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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 17.12.2009, 13:57   #1
hewlett
Inventar
 
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Beiträge: 1.524


Standard Plakat für Veranstaltung - Hinweispflicht

Hallo zusammen,

wir (Verein) veranstalten im März des nächsten Jahres ein Fest und sind gerade dabei die Werbeplakate zu entwerfen.

Nun Fragen wir uns, welche Informationspflicht wir haben. Muss der Veranstalter (Name, Anschrift, Tel, usw.) auf dem Plakat angeführt werden? Gibt es noch zusätzliche Punkte die beachtet werden müssen?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
____________________________________
H.E.W.L.E.T.T.: Hydraulic Electronic Worker Limited to Exploration and Terran Troubleshooting
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Alt 17.12.2009, 17:32   #2
pc.net
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Mein Computer

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wo sollen denn die plakate aufgehängt werden?
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 17.12.2009, 19:22   #3
oitt
Gesperrt
 
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Beiträge: 1.189


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ja, wenn ihr musik spielt müßt ihr angeben welche und müßt euch erkundigen wieviel ihr berappen müßt dafür.
nehmt ihr CCL musik von zb jamendo müßt ihr speichern welche musik ihr gespielt habt.
nicht vergessen....gibt da immer wieder probleme.
natürlich nicht am plakat....aber das vergessen nunmal viele gerne.
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Alt 19.12.2009, 08:52   #4
enjoy2
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Alter: 52
Beiträge: 14.550

Mein Computer

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imho brauchst du das nicht, bzw. haben wir es nicht gemacht

informieren musst du dich nur, wo du die Plakate aufmachst, dass dies erlaubt ist, bzw. wenn notwendig den Stempel der Gemeinde, Magistrat, etc. hat.

solltest du aber bei der Gemeinde, Magistrat erfragen können
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EnJoy

* Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden
* was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart

* BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung
* Wie man Fragen richtig stellt
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