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EU-Datenspeicherpflicht ist durch
Deutliche Mehrheit im EU-Parlament stimmt für die verpflichtende Speicherung von Internet- und Telefondaten. (Straßburg, 14.12.2005) Das EU-Parlament hat sich nun mit deutlicher Mehrheit für eine verpflichtende Speicherung von Internet- und Telefondaten (Data Retention) ausgesprochen. Sämtliche Verbindungs- und Standortdaten, die beim Telefonieren, bei E-Mails, beim Surfen im Internet oder Filesharing anfallen, müssen nun zwischen sechs und 24 Monaten gespeichert werden. Minimal-Kompromiss 378 Parlamentarier stimmten für die Richtlinie, 197 dagegen und 30 enthielten sich ihrer Stimme. Die Einigung konnte nach Kompromissen erreicht werden, die einige Ausnahmen erlauben. So müssen z.B. erfolglose Anrufe nicht gespeichert werden. Die Richtlinie soll für "schwere Verbrechen" gelten, wobei die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden können, was sie darunter verstehen. Inhalte werden nicht aufgezeichnet Im Namen der Terrorismusbekämpfung sollen so Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden können. Damit kann konstruiert werden, wer mit wem wie lange kommuniziert hat oder wer sich wie lange im Internet aufgehalten hat. Die Inhalte von E-Mails, Chats oder Telefongesprächen sollen aber nicht aufgezeichnet werden. Einwände von Datenschützern Vor der Einigung gab es zahlreiche Einwände von Daten- und Verbraucherschützern gegen die Datenspeicherungspflicht. Unschuldige könnten dadurch in Rasterfahndungen verwickelt werden. Telekommunikationsunternehmen und Provider ärgern sich hingegen über die zu erwartende Kostenlawine. Über einen Kostenersatz für Telekom- und Internetfirmen durch den Staat steht nichts in der Richtlinie. Länder, die solche Entschädigungen gewähren (wie etwa Österreich), können dies aber weiterhin tun. Verfassungsrechtliche Bedenken Aller Voraussicht nach werden wohl die Gericht klären, inwieweit die Richtlinie Bestand haben wird und verfassungsrechtlich verankert werden kann. Der irische Justizminister Michael McDowell hat bereits eine Klage vor dem Europäischen Gerichthof angekündigt. Quelle: Telekomreport |
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