WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > Guru, e-Zitate & Off Topic

Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 09.08.2011, 05:26   #1
TheltAlpha
Hero
 
Registriert seit: 01.12.2000
Ort: Wien
Alter: 40
Beiträge: 952

Mein Computer

TheltAlpha eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Österreichisches Urheberrecht

Hallo!

Ich wollte mir meine Videosammlung (VHS) auf DVD brennen lassen, bin dabei aber auf unerwartete Probleme gestoßen: das ist nicht erlaubt.

Es ist für eine natürliche Person erlaubt, "Werke" für den eigenen privaten und nicht-kommerziellen Gebrauch zu vervielfältigen. Dies ist in § 42 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz festgelegt. Somit war also das Aufnehmen der VHS durch mich legal.

Somit ist es auch erlaubt, dass ich diese VHS weiter für mich vervielfältige, also etwa durch Digitalisierung auf DVD. Weiters ist es laut § 42a Urheberrechtsgesetz erlaubt, dass jemand anderer für mich unentgeltlich Vervielfältigungen herstellt. Desweiteren ist es erlaubt, dass jemand anderer entgeltlich Werke mittels reprografischer Verfahren, oder Werke der Literatur oder der Tonkunst durch Abschreiben, oder Werke der Berichterstattung über Tagesereignisse, vervielfältigt.

Was jedoch nicht erlaubt ist, ist, dass mir jemand meine Videosammlung gegen Bezahlung digitalisiert.

Was soll das? Hat der Gesetzgeber auf diesen Fall vergessen? Wurde der Fall absichtlich nicht legalisiert? Ich habe meine Videos legal in Übereinstimmung mit dem Urheberrechtgesetz aufgenommen und ich bewahre sie legal für meine eigenen privaten und nicht-kommerziellen Zwecke für mich auf. Ich dürfte diese Videos selbst legal vervielfältigen. Aber warum in aller Welt ist es illegal, wenn ich diese Digitalisierungsarbeit an jemanden andere gegen Bezahlung delegiere, weil ich selbst nicht das notwendige Equipment dazu habe?
TheltAlpha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2011, 09:34   #2
TONI_B
Inventar
 
Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508


Standard

Zitat:
Zitat von TheltAlpha Beitrag anzeigen
Was jedoch nicht erlaubt ist, ist, dass mir jemand meine Videosammlung gegen Bezahlung digitalisiert...
Bin zwar kein Jurist, aber wo liest du dieses Verbot in $42?
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2011, 11:33   #3
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

Standard

Zitat:
§ 42a. Auf Bestellung dürfen unentgeltlich einzelne Vervielfältigungsstücke auch zum eigenen Gebrauch eines anderen hergestellt werden. Eine solche Vervielfältigung ist jedoch auch entgeltlich zulässig,
geht eh ...

Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Bin zwar kein Jurist, aber wo liest du dieses Verbot in $42?
böhse tastatur - hat die "ferien"
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2011, 12:14   #4
TONI_B
Inventar
 
Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508


Standard

Zitat:
Zitat von rev.antun Beitrag anzeigen
geht eh ...



böhse tastatur - hat die "ferien"
Na, ja von "3" auf "4" abgerutscht...

Und ohne Brille...

Dafür geht bei dir die "Shift"-Taste nicht
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2011, 12:16   #5
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

Standard

Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Dafür geht bei dir die "Shift"-Taste nicht
bei $ und § schon
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2011, 13:05   #6
TONI_B
Inventar
 
Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508


Standard

Da hast auch wieder recht...

...dann muss es bei den anderen Wörtern an einer anderen Schwäche liegen.
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2011, 23:50   #7
TheltAlpha
Hero
 
Registriert seit: 01.12.2000
Ort: Wien
Alter: 40
Beiträge: 952

Mein Computer

TheltAlpha eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von rev.antun Beitrag anzeigen
geht eh ...
Schau dir einmal dein eigenes Zitat an: Da steht am Ende kein Punkt, sondern ein Beistrich. Und schau einmal, was nach dem Beistrich steht. Das ist nämlich das Problem.

Zitat:
Zitat von rev.antum
wenn du dir eine sendung heute aufnimmst (bzw. früher mal aufgenommen hast) so kannst das von einem dienstleister auf DVD übertragen lassen ohne das sich dabei einer die finger verbrennt oder haftbar dafür gemacht werden kann PUNKT
Es gibt im Urheberrechtsgesetz keinen Begriff der "Übertragung", der das ausdrücken würde, was ich machen lassen möchte. Es handelt sich um eine "Vervielfältigung", und die ist, wie schon erwähnt, nur erlaubt, wenn man sie selbst macht, wenn sie jemand anderer unentgeltlich macht oder wenn es sich um die in meinem ersten Beitrag erwähnten Ausnahmen handelt.
TheltAlpha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2011, 11:43   #8
Inzersdorfer
Veteran
 
Registriert seit: 01.03.2011
Beiträge: 211


Standard

Hier bräuchte es aber einen Juristen, um das Thema zu klären.
http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wx...=Gesamtabfrage

Auch bei Schriften gibts Einschränkungen.
Hier ein Zitat aus einem Urteil von 1974 wegen Photokopien einer aktuellen Fachzeitschrift die durch Kunden in einem Copyshop hergestellt wurden:
Während das Herstellen einzelner Vervielfältigungsstücke im ersten Fall gemäß § 42 Abs. 1 UrhG keinen weiteren Beschränkungen unterworfen ist, ist das Vervielfältigen zum eigenen Gebrauch eines anderen grundsätzlich nur "auf Bestellung" - also nicht im voraus "auf Lager" (EB zu § 42 UrhG bei Peter, 559) - und darüber hinaus bei entgeltlicher Vervielfältigung von Werken der Literatur oder der Tonkunst nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 UrhG (Hand- oder Maschinschrift, sofern nicht bloß kleine Teile eines Werkes oder ein nicht erschienenes oder bereits vergriffenes Werk vervielfältigt werden) zulässig.
Inzersdorfer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2011, 12:12   #9
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

Standard

abusus non tollit usum: dann strahlt ja der ORF sein TV Program ja auch nicht öffentlich aus oder?

Bei einer zeitschrift benötigst VOR vervielfeltigung (ganze oder teile davon) die einverständniss dazu. wenn du dir eine sendung heute aufnimmst (bzw. früher mal aufgenommen hast) so kannst das von einem dienstleister auf DVD übertragen lassen ohne das sich dabei einer die finger verbrennt oder haftbar dafür gemacht werden kann PUNKT

kannst dir sogar beim ORF gegen einwurf kleiner münzen das was du willst auf DVD brennen lassen - was heute mit der tvtheke eh schon hinfällig ist, aber für altere dinge auf jeden fall
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2011, 13:09   #10
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

Standard

also jetzt bin ich total verwirrt

es ist per gesetz erlaubt das A seine kopie von B entgeltlich für den eigengebrauch von A herstellen lässt.

und ich spreche hier NUR von zb.: aufnahmen aus dem tv/radio/sat

wenn es NICHT möglich wäre gäbe es auch nicht so vile dinstleister in österreich die eben genau das anbieten - oder bin ich wirklich schon senil das ich dich nimmer vesteh
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag