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Mobile Computing Rat & Tat zu Palmtops, MP3-Player und allem was mobil macht |
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#1 | |
Aussteiger
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![]() T-Mobile hat ab 1.6.2010 neue AGB:
http://www.t-mobile.at/privat/service_hilfe/_agb.html Die wichtigsten Änderungen (lt. Vermerk auf der aktuellen Rechnung): Zitat:
Also wer noch Vertragslaufzeit hat und jetzt den Betreiber wechseln will, sollte die Möglichkeit Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen in Betracht ziehen.
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#2 |
Aussteiger
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![]() Ich habe meinen recht alten und für mich IMHO doch recht günstigen Vertrag im Mai (noch zu den alten AGB) verlängert und mit Flamingo-Vorschuss das Endgerät um ca. 30 Euro günstiger bekommen. Wenn ich jetzt das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehme, muss ich da was draufzahlen?
IMHO nein, da ich ja zum Zeitpunkt der VVL nichts von den kommenden neuen AGB wissen konnte (bzt. tatsächlich wußte) und konnte daher diesen Umstand nicht abwägen.
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#3 |
Der Unvergleichliche
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#4 | ||
Aussteiger
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![]() Zitat:
Zitat:
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#5 |
Der Unvergleichliche
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#6 |
User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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![]() Das mag mit dem Zusatz "imho" vielleicht zutreffen, ist aber schon weltfremd.
Wenn du deinen Zahlschein, für den es keine Gebühr gibt, so ausfüllst, dass eine Zuweisung zu deinem Kundenkonto nur mit zusätzlichem Aufwand manuell möglich ist, so hast du gefälligst die Kosten zu tragen (das sind - ich erinnere mich nur an ähnliche Fälle bei ebay-Zahlungen - in den seltensten Fällen weniger als 20 Minuten Arbeit). Warum sollen andere Kunden für deine Schlamperei/Faulheit/Blödheit zahlen? Denn bezahlt muss diese Arbeit letztendlich werden, das dürfte auch dir klar sein. |
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#7 | |
Newbie
![]() Registriert seit: 22.06.2010
Beiträge: 19
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![]() Zitat:
Und wenn ich das richtig verstanden habe, verlangt T-Mobile dann den "Umweltbetrag" auch für die Zusendung der Rechnung und Einzelentgeltnachweise. Auch die 05er-Nummern, welche bei mir inkludiert sind, werden rausfallen. Grüße |
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#8 |
Inventar
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![]() Blöde Frage - aber wie funktioniert dieses Sonderkündigungsrecht?
Mein aktueller Vertrag läuft noch bis 02/2011. Habe aktuell den alten Fairplay aus 07, bei dem ich in jedes Netz 1000min. habe, dafür muss ich jede SMS zahlen. PS: Wie formuliert man hier am Besten das Schreiben? (Habe sowas noch nie gemacht) Wegen nicht ausschließlich kundenbegünstigender Änderungen der AGB kündige ich mit Hinweis auf das Sonderkündiggungsrecht (§25/3 TKG) meinen Vertrag laufend auf xxxxxxxx, Rufnummer: 0676/xxxxxxxxx zum ehestmöglichen Zeitpunkt.
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Geändert von CaptainSangria (22.06.2010 um 10:14 Uhr). |
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#9 |
Inventar
![]() Registriert seit: 22.09.1999
Ort: Wien-West
Beiträge: 3.645
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![]() Wenn z.B. der Handybetreiber seinerseits ein Rundschreiben los lässt, dass sich irgend etwas in den AGB ("Kleingedrucktes") ab xx.xx.20xx zu Deinen Ungunsten ändert, so hast Du das Recht, diese - quasi nachträgliche Veränderung Deines Vertrages - nicht anzuerkennen und damit zu kündigen.
Üblicherweise steht halt in der Aussendung, dass wenn Du Dich NICHT bis zum Soundsovielten rührst, dass Du damit die neuen Bedingungen automatisch akzeptierst. Es reicht also ein fristgerechtes Schreiben, "Ich bin mit der Änderung xxxx nicht einverstanden, ich kündige per...". Quintus |
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#10 | |
Veteran
![]() Registriert seit: 29.04.2010
Ort: Wien
Beiträge: 201
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![]() Zitat:
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