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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Jr. Member
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ersteigerten eBay Artikel nicht mehr wollen...
Wollte ( habe ) mir bei eBay einen Verstärker ersteigert. Bin aber jetzt im zweifel ob mir der nicht Schrott versteiget hat ( steht was von "weis nicht ob sie noch funktioniert" und so ).
Hab ich ein bisserl überlesen - OK meine schuld - aber war auch ein bisserl blöd g'schrieben auch. Aber noch is ja nix bezahlt und denk mir was passiert wenn ich jetzt Absage bzw. nicht zahle. Hat ja keiner einen Schaden und er kann's ja nochmal versteigern -oder ??? würd mich auf zahlreiche Antworten und Meinungen freuen greats KOTTi |
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#2 |
Inventar
![]() Registriert seit: 29.05.2003
Beiträge: 1.727
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![]() Ja er hat den Schaden, dass er es nochmal reingeben muss, die eBay gebuehr muss er zurueckverlangen und du bekommst einen non paying bidder alert. d.H wenn du nochmal nicht bezahlst, dann wirst du von ebay gesperrt.
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mfg Prasman "I can look at a chick who's a little out of shape and if she turns me on, I won't hesitate to date her. If she's a good fuck, she can weigh 150 pounds, I don't care."- Arnold Schwarzenegger 1977 |
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#3 | |
Inventar
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![]() Lerne Lesen... du hast einen AGB akzeptiert, in welchem steht, dass das Angebot bindend ist, hat der Anbieter eine Klausel in den Vertrag/Auktionangebot gesetzt wie
Zitat:
Wenn nicht, dann nimm ihn an, und wenn er nicht funktioniert - nachweisbar - dann kannst ihn ja wieder zurückgeben pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#4 |
Gesperrt
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492
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![]() Fernabsatzgesetz gilt auch hier!
14 tag. rücktrittsrecht. |
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#5 | |
Inventar
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![]() Zitat:
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#6 |
Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631
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![]() ebay hat zurecht Spezialbedingungen bezüglich Annahmepflicht, jedoch lassen sich diese Bedingungen rechtlich nicht durchsetzen. Das, was Dir passieren kann, ist, unter einem neuen Namen eine ebay Karriere zu starten, Ende der Durchsage.
Ein freundlicher verständiserzeugender Kontakt mit dem Verkäufer ODER gleich ebay wäre angezeigt. Dann kannst Du die eigene Unsicherheit ja über die Rampe bringen. Ob Du die Ware abnimmst hängt ja dann nicht zuletzt von Deinem Vertrauen ab, das Du bis dahin gewonnen, verloren oder gestärkt hast. ![]() |
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#7 |
Inventar
![]() Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 1.647
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![]() meiner meinung nach hast du den schlauch.....ebay ist ja keine spielwiese und was glaubst wieviel schlaue es da geben würde die künstlich den preis raufschrauben..........
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#8 | |
Gesperrt
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492
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![]() Zitat:
schau mal wie oft man nur um 1.- überboten wird. gibts doch nicht das man immer um 1.- verliert,nach einem vorher schon abgegebenen höchstgebot. |
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#9 |
Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631
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![]() Bietassistent ? Die Software ist mathematisch ausgerichtet, die denkt nicht nach, na ja jetzt könnt' ich nochmal für den menschlichen Run Auslöser meinerselbst mitbieten. Da gibt es fixe Regeln, die der Benutzer eingestellt hat und die werden dann, automatisiert ausgeführt. Ist kein Krieg der Programme, sondern nur naturwissenschaftlich gesehen eine zeitliche Angleichung durch Rückkopplung aufgrund von Näherungen.
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#10 | |
Gesperrt
Registriert seit: 02.07.2000
Beiträge: 1.641
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![]() Zitat:
Steh grad für deinen Blödsinn & zahl. Wird sich ja hoffentlich nicht um große Beträge handeln, oder? |
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