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Mobile Computing Rat & Tat zu Palmtops, MP3-Player und allem was mobil macht

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Alt 19.06.2010, 16:05   #1
pc.net
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Standard T-Mobile AGB Änderung per 1.6.2010 (bzw. per 24.7.2010 für Bestandskunden)

T-Mobile hat ab 1.6.2010 neue AGB:
http://www.t-mobile.at/privat/service_hilfe/_agb.html

Die wichtigsten Änderungen (lt. Vermerk auf der aktuellen Rechnung):
Zitat:
  • Die Kündigungsfrist wurde geändert und die Taktung auf 60/60 vereinheitlicht.
  • Weiters wurden neue Einmalentgelte eingeführt. Dazu gehören der Umweltbeitrag, die Mahnkosten, das Mahnstopp-Entgelt und das Entgelt für die Zuweisung von Zahlscheinen.
  • Erhöht wurden die Einmalentgelte unter anderem für folgende Leistungen: Rufnummernänderung, Erstellung Kontoübersicht und die Rechnungskopie.
  • Die Roamingpreise außerhalb der EU wurden erhöht.
Die Kündigungsfrist beträgt nunmehr 3 Monate (bisher 8 Wochen).

Also wer noch Vertragslaufzeit hat und jetzt den Betreiber wechseln will, sollte die Möglichkeit Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen in Betracht ziehen.
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 19.06.2010, 16:10   #2
pc.net
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Ich habe meinen recht alten und für mich IMHO doch recht günstigen Vertrag im Mai (noch zu den alten AGB) verlängert und mit Flamingo-Vorschuss das Endgerät um ca. 30 Euro günstiger bekommen. Wenn ich jetzt das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehme, muss ich da was draufzahlen?

IMHO nein, da ich ja zum Zeitpunkt der VVL nichts von den kommenden neuen AGB wissen konnte (bzt. tatsächlich wußte) und konnte daher diesen Umstand nicht abwägen.
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Praktizierender Eristiker

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Alt 19.06.2010, 16:59   #3
Baron
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Heben die noch immer Zahlscheinetgelt ein ?
Wäre auch ungesetztlich!
Siehe:steht beim Vki-einfach googeln-link funzt irgendwie nicht!

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Alt 19.06.2010, 17:06   #4
pc.net
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Zitat:
Zitat von Baron Beitrag anzeigen
Heben die noch immer Zahlscheinetgelt ein ?
Wäre auch ungesetztlich!
Siehe:steht beim Vki-einfach googeln-link funzt irgendwie nicht!

nein, die heben kein zahlscheinentgelt ein. es werden lediglich 20 euro für manuelle bearbeitung in rechnung gestellt, wenn diese aufgrund der mangelnden angaben auf dem zahlschein notwendig wird:
Zitat:
8.4. Zahlscheinzuweisung
Wenn Sie bei der Bezahlung mit Zahlschein keinen oder einen unzureichenden Verwendungszweck angeben, können wir für den Aufwand bei der Zuweisung der Zahlung das Bearbeitungsentgelt verrechnen.
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Alt 19.06.2010, 17:11   #5
Baron
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Zitat:
Zitat von pc.net Beitrag anzeigen
nein, die heben kein zahlscheinentgelt ein. es werden lediglich 20 euro für manuelle bearbeitung in rechnung gestellt, wenn diese aufgrund der mangelnden angaben auf dem zahlschein notwendig wird:
na imho die nächste linke 20 €!!
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Alt 20.06.2010, 09:10   #6
Weini
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Zitat:
Zitat von Baron Beitrag anzeigen
na imho die nächste linke 20 €!!
Das mag mit dem Zusatz "imho" vielleicht zutreffen, ist aber schon weltfremd.

Wenn du deinen Zahlschein, für den es keine Gebühr gibt, so ausfüllst, dass eine Zuweisung zu deinem Kundenkonto nur mit zusätzlichem Aufwand manuell möglich ist, so hast du gefälligst die Kosten zu tragen (das sind - ich erinnere mich nur an ähnliche Fälle bei ebay-Zahlungen - in den seltensten Fällen weniger als 20 Minuten Arbeit).

