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| Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
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#91 |
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Master
![]() Registriert seit: 07.01.2002
Alter: 51
Beiträge: 550
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Ich denke man könnte diesen Thread in eine Mail verpacken (nach einer gewissen Zensur
)und ihn direkt an die Arbeiterkammer schicken. Bin mit deren Service und Hilfe sehr zufrieden.-->Arbeiterkammer<-- Ausserdem gibt es auf deren vieles Wissenswertes nachzulesen, in Bezug auf das Recht des Konsumenten. Sehr interessant finde ich die ONLINE-Berater , nicht nur für diesen, sondern in vielen anderen Fällen, sehr hilfreich finde ich .
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MfG HALLOGEN ~~~Wenn dir die Scheisse bis zur Nase reicht laß den Kopf nicht hängen~~~ |
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#92 |
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Inventar
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es gibt tools mit denen man gelöschte Dateien wiederherstellen kann. Habe im Moment keinen link dazu.Bin auf der Suche.
Vielleicht kommt man dann mehr auf die Herkunft drauf.
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hau weg - den Dreck |
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#93 | |
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Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
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Zitat:
ansonsten sind die seiten nicht schlecht. lg woodz |
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#94 |
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Master
![]() Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 640
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Und gibs was neues, war der Typ heute in der Firma?
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#95 |
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Senior Member
![]() Registriert seit: 01.06.2001
Beiträge: 187
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Es gibt irgendwo einen Paragraphen der den Verkäufer bzw. Käufer vor Wucher schützt. Der besagt sinngemäß dass der Käufer bzw. Verkäufer ein Geschäft rückgängig machen kann wenn etwas um 50% über bzw. unter dem gängigen Marktwert verkauft wurde. Genaueres kann ich erst sagen wenn ich zu Hause bin. Wenn ich mich nicht irre gilt das auch bei Privatgeschäften, da damit eben die Ahnungslosen geschützt werden sollen.
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#96 |
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Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
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das ganze heisst "verkürzung über die hälfte" und ist geregelt in § 934 ABGB.
lg woodz |
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#97 | ||
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Senior Member
![]() Registriert seit: 01.06.2001
Beiträge: 187
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Zitat:
Hier der entprechende Paragraph: Zitat:
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#98 | |
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Veteran
![]() Registriert seit: 20.09.1999
Beiträge: 308
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Zitat:
sehr nett dieser Beitrag, brauchte halt sehr lange um Ihn mal ganz durchzulesen. Also zu § 934 ABGB.! Ist ein super Paragraph, hatte heuer bereits einen Privatkauf (Auto) über eben diesen Paragraphen rückabgewickelt mit allen mir bis dahin entstandenen Kosten !!! Das solltet Ihr in dieser Rehenfolge machen. Ich würde vorschlagen, den Rechner bei einem Händler schätzten zu lassen (kostet sicher ein paar €), aber gegen den Kaufpreis ein Klax, die kann man ja von Hr. D ebenfalls einfordern, da er nicht kompromissbereit war und die Geschädigte dazu gezwungen hat. Unbedingt einen eingeschriebenen Brief und eine Kopie der Schätzung mit einer Frist schicken und dabei festhalten, das nach Ablauf dieser Frist ein Anwalt eingeschaltet wird!! Wenn er die Frist verstreichen läßt ohne entsprechend zu reagieren, sofort zum Anwalt!! Privatrechtschutz deckt das im allgemeinen. Der Rest läuft dann alleine, Zeugen gibt es ja wie ich hier gelesen habe. Was ich nur nicht verstehe, es wurde hier mehrfach vorgeschlegen MS Austria wegen der fehlenden Lizenzen zu verständigen, warum hat Sie das noch nicht gemacht?? Oder wird hier nur dem Frust freien Lauf gelassen und Ihr habt sowieso nicht vor etwas ernsthaftes (Microsoft, Anwalt etc.) zu unternehmen? Über das solltet Ihr Euch mal klar werden, sonst bringt es nichts, das man Vorschläge macht, wenn Ihr sowiso nicht bis zum Äußeren gehen wollt. Zwischendurch kam auch mal die Meldung, das man sich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen sollte, weil das nicht ganz billig ist. DAS STIMMT NICHT, so werden allerdings die meisten abgeschreckt, ein Guter, ich betone: GUTER Anwalt wird jemand nur bei sehr hoher Erfolgsaussicht bis zum Gericht treiben und verlangt im vorhinein kein Geld. Wenn der Gegner, Hr. D, verurteilt wird, hat er die gesamten Kosten zu tragen. Wenn man sich vor dem Gericht einigt, wird er die Kosten ebenfalls tragen, also wo liegt das Risiko? 1.) zahlt es sowieso die Rechtschutz wenn sie eine Deckungszusage abgibt und ich verlieren sollte und 2.) habe ich keine, dann kostet es mich max. das Beratungsgespräch wenn der Anwalt keine Chance sieht. Aber nach einem Gutachten über den wahren Wert der Kiste ist das zu 90% eine gegessene Sache, AUCH BEI PRIVATKAUF !!! Und für sie spricht noch zusätzlich, das Sie das Ding im vorhinein bezahlt hat und Ihr Neukomponenten versprochen wurden. Nachdem sie festgestellt hatte, das es nicht das versprochene ist, wollte sie den Kauf rückgängig machen, was Hr. D bis heute ablehnte. Besser kanns gar nicht laufen. ALSO: wenn Ihr einen guten Computerhändler, der das Ding schätzt, braucht (4.Bez.), oder einen sehr guten und günstigen Anwalt (1.Bez.), dann meldet Euch bei mir. Gruß AL |
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#99 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 20.09.1999
Beiträge: 308
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NACHSATZ:
Hier handelt es sich eindeutig um einen PRIVATKAUF, da es nur Hr. D als Kaufpartner gibt und auch keine anderen Rechnungen übergeben wurden.! |
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#100 |
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der selterne Besucher
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Ziemlich interessante Geschichte. Bin schon gespannt, wies weitergeht.
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