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Alt 21.05.2004, 15:20   #1
kotti
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Registriert seit: 18.10.2000
Beiträge: 39


kotti eine Nachricht über ICQ schicken
ersteigerten eBay Artikel nicht mehr wollen...

Wollte ( habe ) mir bei eBay einen Verstärker ersteigert. Bin aber jetzt im zweifel ob mir der nicht Schrott versteiget hat ( steht was von "weis nicht ob sie noch funktioniert" und so ).
Hab ich ein bisserl überlesen - OK meine schuld - aber war auch ein bisserl blöd g'schrieben auch.
Aber noch is ja nix bezahlt und denk mir was passiert wenn ich jetzt Absage bzw. nicht zahle.
Hat ja keiner einen Schaden und er kann's ja nochmal versteigern -oder ???

würd mich auf zahlreiche Antworten und Meinungen freuen

greats

KOTTi
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Alt 21.05.2004, 15:23   #2
Prasman
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Registriert seit: 29.05.2003
Beiträge: 1.727


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Ja er hat den Schaden, dass er es nochmal reingeben muss, die eBay gebuehr muss er zurueckverlangen und du bekommst einen non paying bidder alert. d.H wenn du nochmal nicht bezahlst, dann wirst du von ebay gesperrt.
____________________________________
mfg
Prasman

"I can look at a chick who's a little out of shape and if she turns me on, I won't hesitate to date her. If she's a good fuck, she can weigh 150 pounds, I don't care."- Arnold Schwarzenegger 1977
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Alt 21.05.2004, 15:25   #3
pong
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Alter: 41
Beiträge: 9.063

Mein Computer

pong eine Nachricht über ICQ schicken
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Lerne Lesen... du hast einen AGB akzeptiert, in welchem steht, dass das Angebot bindend ist, hat der Anbieter eine Klausel in den Vertrag/Auktionangebot gesetzt wie

Zitat:
Der Inserent hat beim Eintragen dieser Anzeige erklärt, daß er auf die angebotenen Waren keine Gewährleistung, Umtausch-, Widerrufs-, oder Rückgaberechte gibt.
(hab den Text mal aus den GH Anzeigen kopiert, bitte nicht böse sein)

Wenn nicht, dann nimm ihn an, und wenn er nicht funktioniert - nachweisbar - dann kannst ihn ja wieder zurückgeben

pong
____________________________________
\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug

Nicht klicken!


Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten


Verplattet
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Alt 21.05.2004, 15:28   #4
Dr. Acula
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492


Standard

Fernabsatzgesetz gilt auch hier!
14 tag. rücktrittsrecht.
Dr. Acula ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2004, 15:57   #5
callas
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Registriert seit: 19.01.2000
Ort: Leoben
Alter: 57
Beiträge: 3.128

Mein Computer

Standard

Zitat:
Original geschrieben von Dr. Acula
Fernabsatzgesetz gilt auch hier!
14 tag. rücktrittsrecht.
erstens beinhaltet das Fernabsatzgesetz nur ein Rücktrittsrecht von 7 Tagen in Österreich und zweitens nur für Waren die von Unternehme(r)n gekauft wurden.
callas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2004, 18:52   #6
kikakater
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Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631


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ebay hat zurecht Spezialbedingungen bezüglich Annahmepflicht, jedoch lassen sich diese Bedingungen rechtlich nicht durchsetzen. Das, was Dir passieren kann, ist, unter einem neuen Namen eine ebay Karriere zu starten, Ende der Durchsage.

Ein freundlicher verständiserzeugender Kontakt mit dem Verkäufer ODER gleich ebay wäre angezeigt. Dann kannst Du die eigene Unsicherheit ja über die Rampe bringen. Ob Du die Ware abnimmst hängt ja dann nicht zuletzt von Deinem Vertrauen ab, das Du bis dahin gewonnen, verloren oder gestärkt hast.
kikakater ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2004, 19:31   #7
bhoernchen
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Benutzerbild von bhoernchen
 
Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 1.647


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meiner meinung nach hast du den schlauch.....ebay ist ja keine spielwiese und was glaubst wieviel schlaue es da geben würde die künstlich den preis raufschrauben..........
bhoernchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2004, 20:37   #8
Dr. Acula
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492


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Zitat:
Original geschrieben von bhoernchen
meiner meinung nach hast du den schlauch.....ebay ist ja keine spielwiese und was glaubst wieviel schlaue es da geben würde die künstlich den preis raufschrauben..........
genug!

schau mal wie oft man nur um 1.- überboten wird.
gibts doch nicht das man immer um 1.- verliert,nach einem vorher schon abgegebenen höchstgebot.
Dr. Acula ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2004, 21:01   #9
kikakater
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Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631


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Bietassistent ? Die Software ist mathematisch ausgerichtet, die denkt nicht nach, na ja jetzt könnt' ich nochmal für den menschlichen Run Auslöser meinerselbst mitbieten. Da gibt es fixe Regeln, die der Benutzer eingestellt hat und die werden dann, automatisiert ausgeführt. Ist kein Krieg der Programme, sondern nur naturwissenschaftlich gesehen eine zeitliche Angleichung durch Rückkopplung aufgrund von Näherungen.
kikakater ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2004, 21:10   #10
Memphis
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Registriert seit: 02.07.2000
Beiträge: 1.641


Standard Re: ersteigerten eBay Artikel nicht mehr wollen...

Zitat:
Original geschrieben von kotti
( steht was von "weis nicht ob sie noch funktioniert" und so ).
Hab ich ein bisserl überlesen - OK meine schuld -
KOTTi
So ist es! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Bin auch schon länger bei Ebay dabei, zwar nur ab & zu, aber bis jetzt hat alles gepaßt. Beim versteigeern genauso wie biem ersteigern.
Steh grad für deinen Blödsinn & zahl. Wird sich ja hoffentlich nicht um große Beträge handeln, oder?
Memphis ist offline   Mit Zitat antworten
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