![]() |
Plakat für Veranstaltung - Hinweispflicht
Hallo zusammen,
wir (Verein) veranstalten im März des nächsten Jahres ein Fest und sind gerade dabei die Werbeplakate zu entwerfen. Nun Fragen wir uns, welche Informationspflicht wir haben. Muss der Veranstalter (Name, Anschrift, Tel, usw.) auf dem Plakat angeführt werden? Gibt es noch zusätzliche Punkte die beachtet werden müssen? Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. |
wo sollen denn die plakate aufgehängt werden?
|
ja, wenn ihr musik spielt müßt ihr angeben welche und müßt euch erkundigen wieviel ihr berappen müßt dafür.
nehmt ihr CCL musik von zb jamendo müßt ihr speichern welche musik ihr gespielt habt. nicht vergessen....gibt da immer wieder probleme. natürlich nicht am plakat....aber das vergessen nunmal viele gerne. |
imho brauchst du das nicht, bzw. haben wir es nicht gemacht
informieren musst du dich nur, wo du die Plakate aufmachst, dass dies erlaubt ist, bzw. wenn notwendig den Stempel der Gemeinde, Magistrat, etc. hat. solltest du aber bei der Gemeinde, Magistrat erfragen können |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:47 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag