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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 08.10.2004, 18:46   #1
frazzz
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Beiträge: 5.292


Frage was ist ein beweis?

____________________________________
pssst

tanj


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Alt 08.10.2004, 18:49   #2
Chrisi99
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Mein Computer

Chrisi99 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Re: was ist ein beweis?

Zitat:
Original geschrieben von frazzz
etwas das logisch den schluss zu lässt, dass es richtig ist

1+1=2
2=2

das ist meine Definition
____________________________________
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon.

Wer schreibt, der bleibt!
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Alt 08.10.2004, 18:51   #3
athropos
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Alter: 47
Beiträge: 801


athropos eine Nachricht über Skype™ schicken
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mathematisch oder juristisch?
____________________________________
Einstein, Pascal and Newton are playing hide and seek. Einstein is \"it\" so he faces the wall, closes his eyes and counts to π.
Pascal runs off like an idiot but Newton pulls out a piece of chalk and draws a 1m x 1m square on the ground and then stands in it\'s centre.

Einstein\'s done counting and turns around and sees Newton, so he grabs him and screams \"I found Newton!\"

Then Newton smirks and says, \"I\'m not Newton, I\'m Pascal\".
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Alt 08.10.2004, 18:52   #4
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von athropos
juristisch

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Alt 08.10.2004, 18:52   #5
pc.net
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Beiträge: 12.997

Mein Computer

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http://www.informatik.hu-berlin.de/l...is/beweis.html

____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 08.10.2004, 18:54   #6
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
http://www.informatik.hu-berlin.de/l...is/beweis.html


das wäre ganz nett...
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Alt 08.10.2004, 18:55   #7
Bender Unit 22
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Der direkte Beweis

Beim direkten Beweis wird die Behauptung durch Folgerungen, Ausrechnen ... bewiesen.


Der indirekte Beweis (Widerspruchsbeweis)

Beim indirekten Beweis nimmt man an, dass das Gegenteil der Behauptung wahr ist. Danach führt man diese Aussage mit den gleichen Methoden wie beim direkten Beweis zum Widerspruch, weswegen man diese Methode auch Beweis durch Widerspruch nennt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_%28Mathematik%29

habs dir von wikipedia rausgesucht... wollt nicht in meinen matheunterlagen suchen
Bender Unit 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2004, 18:57   #8
frazzz
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Beiträge: 5.292


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jo, danke


meinte aber doch eher im juristischen sinn
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Alt 08.10.2004, 19:00   #9
Bender Unit 22
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Beiträge: 1.373


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Zitat:
Original geschrieben von frazzz
jo, danke


meinte aber doch eher im juristischen sinn
also gut

http://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_%28Rechtswesen%29


Beweis (Rechtswesen)
aus Wikipedia, der freien Wissensdatenbank

Bei einem gerichtlichen Verfahren ist ein Beweis ein Gegenstand oder Umstand (Beweismittel), der geeignet ist, den Richter von einer Tatsache zu überzeugen.
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Beweisverfahren

Im Strengbeweisverfahren vor dem Zivilgericht kommen nach deutschem Recht als Beweismittel nur Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung, Urkunden und Zeugen in Betracht. Im Freibeweisverfahren kann die Überzeugung des Richters auch durch andere Mittel (z. B. durch eidesstattliche Versicherung) hergestellt werden.

In der Hauptverhandlung im Strafverfahren kommen für den Strengbeweis nur Einlassung und Geständnis des Angeklagten, Zeugen, Sachverständige, Augenschein und Urkunden in Frage. Der Strengbeweis ist dort für die Feststellung der Tatsachen, die die Schuld- und Straffrage betreffen, vorgeschrieben. Das der Hauptverhandlung vorausgehende Ermittlungs- und Zwischenverfahren wird mit dem Freibeweis geführt.
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Beweismaß

Ein Beweis ist erbracht, wenn der Beweisführer dem Richter die persönliche Überzeugung von der Richtigkeit von der Tatsachenbehauptung verschafft hat. Dabei ist seit der Einführung der freien richterlichen Beweiswürdigung nicht mehr auf bestimmte Beweisregeln (z. B. das mittelalterliche "Durch zweier Zeugen Mund wird allwegs die Wahrheit kund.") abzustellen. Maßgebend ist (in den Worten des Bundesgerichtshofes) allein, ob der Richter persönlich von der Wahrheit der Tatsachenbehauptung überzeugt ist. Dabei darf der Richter für seine Überzeugung keinen naturwissenschaftlich sicheren Nachweis verlangen, sondern muss sich mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit zufrieden geben, der letzte (theoretische) Zweifel nicht ausschließt, ihnen aber praktisch Schweigen gebietet.

Ein herabgesetztes Beweismaß (nämlich nur die Wahrscheinlichkeit der Behauptung) ist bei der Glaubhaftmachung zu erbringen.
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Indizienbeweis

Problematisch ist der sog. Indizienbeweis. Bei ihm gewinnt der Richter im ersten Schritt keine Überzeugung von der Haupttatsache (also etwa der Täterschaft des Angeklagten), sondern nur von Indizien als Hilfstatsachen des Beweises (etwa der jahrelangen Feindschaft von Angeklagtem und Opfer, der Androhung der Tat, der zeitlichen und örtlichen Gelegenheit usw.). Von diesen Hilfstatsachen wird dann auf die Haupttatsache geschlossen. Die Indizien (auch: Beweisanzeichen) vermitteln damit lediglich Hinweise auf Täter, Tat, Motiv und mögliche Beweise zur Ermittlung des wahren Sachverhalts. Die Überzeugung des Gerichtes kann sich auch auf Indizien stützen. Wirken mehrere von einander unabhängige Indizien darauf hin, dass ein sonst nicht zu beweisender Sachverhalt vorliegt, wird von einer Indizienreihe gesprochen. Dass Zusammenwirken besteht darin, dass sowohl Indiz 1 als auch Indiz 2 beide den Schluss auf die Haupttatsache erlauben. Davon ist die Indizienkette abzugrenzen, die vorliegt, wenn mehrere Indizien (voneinander abhängig) auf eine beweiserhebliche Tatsache hinweisen. Diese Abhängigkeit besteht bei der kürzesten Form der Indizienkette darin, dass sich der Richter von Indiz 1 überzeugt, hiervon auf Indiz 2 und erst von diesem auf die Hauptatsache schließt.
Bender Unit 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2004, 19:01   #10
frazzz
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Bei einem gerichtlichen Verfahren ist ein Beweis ein Gegenstand oder Umstand (Beweismittel), der geeignet ist, den Richter von einer Tatsache zu überzeugen.



könnte eine polizeiliche anzeigebestätigung über die selbstanzeige eines schädigers so etwas sein?
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