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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 04.12.2008, 20:46   #1
nukia
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Standard Garantiefall, aber ich soll Versandkosten bezahlen

Hab mir im Jänner bei einem österr. Online-Händler eine iomega Platte gekauft. Diese hat leider einen defekt und iomega ist bereit diese Platte auszutaschen, ich bräuchte diese nur nach Holland schicken und nach 7-10 Tagen bekomme ich eine Neue retour.

Nur muss ich aber jetzt die Versandkosten bezahlen, sorry wie komm ich dazu?

Muss ich das wirklich.....?!?
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Der Computer ist die Lösung vieler Probleme, die wir ohne Computer gar nicht hätten.
Klaus-Peter Schreiner (*1930) deutscher Satiriker und Kabarettautor
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Alt 04.12.2008, 20:47   #2
oitt
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warum kontaktierst den hersteller??? der händler ist dein vertragspartner...
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Alt 04.12.2008, 20:51   #3
nukia
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der Händler hat mich an iomega verwiesen
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Alt 05.12.2008, 02:48   #4
RaistlinMajere
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Zitat:
Zitat von nukia Beitrag anzeigen
der Händler hat mich an iomega verwiesen
wenn garantie eingefordert wird, hat der händler tatsächlich nichts damit zu tun, denn die vergibt der hersteller.
nur gewährleistung kann beim händler (=vertragspartner) eingefordert werden. nachdem aber das kaufdatum schon über 6 monate zurückliegt und somit die beweislast beim kunden liegt, ists im konkreten fall wohl besser, über garantie zu fahren.

in der praxis übernimmt das dann eh auch oft der händler, wobei er dazu aber nicht verpflichtet ist. er könnte sich sich theoretisch auch bequem zurücklehnen und sagen "wenn sie mir beweisen können, daß sie den schaden nicht verschuldet haben, habens anspruch auf gewährleistung" (=die beweislast dafür liegt nach 6 monaten beim kunden!). wenn das der kunde nicht vermag (was meistens der fall sein wird, darum sind die 24 monate gewährleistung auch ein witz, tatsächlich sinds eigentlich nur 6, da liegt nämlich die beweislast, daß der kunde aktiv was mit der beschädigung zu tun hat beim händler, ansonsten wird vom gesetz her angenommen, daß der schaden bereits bei übergabe vorhanden war, solange der händler nicht das gegenteil beweisen kann), ist die angelegenheit für den händler erledigt, dann bleibt dem kunden nur noch der gang zum hersteller zur einforderung der herstellergarantie. was genau unter diese garantie fällt, sollte man auch wissen, es kann gut sein, daß die versandkosten dabei vom kunden zu berappen sind.

ich empfehle das studium der entsprechenden paragraphen (siehe dazu auch dieser thread). zahlt sich echt aus.
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"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret."
Then he pulled the trigger of his BFG9000.

Geändert von RaistlinMajere (05.12.2008 um 02:56 Uhr).
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Alt 05.12.2008, 08:50   #5
Loco
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Zitat:
Zitat von RaistlinMajere Beitrag anzeigen
wenn garantie eingefordert wird, hat der händler tatsächlich nichts damit zu tun, denn die vergibt der hersteller.
nur gewährleistung kann beim händler (=vertragspartner) eingefordert werden. nachdem aber das kaufdatum schon über 6 monate zurückliegt und somit die beweislast beim kunden liegt, ists im konkreten fall wohl besser, über garantie zu fahren.

in der praxis übernimmt das dann eh auch oft der händler, wobei er dazu aber nicht verpflichtet ist. er könnte sich sich theoretisch auch bequem zurücklehnen und sagen "wenn sie mir beweisen können, daß sie den schaden nicht verschuldet haben, habens anspruch auf gewährleistung" (=die beweislast dafür liegt nach 6 monaten beim kunden!). wenn das der kunde nicht vermag (was meistens der fall sein wird, darum sind die 24 monate gewährleistung auch ein witz, tatsächlich sinds eigentlich nur 6, da liegt nämlich die beweislast, daß der kunde aktiv was mit der beschädigung zu tun hat beim händler, ansonsten wird vom gesetz her angenommen, daß der schaden bereits bei übergabe vorhanden war, solange der händler nicht das gegenteil beweisen kann), ist die angelegenheit für den händler erledigt, dann bleibt dem kunden nur noch der gang zum hersteller zur einforderung der herstellergarantie. was genau unter diese garantie fällt, sollte man auch wissen, es kann gut sein, daß die versandkosten dabei vom kunden zu berappen sind.

ich empfehle das studium der entsprechenden paragraphen (siehe dazu auch dieser thread). zahlt sich echt aus.
*unterschreib*

Immer wieder kommt beim Thema Garantie/Gewährleistung das Halbwissen hervor, siehe ein paar Posts in diesem Thread.
RaistlinMajere hat eh schon richtig geschlossen, dass die Gewährleistung faktisch nur 6 Monate beträgt (unbeschadet jeglicher Kulanz), was aber auch einen Sinn macht, da sie ausschließlich den Auslieferungszustand betrifft und nicht dass "das Ding irgendwann hin wird". Das betrifft nämlich die Garantie.
Loco ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2008, 16:12   #6
schichtleiter
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drum kauf ich alles bei amazon, da kann man auch noch nach jahren das geraffel einfach zurückschicken und krigt sein geld wieder
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Alt 04.12.2008, 20:52   #7
oitt
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frechheit...versuchens immer wieder...mach dem händler klar daß er dein vertragspartner ist. fertig.
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Alt 04.12.2008, 20:54   #8
nukia
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und wer zahl die Versandkosten zum Händler hin?

Auf welches Recht kann ich da verweisen?

Das sind seine Service-Bedinungen:
http://www.mylemon.at/information,text,garantie.htm
____________________________________
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Alt 04.12.2008, 20:56   #9
oitt
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unter einem gewissen kaufbetrag mußt du das afaik blechen...weiß vl ein andrer hier ganz detailiert
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Alt 04.12.2008, 23:28   #10
FendiMan
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Da der Kauf der Platte länger als ein halbes Jahr her ist (Gewährleistungsrecht), hat der Händler schon recht.
Nach einem halben Jahr muss der Käufer beweisen, das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war, was schwer möglich ist, darum greift in diesem Fall die Herstellergarantie, und da ist meist keine Versandabgeltung vorgesehen.
____________________________________
Gruß
FendiMan

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