Warum sollen andere Kunden für deine Schlamperei/Faulheit/Blödheit zahlen? Denn bezahlt muss diese Arbeit letztendlich werden, das dürfte auch dir klar sein.
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Alt 22.06.2010, 09:21   #7
psychodaddy
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Beiträge: 19


Standard Zahlscheinentgelt

Zitat:
Zitat von pc.net Beitrag anzeigen
nein, die heben kein zahlscheinentgelt ein. es werden lediglich 20 euro für manuelle bearbeitung in rechnung gestellt, wenn diese aufgrund der mangelnden angaben auf dem zahlschein notwendig wird:
Bei mir wird noch eine Zahlscheingebühr von 3 € eingehoben (letzte Rechnung von vor einer Woche).

Und wenn ich das richtig verstanden habe, verlangt T-Mobile dann den "Umweltbetrag" auch für die Zusendung der Rechnung und Einzelentgeltnachweise.

Auch die 05er-Nummern, welche bei mir inkludiert sind, werden rausfallen.

Grüße
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Alt 22.06.2010, 09:46   #8
CaptainSangria
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CaptainSangria eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Blöde Frage - aber wie funktioniert dieses Sonderkündigungsrecht?

Mein aktueller Vertrag läuft noch bis 02/2011.
Habe aktuell den alten Fairplay aus 07, bei dem ich in jedes Netz 1000min. habe, dafür muss ich jede SMS zahlen.

PS: Wie formuliert man hier am Besten das Schreiben? (Habe sowas noch nie gemacht)

Wegen nicht ausschließlich kundenbegünstigender Änderungen der AGB kündige ich mit Hinweis auf das Sonderkündiggungsrecht (§25/3 TKG) meinen Vertrag laufend auf xxxxxxxx, Rufnummer: 0676/xxxxxxxxx zum ehestmöglichen Zeitpunkt.
____________________________________

Geändert von CaptainSangria (22.06.2010 um 10:14 Uhr).
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Alt 22.06.2010, 10:19   #9
Quintus14
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Zitat:
Zitat von CaptainSangria Beitrag anzeigen
Blöde Frage - aber wie funktioniert dieses Sonderkündigungsrecht?
Wenn z.B. der Handybetreiber seinerseits ein Rundschreiben los lässt, dass sich irgend etwas in den AGB ("Kleingedrucktes") ab xx.xx.20xx zu Deinen Ungunsten ändert, so hast Du das Recht, diese - quasi nachträgliche Veränderung Deines Vertrages - nicht anzuerkennen und damit zu kündigen.

Üblicherweise steht halt in der Aussendung, dass wenn Du Dich NICHT bis zum Soundsovielten rührst, dass Du damit die neuen Bedingungen automatisch akzeptierst. Es reicht also ein fristgerechtes Schreiben, "Ich bin mit der Änderung xxxx nicht einverstanden, ich kündige per...".

Quintus
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Alt 22.06.2010, 11:01   #10
apex
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Zitat:
Zitat von psychodaddy Beitrag anzeigen
Bei mir wird noch eine Zahlscheingebühr von 3 € eingehoben (letzte Rechnung von vor einer Woche).

Und wenn ich das richtig verstanden habe, verlangt T-Mobile dann den "Umweltbetrag" auch für die Zusendung der Rechnung und Einzelentgeltnachweise.
Grüße
Zufaelligerweise war erst vor zwei Tagen ein Beitrag auf ORF2 in der Sendung Hohes Haus (link hier) bzgl. Zahlscheingebuehren. Laut schriftlicher Stellungnahme von T-Mobile (im Verabschiedungs-Clip) wird die Verrechnung von Zahlscheingebuehren per neuen ABG nur fuer Neukunden eingestellt. Ich hab' die Aenderungen selbst noch nicht gelesen, ist aber eigentlich eine Frechheit. Ich wuerde an deiner Stelle die Gebuehren nicht weiter zahlen bzw. alle Belege aufheben und das Geld rueckfordern sobald ein OGH-Urteil steht.
apex ist offline   Mit Zitat antworten
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