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TheltAlpha 09.08.2011 05:26

Österreichisches Urheberrecht
 
Hallo!

Ich wollte mir meine Videosammlung (VHS) auf DVD brennen lassen, bin dabei aber auf unerwartete Probleme gestoßen: das ist nicht erlaubt.

Es ist für eine natürliche Person erlaubt, "Werke" für den eigenen privaten und nicht-kommerziellen Gebrauch zu vervielfältigen. Dies ist in § 42 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz festgelegt. Somit war also das Aufnehmen der VHS durch mich legal.

Somit ist es auch erlaubt, dass ich diese VHS weiter für mich vervielfältige, also etwa durch Digitalisierung auf DVD. Weiters ist es laut § 42a Urheberrechtsgesetz erlaubt, dass jemand anderer für mich unentgeltlich Vervielfältigungen herstellt. Desweiteren ist es erlaubt, dass jemand anderer entgeltlich Werke mittels reprografischer Verfahren, oder Werke der Literatur oder der Tonkunst durch Abschreiben, oder Werke der Berichterstattung über Tagesereignisse, vervielfältigt.

Was jedoch nicht erlaubt ist, ist, dass mir jemand meine Videosammlung gegen Bezahlung digitalisiert.

Was soll das? Hat der Gesetzgeber auf diesen Fall vergessen? Wurde der Fall absichtlich nicht legalisiert? Ich habe meine Videos legal in Übereinstimmung mit dem Urheberrechtgesetz aufgenommen und ich bewahre sie legal für meine eigenen privaten und nicht-kommerziellen Zwecke für mich auf. Ich dürfte diese Videos selbst legal vervielfältigen. Aber warum in aller Welt ist es illegal, wenn ich diese Digitalisierungsarbeit an jemanden andere gegen Bezahlung delegiere, weil ich selbst nicht das notwendige Equipment dazu habe? :mad:

TONI_B 09.08.2011 09:34

Zitat:

Zitat von TheltAlpha (Beitrag 2457120)
Was jedoch nicht erlaubt ist, ist, dass mir jemand meine Videosammlung gegen Bezahlung digitalisiert...

Bin zwar kein Jurist, aber wo liest du dieses Verbot in $42?

rev.antun 09.08.2011 11:33

Zitat:

§ 42a. Auf Bestellung dürfen unentgeltlich einzelne Vervielfältigungsstücke auch zum eigenen Gebrauch eines anderen hergestellt werden. Eine solche Vervielfältigung ist jedoch auch entgeltlich zulässig,
geht eh ...

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2457122)
Bin zwar kein Jurist, aber wo liest du dieses Verbot in $42?

böhse tastatur - hat die "ferien" :D :D :D

Inzersdorfer 09.08.2011 11:43

Hier bräuchte es aber einen Juristen, um das Thema zu klären.
http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wx...=Gesamtabfrage

Auch bei Schriften gibts Einschränkungen.
Hier ein Zitat aus einem Urteil von 1974 wegen Photokopien einer aktuellen Fachzeitschrift die durch Kunden in einem Copyshop hergestellt wurden:
Während das Herstellen einzelner Vervielfältigungsstücke im ersten Fall gemäß § 42 Abs. 1 UrhG keinen weiteren Beschränkungen unterworfen ist, ist das Vervielfältigen zum eigenen Gebrauch eines anderen grundsätzlich nur "auf Bestellung" - also nicht im voraus "auf Lager" (EB zu § 42 UrhG bei Peter, 559) - und darüber hinaus bei entgeltlicher Vervielfältigung von Werken der Literatur oder der Tonkunst nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 UrhG (Hand- oder Maschinschrift, sofern nicht bloß kleine Teile eines Werkes oder ein nicht erschienenes oder bereits vergriffenes Werk vervielfältigt werden) zulässig.

rev.antun 09.08.2011 12:12

abusus non tollit usum: dann strahlt ja der ORF sein TV Program ja auch nicht öffentlich aus oder?

Bei einer zeitschrift benötigst VOR vervielfeltigung (ganze oder teile davon) die einverständniss dazu. wenn du dir eine sendung heute aufnimmst (bzw. früher mal aufgenommen hast) so kannst das von einem dienstleister auf DVD übertragen lassen ohne das sich dabei einer die finger verbrennt oder haftbar dafür gemacht werden kann PUNKT

kannst dir sogar beim ORF gegen einwurf kleiner münzen das was du willst auf DVD brennen lassen - was heute mit der tvtheke eh schon hinfällig ist, aber für altere dinge auf jeden fall ;)

TONI_B 09.08.2011 12:14

Zitat:

Zitat von rev.antun (Beitrag 2457124)
geht eh ...



böhse tastatur - hat die "ferien" :D :D :D

Na, ja von "3" auf "4" abgerutscht...:cool:

Und ohne Brille...:engel:

Dafür geht bei dir die "Shift"-Taste nicht :p

rev.antun 09.08.2011 12:16

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2457130)
Dafür geht bei dir die "Shift"-Taste nicht :p

bei $ und § schon :D

TONI_B 09.08.2011 13:05

Da hast auch wieder recht...

...dann muss es bei den anderen Wörtern an einer anderen Schwäche liegen. :hallo::hammer::engel::p

TheltAlpha 09.08.2011 23:50

Zitat:

Zitat von rev.antun (Beitrag 2457124)
geht eh ...

Schau dir einmal dein eigenes Zitat an: Da steht am Ende kein Punkt, sondern ein Beistrich. Und schau einmal, was nach dem Beistrich steht. Das ist nämlich das Problem. ;)

Zitat:

Zitat von rev.antum
wenn du dir eine sendung heute aufnimmst (bzw. früher mal aufgenommen hast) so kannst das von einem dienstleister auf DVD übertragen lassen ohne das sich dabei einer die finger verbrennt oder haftbar dafür gemacht werden kann PUNKT

Es gibt im Urheberrechtsgesetz keinen Begriff der "Übertragung", der das ausdrücken würde, was ich machen lassen möchte. Es handelt sich um eine "Vervielfältigung", und die ist, wie schon erwähnt, nur erlaubt, wenn man sie selbst macht, wenn sie jemand anderer unentgeltlich macht oder wenn es sich um die in meinem ersten Beitrag erwähnten Ausnahmen handelt.

rev.antun 10.08.2011 13:09

also jetzt bin ich total verwirrt :rolleyes:

es ist per gesetz erlaubt das A seine kopie von B entgeltlich für den eigengebrauch von A herstellen lässt.

und ich spreche hier NUR von zb.: aufnahmen aus dem tv/radio/sat

wenn es NICHT möglich wäre gäbe es auch nicht so vile dinstleister in österreich die eben genau das anbieten - oder bin ich wirklich schon senil das ich dich nimmer vesteh :(


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