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| Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
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#101 | |
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Administrator
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Zitat:
Dass er der ursprüngliche Besitzer war, würde nicht nur stark von seiner allen bekannten Story abweichen sondern müsste mit seinem Namen auf den Rechnungsbelegen bewiesen werden. Auf welchen Namen wurde die Rechnung ausgestellt?
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. |
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#102 | |
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Veteran
![]() Registriert seit: 20.09.1999
Beiträge: 308
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Zitat:
Also wie bereits mehrfach erwähnt gibt es keine Rechnung irgendwelcher Firmen, sonden nur eine offensichtlich selbst geschriebene, ohne jeglichen Briefkopf oder Firmenname. Da die Komponenten sichtbar gebraucht sind und Hr. D die "Sache" übergeben hat, war alles bis zur Übergabe in seinem Besitz und ist somit EINDEUTIG PRIVATKAUF !!! Ausserdem hat Hr. D den Rechner zusammengebaut (behauptet er zumindest) und dafür auch hingelangt. Wenn Ihr mir nicht glaubt, Anwalt fragen.! Muß heute eh noch mit Ihm telefonieren. Gruß AL |
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#103 |
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Inventar
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Was ist jetzt, wie geht's weiter mit der Geschichte?
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http://geh.heim.at/lampe.jpg |
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#104 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.107
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Zitat:
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#105 |
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Senior Member
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Meiner Meinung nach ist es kein Privatverkauf weil der Herr ... der Käuferin vorgetäuscht hat, dass sie es über ihn als Vermittler von einer Firma aus Deutschland kauft welche alles fix und fertig & vorallem Neuware per Post aus Deutschland schickt.
Es ist entweder Betrug oder Neukauf beim Händler. Der Käuferin könnte man nur Gutgläubigkeit und unwissenheit vorwerfen. inwiefern das rechtlich verwertbar ist weiss ich leider nicht. |
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#106 | ||
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Inventur
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Alter: 49
Beiträge: 1.700
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Zitat:
Konsumentenschutzgesetz (KSchG): Zitat:
lg woodz p.s. mich würde auch interessieren, wie es bei der geschichte steht. |
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#107 |
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Elite
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Beiträge: 1.339
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Ich glaube auch das hier die Vortäuschung gilt.
Denn sonst müßte man sich theoretisch vor jedem Kauf in einem Laden etc. den Gewerbeschein u.a. zeigen lassen. Du gehst in einen Laden kaufst etwas, der Besitzer ist nicht berechtigt ein Gewerbe auszuüben (=Privatkauf), und du als Konsument bleibst im Regen stehen? Das kann es ja wohl nicht sein. g17 |
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#108 |
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Sack
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Ich kenne solche Typen wie den Herrn D: Die kaufen beste Ware, die der ahnungslose Kunde voll bezahlen darf, behalten diese aber für sich und geben dem Kunden eine "abgespeckte" Version der Bestellung.
Deshalb gibt es keine Firma, keine Rechnung, keine Rücknahme kein Garnichts. Schön angeschissen worden, die arme Kollegin. ![]()
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www.boinc.at |
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#109 | ||
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Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
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Zitat:
dort wird der unternehmer so definiert: Zitat:
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#110 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 23.02.2004
Beiträge: 7
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Ich denke der Typ wird noch a wengerl im Krankenstand bleiben.
mfg Mani |
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