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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Hero
![]() Registriert seit: 26.07.2001
Ort: Wien
Beiträge: 811
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![]() Hallo!
Ich weiß, dass es kein Rechtsforum oder dergleichen ist, aber vielleicht gibt es Personen mit Erfahrung oder solche, die sich tatsächlich auskennen. Grund ist natürlich diese "Welle" der Abmahnungen - siehe andere Threads. Nun die eigentliche Frage: Inwieweit hafte ich für den (unwissentlichen) Datentransfer über meinen Internetanschluss? Dafür gibt es viele Szenarien:
Was passiert ansonsten (bei z. B. illegalem Upload,...)? Ist es ev. nur verboten aber nicht strafbar?! Kommt es auf die Beweislage an? IP wäre dann ja nicht ausreichend?! Wie seht ihr das? ![]()
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nobody is perfect |
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#2 |
Veteran
![]() Registriert seit: 10.08.2003
Ort: waldviertel
Beiträge: 392
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![]() im prinzip wenn der vertrag über deinen namen läuft bist du mal verantwortlich dafür und das für alles was so drüberläuft egal ob wissentlich oder unwissentlich
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geht´s geht´s, geht´s ned daun geht´s hoit ned ![]() Elektrogeräte werden mit Rauch betrieben. Wenn er aus den Gehäuse entweichen kann, ist das Gerät kaputt. ![]() Der Optimist erklärt, daß wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist fürchtet, dass dies wahr ist ![]() |
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#3 |
Hero
![]() Registriert seit: 26.07.2001
Ort: Wien
Beiträge: 811
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![]() Das kann ich mir nicht ganz vorstellen, bei einer Firma wird auch nicht die Firma verklagt, wenn ein Mitarbeiter sich strafbar macht...
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nobody is perfect |
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#4 | |
Gesperrt
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![]() Zitat:
Ich denke, im Fall des Falles müsstest du beweisen wer da was angestellt hat. Wenn das möglich ist, kannst den Schaden abwälzen. Sie werden zuerst auf jeden Fall mal zu dir kommen und dich in die Zange nehmen, eventuell deine Hardware beschlagnahmen etc. Und du kriegst dafür dann sicher keinen Schadenersatz. Willst dir die Probleme und Mühen wirklich antun ? Heute kriegst schon gute Kabelzugänge um 20 Euro pro Monat oder noch weniger. Das kann nicht das Problem sein ? |
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#5 |
Ex-Abonnent
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![]() Wenn es die Firma nicht auf einen bestimmten MA zurückverfolgen kann (iirc) schon.
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http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! |
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#6 |
Veteran
![]() Registriert seit: 07.11.2003
Alter: 50
Beiträge: 393
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![]() also ich hab mal gehört, dass bei kostenpflichtigen internetzugängen die agb von einem internetprovider als vorlage hergenommen werde könnten und dass man sich unter umständen auf das hier berufen könnte:
Code:
E-Commerce-Gesetz: Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Durchleitung § 13. (1) Ein Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene Informationen in einem Kommunikationsnetz übermittelt oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz vermittelt, ist für die übermittelten Informationen nicht verantwortlich, sofern er 1. die Übermittlung nicht veranlasst, 2. den Empfänger der übermittelten Informationen nicht auswählt und 3. die übermittelten Informationen weder auswählt noch verändert. (2) Die Übermittlung von Informationen und die Vermittlung des Zugangs im Sinn des Abs. 1 umfassen auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung der übermittelten Informationen, soweit diese Zwischenspeicherung nur der Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz dient und die Information nicht länger gespeichert wird, als es für die Übermittlung üblicherweise Code:
Umfang der Pflichten der Diensteanbieter § 18. (1) Die in den §§ 13 bis 17 genannten Diensteanbieter sind nicht verpflichtet, die von ihnen gespeicherten, übermittelten oder zugänglich gemachten Informationen allgemein zu überwachen oder von sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen. (2) Die in den §§ 13 und 16 genannten Diensteanbieter haben auf Grund der Anordnung eines dazu gesetzlich befugten inländischen Gerichtes diesem alle Informationen zu übermitteln, an Hand deren die Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die Übermittlung oder Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, zur Verhütung, Ermittlung, Aufklärung oder Verfolgung gerichtlich strafbarer Handlungen ermittelt werden können. (3) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben auf Grund der Anordnung einer Verwaltungsbehörde dieser den Namen und die Adressen der Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, zu übermitteln, sofern die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung der Wahrnehmung der der Behörde übertragenen Aufgaben bildet. (4) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben den Namen und die Adresse eines Nutzers ihres Dienstes, mit dem sie Vereinbarungen über die Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, auf Verlangen dritten Personen zu übermitteln, sofern diese ein überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der Identität eines Nutzers und eines bestimmten rechtswidrigen Sachverhalts sowie überdies glaubhaft machen, dass die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtsverfolgung bildet. (5) Sonstige Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der Diensteanbieter gegenüber Behörden oder Gerichten bleiben unberührt. Weitergehende Vorschriften § 19. (1) Die §§ 13 bis 18 lassen gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Gericht oder eine Behörde dem Diensteanbieter die Unterlassung, Beseitigung oder Verhinderung einer Rechtsverletzung auftragen kann, unberührt. (2) Abs. 1 sowie die §§ 13 bis 18 sind auch auf Anbieter anzuwenden, die unentgeltlich elektronische Dienste bereitstellen. was gegen unterlassungsansprüche nicht so richtig helfen soll, daher hört man immer wieder, dass eine schriftliche erklärung über die schad- und klagloshaltung durch den benutzer hilfreich sein kann. vielleicht könnte auch eine schriftliche abmachung sinnvoll sein, dass der nachbar sich verpflichtet dir den internetzugang zu verschaffen, falls du durch sein verhalten vom provider gesperrt wirst ;-) aber wie immer, rechtsauskunft nur vom anwalt einholen (oder von denen, dies kraft gesetz auch dürfen; für eine liste frage man seinen anwalt ;-) eine rechtsschutzversicherung könnte auch absichern helfen, falls die sowas versichern |
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#7 |
Gesperrt
![]() Registriert seit: 01.10.2006
Beiträge: 1.189
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![]() naja mir sagte LIWEST jedoch, daß wenn ich einen hotspot aufziehe, ich verantwortlich gemacht werde für eventuell illegale aktivitäten bis hin zu gefängnisstrafen...
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#8 |
Der Unvergleichliche
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![]() Na ja das ISPS net sonderlich begeistert sind wenn ihre (Flatrate) Bandbreite bis zum letzten Itüppferl ausgereizt wird ist aus deren Standpunkt natürlich klar! Schließlich hätten die die Leute lieber als Zahlende Kunden an ihren Kabeln hängen !
Das du als endpunkt haftest -solange du nicht den wahren schuldigen beibringen kannst aber auch! Aus diesem Grund interresiert mich auch dieses Fonera Zeugs immer mehr |
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#9 |
Retro Computing Fan
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![]() Demnach wäre der Berteiber eines TOR-Exit Servers auch für alles verantwortlich gemacht was über seinen Server läuft, richtig?
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Meine guten PCs: ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony. |
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#10 | |
Gesperrt
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![]() Zitat:
Zumindest würde ich das als fair erachten. |
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