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-   -   ersteigerten eBay Artikel nicht mehr wollen... (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=134860)

kotti 21.05.2004 15:20

ersteigerten eBay Artikel nicht mehr wollen...
 
Wollte ( habe ) mir bei eBay einen Verstärker ersteigert. Bin aber jetzt im zweifel ob mir der nicht Schrott versteiget hat ( steht was von "weis nicht ob sie noch funktioniert" und so ).
Hab ich ein bisserl überlesen - OK meine schuld - aber war auch ein bisserl blöd g'schrieben auch.
Aber noch is ja nix bezahlt und denk mir was passiert wenn ich jetzt Absage bzw. nicht zahle.
Hat ja keiner einen Schaden und er kann's ja nochmal versteigern -oder ???

würd mich auf zahlreiche Antworten und Meinungen freuen

greats

KOTTi

Prasman 21.05.2004 15:23

Ja er hat den Schaden, dass er es nochmal reingeben muss, die eBay gebuehr muss er zurueckverlangen und du bekommst einen non paying bidder alert. d.H wenn du nochmal nicht bezahlst, dann wirst du von ebay gesperrt.

pong 21.05.2004 15:25

Lerne Lesen... du hast einen AGB akzeptiert, in welchem steht, dass das Angebot bindend ist, hat der Anbieter eine Klausel in den Vertrag/Auktionangebot gesetzt wie

Zitat:

Der Inserent hat beim Eintragen dieser Anzeige erklärt, daß er auf die angebotenen Waren keine Gewährleistung, Umtausch-, Widerrufs-, oder Rückgaberechte gibt.
(hab den Text mal aus den GH Anzeigen kopiert, bitte nicht böse sein)

Wenn nicht, dann nimm ihn an, und wenn er nicht funktioniert - nachweisbar - dann kannst ihn ja wieder zurückgeben

pong

Dr. Acula 21.05.2004 15:28

Fernabsatzgesetz gilt auch hier!
14 tag. rücktrittsrecht.

callas 21.05.2004 15:57

Zitat:

Original geschrieben von Dr. Acula
Fernabsatzgesetz gilt auch hier!
14 tag. rücktrittsrecht.

erstens beinhaltet das Fernabsatzgesetz nur ein Rücktrittsrecht von 7 Tagen in Österreich und zweitens nur für Waren die von Unternehme(r)n gekauft wurden.

kikakater 21.05.2004 18:52

ebay hat zurecht Spezialbedingungen bezüglich Annahmepflicht, jedoch lassen sich diese Bedingungen rechtlich nicht durchsetzen. Das, was Dir passieren kann, ist, unter einem neuen Namen eine ebay Karriere zu starten, Ende der Durchsage.

Ein freundlicher verständiserzeugender Kontakt mit dem Verkäufer ODER gleich ebay wäre angezeigt. Dann kannst Du die eigene Unsicherheit ja über die Rampe bringen. Ob Du die Ware abnimmst hängt ja dann nicht zuletzt von Deinem Vertrauen ab, das Du bis dahin gewonnen, verloren oder gestärkt hast. :tux:

bhoernchen 21.05.2004 19:31

meiner meinung nach hast du den schlauch.....ebay ist ja keine spielwiese und was glaubst wieviel schlaue es da geben würde die künstlich den preis raufschrauben..........

Dr. Acula 21.05.2004 20:37

Zitat:

Original geschrieben von bhoernchen
meiner meinung nach hast du den schlauch.....ebay ist ja keine spielwiese und was glaubst wieviel schlaue es da geben würde die künstlich den preis raufschrauben..........
genug!

schau mal wie oft man nur um 1.- überboten wird.
gibts doch nicht das man immer um 1.- verliert,nach einem vorher schon abgegebenen höchstgebot.

kikakater 21.05.2004 21:01

Bietassistent ? Die Software ist mathematisch ausgerichtet, die denkt nicht nach, na ja jetzt könnt' ich nochmal für den menschlichen Run Auslöser meinerselbst mitbieten. Da gibt es fixe Regeln, die der Benutzer eingestellt hat und die werden dann, automatisiert ausgeführt. Ist kein Krieg der Programme, sondern nur naturwissenschaftlich gesehen eine zeitliche Angleichung durch Rückkopplung aufgrund von Näherungen.

Memphis 21.05.2004 21:10

Re: ersteigerten eBay Artikel nicht mehr wollen...
 
Zitat:

Original geschrieben von kotti
( steht was von "weis nicht ob sie noch funktioniert" und so ).
Hab ich ein bisserl überlesen - OK meine schuld -
KOTTi

So ist es! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Bin auch schon länger bei Ebay dabei, zwar nur ab & zu, aber bis jetzt hat alles gepaßt. Beim versteigeern genauso wie biem ersteigern.
Steh grad für deinen Blödsinn & zahl. Wird sich ja hoffentlich nicht um große Beträge handeln, oder?


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