, GeForce 6600GT 128 MB, 80 GB Maxtor IDE Festplatte 7200, 80 GB Western Digital IDE Festplatte 7200, Pioneer DVD ROM, LG DVD RAM, Dell FP1907 19´ TFT, Creative I-Trigue L3500 Soundsystem |
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#14 |
Master
![]() Registriert seit: 24.11.2003
Beiträge: 555
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![]() "Freeware ist für dich einerseits nicht frei von Rechten, andererseits „hingegen“ auch nicht so geschützt wie anderen, kostenpflichtige Karten?"
Yep! Freeware im eigentlichen Sinne bedeutet für mich weiterhin, dass die Software, entweder unter Absprache mit den Autoren oder unter Beifügung aller im Originaldownload enthaltenen Dateien (vor allem Readme, Lizenztvereinbarung), weiter verbreitet werden kann, sofern damit kein finanzieller Gewinn gemacht wird. Das ist schon ein signifikanter Unterschied zu kommerzieller Software, die eben nicht weiter verbreitet werden darf. Genaugenommen dürfte sie nach Absprache schon weiter verbreitet werden, doch wird eben die Erlaubnis mit Sicherheit nicht erteilt. Was ist für dich „Freeware“? Kostenlos? Oder frei von Rechten? Fangfrage? ![]() "Entweder ist ein Werk frei von Rechten – dann kannst du es ohne Einholung einer Genehmigung verwenden. Oder ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, dann musst du eine Erlaubnis einholen." Das stimmt so eben nach meiner Auffassung nicht - bzw. istz die Erlaubnis im Vorhinein gewährt worden. Als nur ein Beispiel sei die Trial Version von WinZip genannt: Das Werk ist urheberrechtlich geschützt, darf aber dennoch verbreitet, installiert und genutzt werden (unter Beachtung der Lizenzvereinbarung) - im Gegensatz zur registrierten Version. Meine Dateien (darunter auch Karten) bei Avsim sind ebenfalls Freeware und könnten weiter verbreitet werden, meine bei Aeroplanner gekauften Karten nicht. "Das geht aber nicht, wenn du den Text ins Internet stellen willst." Möchte ich aber schon! Ihr dürft ihn nach Absprache auch kostenfrei abdrucken. Ist "work-in-progress" und sollte vielleicht noch übersetzt werden ![]() http://www.mitglied.lycos.de/simdream Für mich macht das so durchaus Sinn, hätte ich den Artikel besser doch lesen sollen?
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Grüße, Uwe Asus A7N8X2.0 deluxe, Athlon 3000+, 1,5 GB Corsair XMS PC400 DDR Arbeitsspeicher, Asus GeForce N7600GS 256 MB, 120 GB Maxtor S-ATA Festplatte 7200, 300 GB Maxtor IDE Festplatte 7200, externe 300 GB LaCie \"Big Disk Extreme\" FireWire/USB2.0 Festplatte 7200, 2x LG DVD RAM, Audigy2 Soundkarte, BenQ FP93GX 19´ TFT, Vivanco SR2000 Kopfhörer Asus A7N8X-E deluxe, Athlon 2500+, 1 GB Corsair PC400 DDR Value Select Arbeitsspeicher, GeForce 6600GT 128 MB, 80 GB Maxtor IDE Festplatte 7200, 80 GB Western Digital IDE Festplatte 7200, Pioneer DVD ROM, LG DVD RAM, Dell FP1907 19´ TFT, Creative I-Trigue L3500 Soundsystem |
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#15 | ||
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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![]() Zitat:
Aber hier ist der der Punkt, in dem du dir selbst widersprichst: 1.) Du sagst, Freeware und Payware unterscheiden sich. („signifikanter Unterschied“) 2.) Dann sagst du, Freeware darf weiterverbreitet werden, wenn man die Erlaubnis hat. 3.)Dann sagst du, naja („genaugenommen“) gilt das eigentlich auch für Payware. Den in Punkt 1) behaupteten Unterschied ebnest du in Punkt 3 wieder ein. Du behauptest thesenartig einen Unterschied, den deine Begründung selbst widerlegt. Zwar versuchst du dann, das zu relativieren, indem du behauptest, bei Payware wird eine Erlaubnis niemals gegeben – damit vermischt du aber nur zwei unabhängige Ebenen, nämlich wie ein Werk geschützt ist, und welche Erlaubnis du bekommen könntest. Werke sind entweder urheberrechtlich geschützt, oder nicht. Hier musst du dich entscheiden, wo du Freeware einordnest. Du versuchst hier eine „ein bisschen schwanger“ Beschreibung, die es so nicht geben kann. Ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, dann stehen dem Schöpfer alle erdenklichen Rechte exklusiv zu: Bearbeitungsrecht, Veröffentlichungsrecht, Vervielfältigungsrecht... (Der US-amerikanische Begriff des „Copyrights“ ist ein falsche Übersetzung für das deutsche Urheberrecht, da das Copyright mit dem Vervielfältigungsrecht nur einen Teil der Urheberrechte meint.) Natürlich kann ein Urheber dann gegenüber Einzelnen oder gegenüber der Allgemeinheit auf Teile dieser Rechte verzichten. Natürlich kannst du ihn auch darum bitte. Beispiel: Urheberrechtlich geschützt sind Harry Potter, die neuste Single von U2, MS Service Pack 2 Winzip, Windows selbst oder – deiner Meinung nach – eine Freeware-Karte. Natürlich kannst du jeweils um Erlaubnis fragen, Handlungen damit machen zu dürfen, die zunächst nur dem Urheber zustehen. Vielleicht gewährt dir der Rechteinhaber eine Erlaubnis, vielleicht nicht. Natürlich kann er dir auch von vorne herein eine solche Erlaubnis gewähren, im Einzelfall ist das z.B. bei Winzip hinsichtlich der Verbreitung so. Natürlich kann das auch auf Nachfrage passieren: Nach vorheriger Absprache mit Microsoft dürfen Zeitschriften das SP2 weiterverbreiten, aber nicht bearbeiten, z.B. Entpacken, damit die Installtion einfacher ist. Ist in der anderen Variante ein Werk nicht geschützt (z.B. weil es nicht schützenswert oder der Schutz abgelaufen ist) dann kannst du damit ohne Erlaubnis machen, was du willst. Wie du siehst, verbleibt unter Zugrundelegung dieser Ansicht somit kein Raum für prinzipielle urheberrechtliche Unterschieden zwischen Freeware und anderen Werken. Du kannst jeden Rechteinhaber um Erlaubnis fragen. Allein die Wahrscheinlichkeit seiner Antwort, ob er dir eine entsprechende Erlaubnis erteilen möchte, kann aber nichts darüber aussagen, wie ein Werk prinzipiell rechtlich einzuordnen ist. [/b][/quote] Zitat:
Die h.M. nimmt sogar den entgegengesetzten Standpunkt zu dir ein. Schau mal hier: „The free software definition“, http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html „Free software“' is a matter of liberty, not price. To understand the concept, you should think of „free'' as in „free speech“,' not as in „free beer“. Siehst du? ![]() Ich hatte versucht, mit einem Artikel im Heft auf die Problematik hinzuweisen, dass „free“ im Kontext von Urheberrechten und EDV gemeinhin nicht als bloß „kostenlose“, sondern eben als rechtlich „frei“ verstanden wird. Einzig die Flusi-Szene hängt hier einer sehr verworrenen Vorstellung an. In dem die „moralische Ehre“ der Designer und die rechtliche Qualifikation der Werke vermischt werden. |
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#16 |
Master
![]() Registriert seit: 24.11.2003
Beiträge: 555
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![]() Hi,
den ersten Absatz werde ich gleich noch präzisieren, aber zuerst eine Frage: "Ob Freeware „kostenlos“ oder „frei von Rechten“ bedeutet, ist keine Fangfrage – das ist gerade der entscheidende Punkt, in dem eben du dir ja auch widersprochen hast." Inwiefern hätte ich mit hier widersprochen? Ich wollte mich schon so verstanden wissen, dass Freeware, wie ich sie verstehe, NICHT frei von Rechten ist - und deshalb auch keine "free software" ist gemäß Deines Links. Wie würde denn eine Trialsoftware wie WinZip rechtlich betrachtet? Sie ist freier in ihrem Verbreitungsrecht, aber natürlich nicht frei von Urheberrechten. Genau so verstehe ich den Begriff Freeware. Um den von Dir zitierten Absatz etwas aufzuklären - würdest Du diesem zustimmen? Bezüglich des Urheberrechts sind Freeware und Payware gleich einzustufen, hinsichtlich des Ablaufs der Verbreitung durch Dritte jedoch bestehen Unterschiede. Während Payware nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Urhebers verbreitet werden darf, darf Freeware unter Beifügung der originalen Dokumentation frei verbreitet werden, sofern der Urheber dem in seiner Dokumentation nicht ausdrücklich widersprochen hat. Das fasst meine Auffassung nach Abwägung Deiner Antworten und Fragen treffend zusammen.
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Grüße, Uwe Asus A7N8X2.0 deluxe, Athlon 3000+, 1,5 GB Corsair XMS PC400 DDR Arbeitsspeicher, Asus GeForce N7600GS 256 MB, 120 GB Maxtor S-ATA Festplatte 7200, 300 GB Maxtor IDE Festplatte 7200, externe 300 GB LaCie \"Big Disk Extreme\" FireWire/USB2.0 Festplatte 7200, 2x LG DVD RAM, Audigy2 Soundkarte, BenQ FP93GX 19´ TFT, Vivanco SR2000 Kopfhörer Asus A7N8X-E deluxe, Athlon 2500+, 1 GB Corsair PC400 DDR Value Select Arbeitsspeicher, GeForce 6600GT 128 MB, 80 GB Maxtor IDE Festplatte 7200, 80 GB Western Digital IDE Festplatte 7200, Pioneer DVD ROM, LG DVD RAM, Dell FP1907 19´ TFT, Creative I-Trigue L3500 Soundsystem |
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#17 | |
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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