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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 24.03.2004, 19:55   #1
raven 666
Veteran
 
Registriert seit: 25.04.2001
Alter: 49
Beiträge: 443


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Standard beleg für versicherung

hi!

nachdem viele von euch bei computerhändlern arbeiten, ich bräuchte was ganz besonderes:

beleg, auf dem steht, gerät (in meinem fall netzteil und tv-karte) durch wasserschaden irreperabel beschädigt.

mein standardhändler ist in konkurs und wer anders gibt mir das schreiben nicht, ist egal wenn händler aus deutschland/schweiz/österreich ist, wichtig ist der zetel nur, da sonst die versicherung nicht zahlt!

thx erstmals, veilleicht kann mir wer helfen!
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Alt 24.03.2004, 20:49   #2
W4tl
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Registriert seit: 27.03.2003
Beiträge: 958


Standard

das müßte doch eigentlich komplett egal sein.

teile zur rep. abgeben, und dann kriegst sowieso eine bestätigung was los ist.

die kosten für die überprüfung zahlt die versicherung sowieso mit.
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wenn immer die klügeren nachgeben, regieren bald die dummen
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Alt 24.03.2004, 20:49   #3
Don Manuel
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Benutzerbild von Don Manuel
 
Registriert seit: 08.02.2001
Beiträge: 9.977


Standard

bin neugierig wie sich das forum gegen Versicherungsbetrug zur Wehr setzt...
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Alt 24.03.2004, 20:53   #4
al T
Veteran
 
Registriert seit: 10.11.2001
Beiträge: 248


Standard

Wasserschaden: wenn ein grösserer Schaden, dann kommt eh ein Sachverständiger. Und die Teile nimmt normalerweise auch die Versicheurng und legt sie einem SV vor.

Kein vernünftiger Mensch wird so eine Bestätigung aus gefälligkeit ausstellen.
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Me Gustas tu!
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Alt 24.03.2004, 20:55   #5
raven 666
Veteran
 
Registriert seit: 25.04.2001
Alter: 49
Beiträge: 443


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Standard

was ist hier betrug?

der schlauch der wakü ist gebrochen und hat eine überschwemmung im gehäuse produziert!
was kann ich dafür wenn mein stammhändler in konkurs geht und andere händler (in graz) sagen mir "sie stellen keine schadensmeldungen aus, da die teile original nicht von ihnen gekauft wurden!
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Alt 24.03.2004, 21:22   #6
The_Lord_of_Midnight
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.10.1999
Beiträge: 19.154

Mein Computer

Standard

einmal hätts auch gereicht. hab die 2 postings zusammengeführt.

ich meine, die versicherung versteht unter wasserschaden was anderes als folgeschäden aufgrund von defekten wasserkühlungen. ich glaube dafür würde nicht einmal der händler geradestehen.

aber wie auch immer.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2004, 13:13   #7
LouCypher
der da unten wohnt
 
Benutzerbild von LouCypher
 
Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502


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wenn du ins bett pinkelst kannst die neue matratze auch nicht als wasserschaden geltend machen
____________________________________
Greetings
LouCypher
LouCypher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2004, 13:17   #8
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


Standard

ich glaub da is einem nicht ganz klar, was ein wasserschaden ist.

wenn über dir die badewanne überläuft, zahlt die versicherung auch den ganzen compi
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 25.03.2004, 13:36   #9
tom
Gast
 
Beiträge: n/a


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ich halte das auch rechtlich für bedenklich, da Du von einer Firma verlangst, Dir etwas zu bestätigen, dass sie nicht überprüft haben. Ich bezweifle mal, dass das eine (seriöse) Firma macht.
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Alt 25.03.2004, 20:08   #10
al T
Veteran
 
Registriert seit: 10.11.2001
Beiträge: 248


Standard

Wasserschaden im Rahmen einer Haushaltversicherung = Schäden an Einrichtungsgegenständen (sowie Tapeten, Malereien, etc.) durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Wenn also die Wakü deines Computers nicht direkt mit der Wasserleitung verbunden ist, ist meines Erachtens nach kein Versicherungsschutz gegeben.

Wenn das Wasser der Badewanne in der Wohnung über dir überläuft brauchst du keine Leutungswasserversicherung, sodnern der Typ über dir eine (Privat)Haftpflichtversicherung.

Bei Rohrbruch:
Das gebrochene Rohr in der Wand gehört wieder zur Hausversicherung (SOndersituation Gemeindebau) und ebenso der durch den Rohrbruch beschädigte Verputz (bzw. durch Reparaturarbeiten). Was aber an deinen Möbeln durch eben o.a. bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser (auch in Folge eines Rohrbruches)kaputt wird, für das brauchst die Leitugswasserversicherung im Rahmen einer Haushaltsversicherung.
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Me Gustas tu!
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