ich schreibe derzeit an einer arbeit, was sich bei der ausforschung von online-tätern durch die neue strafprozessordnung bzw ein aktuelles eugh-erkenntnis zum thema datenschutz ändert und hätt drum mal eine grundsätzliche verständnisfrage:
ein (access)provider, also zb. chello, tele2/uta, aon usw. speichert ja zu verrechnungszwecken wo ein user so überall herumsurft (und was für datenvolumen dadurch entstehen) in einem serverlog. ist durch so ein serverlog (also die speicherung der zugeteilten ip-adresse) das komplette surfverhalten eines users rekonstruierbar? sprich, könnte etwa chello theoretisch ermitteln welche seiten ich die letzten 14 tage aufgerufen habe?
bin für jeden (insbesondere technischen) hinweis dankbar!